Max Schad
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die wichtigste Aussage meiner Rede bereits vorab: Bei der anstehenden Kommunalwahl in Hessen, die vermutlich im Frühjahr kommenden Jahres stattfinden wird, wird es beim Wahlrecht ab 18 Jahren bleiben, und das sowohl beim aktiven als auch beim passiven Wahlrecht. (Beifall CDU) Somit wird die Position der schwarz-grünen Landesregierung der letzten zehn Jahren in dieser Legislaturperiode fortgelten, und das ist auch gut so. (Vereinzelter Beifall CDU) Ich weiß gar nicht, wie oft wir hier in den letzten Jahren die immer gleiche Debatte geführt haben. Zwar tun wir dies jetzt in einer neuen Konstellation; die Argumente, die hier vorgetragen werden, haben sich aber nicht geändert und sind eigentlich schon mehrfach ausgetauscht worden. Unstreitig ist, dass sowohl das Wahlalter 16 als auch das Wahlalter 18 grundsätzlich rechtlich möglich sind, da der Gesetzgeber bei der Frage, welches Mindestalter beim Wahlalter gelten soll, den Einschätzungsspielraum an die Politik gibt. Einige Bundesländer setzen das Wahlalter 18 Jahren fest, etwa Rheinland-Pfalz oder Bayern, Bundesländer – Kollegin Herz hat sie aufgezählt – (Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ist die Mehrheit!) haben das Wahlalter auf 16 Jahre festgesetzt, und dafür jeweils gerichtliche Bestätigung. Es gibt also Richtig oder Falsch in dieser Debatte. Da das Wahlalter nicht individuell geregelt werden braucht es eben ein objektives Kriterium. (Vanessa Gronemann (BÜNDNIS 90/DIE NEN): Warum?) Für uns ist es die Volljährigkeit, die man mit 18 erreicht. Volljährigkeit bedeutet, dass man ab 18 alle Rechte und alle Pflichten eines Erwachsenen hat dann für sein Handeln selbst verantwortlich ist. Ab Zeitpunkt entfallen alle rechtlichen Beschränkungen, für Minderjährige gegolten haben. Die Eltern sind nicht mehr die gesetzlichen Vertreter, damit endet die elterliche Sorge, die Personen- und die Vermögenssorge. Deshalb ist es auch sinnvoll, das Wahlalter an Volljährigkeit zu knüpfen; denn es ist aus unserer widersprüchlich, dass man mit 16 Jahren ein Kommunalparlament wählen können soll, aber kein Rechtsgeschäft ohne die Eltern machen kann. (Beifall CDU und vereinzelt AfD) Gleiches gilt im Übrigen auch für das passive Wahlrecht, zu dem Sie keinen Antrag gestellt haben, aber das immer wieder einmal zur Debatte steht. Denn es aus unserer Sicht keinen Sinn, wenn man das Einverständnis der Eltern braucht, um im Sportstudio einen im Wert von 250 Euro abzuschließen, aber gleichzeitig einer Stadt oder in einer Gemeinde über eine Haushaltssatzung mit einem Volumen von 50 Millionen Euro entscheiden können soll. (Zuruf Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Für uns steht daher fest: Volljährigkeit und Wahlrecht hören fest zusammen. (Beifall CDU und vereinzelt AfD) In der Debatte wird immer so getan, als ob ein Wahlrecht ab 18 Jahren mit der Unterstellung irgendeiner mentalen Rückständigkeit gleichgesetzt werden kann. Dazu sage Ihnen einmal etwas: Diese Feststellung, die immer getroffen wird, tangiert uns nicht. Denn Ihrer Erzählung, gebe ein breites Verlangen in der Bevölkerung nach Wahlrecht mit 16 Jahren, gehen wir nicht auf den Das Gegenteil zeigen auch Umfragen immer wieder. aktuellste, die ich gefunden habe, ist gerade einmal Wochen alt: Acht von zehn Befragten haben in einer frage des Mitteldeutschen Rundfunks geantwortet, dass gegen eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre sind. (Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mitteldeutsche Rundfunk ist jetzt aber nicht sen!) Selbst bei den 16- bis 29-Jährigen waren in der Befragung sechs von zehn Personen gegen eine Absenkung des alters. bei Vizepräsident Frank Lortz: andere Kollege Max Schad, bei der Kollegin Wiebke Knell gibt es den Wunsch nach der Gewährung einer Zwischenfrage. – Es gibt sogar zwei Anfragen. Das
