Michael Reul
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ein bisschen fällt es mir jetzt schwer, in der Debatte zu antworten. Ich will es einmal so formulieren: Lieber Herr Al-Wazir, ich gratuliere Ihnen herzlich zum Erringen des Bundestagsmandats und wünsche Ihnen dort viel Erfolg und viel Glück. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Da dies nicht Ihre letzte Rede in diesem Parlament war, haben Sie die Chance, zum Abschluss eine bessere Rede zu halten. (Heiterkeit und Beifall CDU und SPD) Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, der Setzpunkt mit den beiden Entschließungsanträgen zur Grundsteuerreform verwundert schon. Die Grundsteuerreform mit dem Flächen-Faktor-Verfahren wurde gemeinsam von der Koalition in der vergangenen Legislaturperiode entwickelt. Das gemeinsame Projekt jetzt als gebrochenes Versprechen zu bezeichnen, ist vollkommen unangemessene Oppositionspolemik. Stehen Sie doch zu unseren gemeinsamen Projekten aus der Vergangenheit. (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im ersten und zweiten Absatz loben Sie das gemeinsam entwickelte Projekt. Im dritten Absatz bezeichnen Sie es als kommunalfeindliche Politik. Was denn jetzt? (Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle ganz kurz – und dann ist es auch erledigt – auf Herrn Vohl antworten. Er hat gesagt, die Grundsteuer B könnte abgeschafft werden. Ich glaube, es ist nicht jedem bewusst, dass die Grundsteuer B in Hessen mittlerweile 1,4 Milliarden Euro und auf Bundesebene 15 bis 16 Milliarden Euro beträgt. Sie ist die Finanzierungsquelle unserer Kommunen. Diese abschaffen zu wollen, ist kommunalfeindlich. Wir stehen dazu, dass die Kommunen die Grundsteuer haben und dass sie davon auch die notwendigen Dinge vor Ort bezahlen können. (Beifall CDU und SPD) Es ist sehr überraschend, wenn hier über Aufkommensneutralität gesprochen wird. In unserem Gesetz steht, was mit Aufkommensneutralität gemeint ist. Aufkommensneutralität bedeutet, dass das Grundsteueraufkommen der Grundsteuer B in der jeweiligen Kommune vergleichbar sein soll nach dem neuen Recht. Darauf wird der Musterhebesatz angewendet. Das heißt aber nicht, für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das sind zwei Paar Schuhe. Das ist etwas anderes. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da sind wir uns einig!) Da wir kommunale Selbstverwaltung haben, kann jede Kommune selbst den Hebesatz festlegen. Das kann auch kein Bundestag aushebeln. Dies muss man einmal klar feststellen. (Beifall CDU und SPD) Die im Rahmen der Grundsteuerreform veröffentlichten Hebesatzempfehlungen dienen nur als Orientierungshilfe. Sie geben den Bürgerinnen und Bürgern aber auch einen Maßstab, damit auch vor Ort diskutiert werden kann, wenn die Grundsteuer B erhöht wird, für was sie verwendet wird, nämlich für die regionalen Dinge, die notwendig sind. Das ist dann aber ein Diskurs mit den Bürgerinnen und Bürgern, und das finden wir gut. Einigen Rednern scheint entgangen zu sein, dass das Hessische Finanzgericht die neu geregelte Grundsteuer nach dem Hessischen Grundsteuergesetz in einem Grundsatzurteil für verfassungsgemäß hält. (Beifall Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Daher ist es nicht so, wie es hier gesagt wird, es sei zu kompliziert und anfechtbar. Das Hessische Finanzgericht hat geurteilt. Die Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts zeigt klar und deutlich, dass der Landesgesetzgeber mit der Einführung des Flächen-Faktor-Verfahrens für die Grundsteuer B in Hessen absolut richtiglag und mit dem Hessen-Modell der verfassungsrechtliche Spielraum nicht verlassen wurde. Für die Städte und die Gemeinden in Hessen ist das Grundsatzurteil eine sehr wichtige Nachricht. Es stellt Rechtssicherheit her. Die Städte und Gemeinden können sich weiterhin auf die Einnahmen aus der Grundsteuer verlassen, die sie für die wichtigen Infrastrukturaufgaben vor Ort benötigen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein kleiner Exkurs, weil es schon etwas her ist, dass wir uns gemeinsam über das Gesetz und seine Inhalte ausgetauscht haben. Ich habe nämlich den Eindruck, dass Sie die Debatte von damals heute wieder aufwärmen wollen. Das ist aber eine Debatte von gestern. (Beifall J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU)) Das hessische Flächen-Faktor-Verfahren besticht durch seine Einfachheit, gepaart mit der Berücksichtigung von Lageunterschieden. Kurz gesagt, es ist deutlich einfacher als das Bundesmodell. Noch einmal zur Erinnerung: Beim Bundesmodell, damals „Scholz-Modell“ genannt, muss man bis zu 15 verschiedene Faktoren eingeben. In Hessen genügen drei Parameter, um das zu bewerkstelligen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unabhängig davon ist ein großer Vorteil des hessischen Modells, dass die Bodenrichtwerte digitalisiert sind und automatisiert eingespielt werden können. Das Gerede davon, dass das Modell kompliziert sei, dass die Bürgerinnen und Bürger viel tun müssten, ist falsch. Wir haben die Werte digitalisiert, und wir können sie automatisch einspielen. Ein weiterer großer Unterschied: Das Bundesmodell und die anderen Modelle müssen alle sieben Jahre überprüft werden. Wir in Hessen haben gesagt: Wir vertrauen ren Bürgerinnen und Bürgern; uns genügt es, wenn das nach 14 Jahren überprüft. – Sagen Sie mir jetzt wo bei diesem Modell ein hoher Verwaltungsaufwand tig wird. (Beifall CDU) Wir waren uns einig – und sind uns auch heute davon gehe ich aus –, dass es wichtig war, bei Flächen-Faktor-Verfahren die Lageunterschiede zu sichtigen. Ich habe in einer alten Rede von Frau nachgeschaut. Liebe Miriam, du hast das damals mit Beispiel aus Frankfurt unterstrichen. Es ist vollkommen richtig: Wir wollten nicht das reine Flächenmodell Bayern, wie die FDP es gerne hätte, sondern wir das Flächen-Faktor-Verfahren, weil wir es für gerechter halten und weil wir es für einfach halten. Das Finanzgericht hat das bestätigt. Das Modell folgt konsequent dem Äquivalenzprinzip. Es ist richtig, dass die verschiedenen Infrastruktureinrichtungen, die man vor Ort vorfindet, berücksichtigt und das in das Modell mit einfließt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es war vollkommen klar, dass es Unterschiede aufgrund der Lage gibt dass es natürlich wertmäßige Verschiebungen gibt, man die Grundsteuergrundlagen aus dem Jahre 1964 in Moderne, auf den Stichtag im Jahr 2022 überträgt. Das uns das Bundesverfassungsgericht zur Auflage gemacht. Es hat gesagt: Die alten Werte sind nicht mehr aktuell, neuen Werte müssen berücksichtigt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist angesprochen worden: In dem Entschließungsantrag, der der punkt der GRÜNEN ist, wird am Anfang nur auf Grundsteuermodell abgestellt. Herr Al-Wazir, letztendlich gehen Sie dann auf den Kommunalen Finanzausgleich Das finde ich schon verwunderlich, weil wir die mittelfristige Finanzplanung im Doppelhaushalt 2023/2024 noch meinsam auf den Weg gebracht haben. Sie wissen natürlich, dass sich die wirtschaftliche Situation seitdem extrem verschlechtert hat. Wir hatten allein letzten Jahr Steuermindereinnahmen von 1,7 Milliarden Euro, und wir wissen auch, dass prognostiziert wird, die Mindereinnahmen noch höher werden können. liegt das? – Wir sind im dritten Jahr einer Rezession. gen Sie einmal bei Ihrem ehemaligen Wirtschaftsminister nach, wer diese Situation verschuldet hat. Das ist das Problem, vor dem wir stehen. Die Steuereinnahmen sind eingebrochen, weil die wirtschaftliche Situation Deutschland so schlecht ist. Den daran Schuldigen man ganz klar benennen. Das war Robert Habeck. chen Dank dafür. (Beifall CDU – Zurufe BÜNDNIS 90/DIE NEN) Trotzdem steigt das Aufkommen aus dem KFA auf Rekordniveau, auf eine noch nie gekannte Höhe, 7.131.000.000 Euro – trotz der Steuermindereinnahmen. Das ist eine kommunalfreundliche, hervorragende dieser schwarz-roten Landesregierung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt den nanzplanungserlass. Den würde ich an dieser Stelle abqualifizieren, weil er ein Datum aus dem letzten trägt. Der Finanzplanungserlass hat nämlich zum dass er kommunalfreundlich ist, dass er den Kommunen unse- einer schwierigen Situation Erleichterungen verschafft, sie man an die Hand nimmt und sie in den Stand versetzt, dass sie bitte, ihre Haushalte beschließen können. nö- (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Er ist ein Skandal! Fake News!) Es gibt da verschiedene weitere Dinge. Gestern haben wir einig, über das Hessenkassegesetz und darüber gesprochen, dass dem in den Jahren 2025 und 2026 einzelne Ratenzahlungen ausberückgesetzt werden können. Ich erinnere nur an gemeinsame Dahlke Projekte aus der Vergangenheit, die wir für die Kommunen einem durchgeführt haben: der kommunale Rettungsschirm, die Hessenkasse, KIP I und KIP II. Meine sehr geehrten Daaus men und Herren, die CDU war in der Vergangenheit eine wollten kommunalfreundliche Partei, und sie wird es auch in Zukunft immer sein. CDU und SPD bilden eine kommunalfreundliche Regierung. Wir setzen das unter Schwarz-Rot erfolgreich fort. (Beifall CDU und SPD) Lassen Sie mich in der knappen Zeit noch ganz kurz etwas werden zu dem Antrag der FDP-Fraktion sagen. Er gründet auf dem Modell der Bayern. Die Diskussion darüber haben wir schon geführt. Die Verwaltungsaufwendungen steigen und nicht – ich habe es ausgeführt –, weil wir mittlerweile diwenn gitalisierte Bodenrichtwerte haben, die wir einspielen köndie nen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist schon hat entscheidend, es macht einen Unterschied, wer regiert, und die von uns gebildete Regierung ist kommunalfreundlich. die Wir werden diesen kommunalfreundlichen Kurs fortsetzen. (Beifall CDU und SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das GrundsteuerSetzmodell in Hessen hat sich bewährt, und das Finanzgericht das hat es bestätigt. ein. (Beifall CDU und SPD) geVizepräsidentin Angela Dorn: Als Nächstem erteile ich Herrn Staatsminister Lorz für die im Landesregierung das Wort. dass
