Roman Bausch
folgenWir waren da stehen geblieben, dass ich gefragt hatte, womit und durch wen in Zukunft noch für die CDU Wahlkampf gemacht werden soll, Steuer- (Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen) da sich laut dem ZDF-Politbarometer 44 % der CDU-Anhänger beim Thema Schulden getäuscht sehen. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Das hatten Sie schon gesagt!) – Genau, aber das kann man ruhig noch mal sagen. (Beifall AfD) Anders gesagt, wird die Zahl der Menschen, welche die Union für einen Schuldenexzess im Umfang der Wiedervereinigungskosten oder für die Klimaneutralität bis 2045 gewählt haben, sehr gering sein. Das Ganze wird nicht folgenlos bleiben. Wenn die Party vorbei und das Geld weg ist, dürfte es ein böses Erwachen geben. Denn auf ein Wirtschaftswachstum dürfen wir nicht wirklich hoffen. So rechnet das Kiel Institut für Weltwirtschaft für 2026 mit einem Zusatzwachstum von nur 0,7 % des Bruttoinlandsproduktes. Moody’s, einer der Big Three unter den Ratingagenturen, prognostiziert hingegen ein sattes zusätzliches Wachstum von rund 0,1 % für jedes der kommenden Jahre. Ob mit dem Geld überhaupt Investitionen im klassischen Sinne angestoßen werden, bleibt ebenfalls abzuwarten. Schaut man sich beispielsweise die Entwicklung der bundesweiten Steuereinnahmen zwischen den Jahren 2010 und 2023 an, so stellt man fest, diese sind um rund ein Drittel angestiegen. Die Ausgaben für öffentliche Investitionen haben sich in der gleichen Zeit nicht erhöht. Und wo ging das Geld hin? – In konsumtive Ausgaben, für Transferzahlungen an Gott und die Welt. Damit bin ich an dem Punkt angelangt, an dem ich den wahren Gewinnern der Bundestagswahl noch einmal gratulieren muss. Liebe Sozialdemokraten, liebe GRÜNE, es ist wirklich beeindruckend, was Ihre Parteikollegen im Nachgang der Wahl in Berlin erreicht haben. (Beifall AfD – Zuruf Dr. Frank Grobe (AfD)) Wenngleich die Ampel am 23. Februar abgewählt wurde und Rot-Grün gegenüber 2021 in Summe 12,4 Prozentpunkte der Stimmen eingebüßt hat, reichten die Ambitionen von Friedrich Merz aus, um unterm Strich unvorstellbare Gestaltungsmacht hinzuzugewinnen. (Beifall AfD) Egal, was nun passiert, ob die Koalitionsverhandlungen erfolgreich sind oder nicht, das Grundgesetz ist geändert. Herzlichen Glückwunsch. Aber was sind – abgesehen davon, dass der Finanzplan in seiner vorliegenden Form weitgehend obsolet sein dürfte – die Konsequenzen für Hessen? Zunächst sollen aus den 100 Milliarden Euro des Infrastrukturfonds, welche für die Länder reserviert sind, über zwölf Jahre 625 Millionen Euro jährlich an Hessen fließen. Entsprechend der Lastenverteilung wären das 80 % für die Kommunen und 20 % für das Land. Hinzu kommt die neue strukturelle Verschuldungsmöglichkeit innerhalb der Schuldenbremse von 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts, was Hessen eine zusätzliche jährliche Nettokreditaufnahme von 1,15 Milliarden Euro ermöglicht. (Robert Lambrou (AfD): Das ist eine Menge!) Auch hier sollte man sich keinen falschen Hoffnungen hingeben. Das Leuchten in den Augen des Finanzministers, als er über die neue Regelung sprach, lässt befürchten, dass die Landesregierung den zusätzlichen Verschuldungsspielraum bis auf ein paar Anstandskrumen künftig voll ausschöpfen wird. Schaut man sich die Tilgungsleistung des Landes in den letzten Jahren an, werden die damit verbundenen Kredite wohl niemals wieder abbezahlt. (Beifall AfD) Schlimmer noch als die zusätzliche Schuldenlast ist jedoch, dass nun jeglicher Druck entfällt, Effizienzpotenziale zu heben. Wie soll noch irgendwem erfolgreich vermittelt werden, dass er den Gürtel enger schnallen muss? Wenn entgegen allen Beteuerungen Milliardenbeträge lockergemacht werden, ist jede Glaubwürdigkeit der „Mahner“ ein für alle Mal dahin. (Beifall AfD) Genau aus diesen Gründen haben wir im Jahr 2009 im Rahmen der Föderalismusreform die Schuldenbremse eingeführt. Dies geschah für die Länder mit Art. 109 Absatz 3 des Grundgesetzes, was einen offenkundigen Widerspruch zwischen dem hessischen Verfassungstext und der tatsächlichen Rechtslage zur Folge hatte. Die Lösung war das hessische Gesetz zur Schuldenbremse. Mit dem Gesetz zur Änderung von Art. 109, 115 und 143h des Grundgesetzes ist die Situation nun ähnlich. Legt man die gleichen Maßstäbe an, müsste folglich auch Art. 141 der Hessischen Verfassung erneut angepasst werden, inklusive der dafür notwendigen Volksabstimmung. (Beifall AfD) Das ist eine einzigartige Möglichkeit, herauszufinden, was die hessischen Bürger von Schuldenexzessen halten. Trauen Sie sich. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
