Bernd Erich Vohl
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Entschließungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN greift völlig zu Recht das Problem der steigenden Grundsteuer in Hessen auf. Da die Mehrbelastung der Grundsteuer in Hessen in den letzten zwölf Jahren erheblich angestiegen ist und praktisch jeden Einwohner unseres Bundeslandes direkt betrifft, ist es unsere Pflicht, uns ausgiebig mit diesem Thema zu beschäftigen. (Zuruf: Na dann!) Es wäre jedoch ein Fehler, alles nur auf die Grundsteuerreform zu schieben. Tatsächlich erfolgte der überwiegende Teil der Grundsteueranhebungen bereits unter Schwarz-Grün; denn die finanzielle Belastung durch die Grundsteuer B ist in Hessen im bundesweiten Vergleich schon im Vorfeld der Reform extrem angestiegen. Lag die Belastung durch die Grundsteuer im bundesweiten Ländervergleich zu Beginn der schwarz-grünen Regierung noch im unteren Mittelfeld, erreichte sie an deren Ende hinter Nordrhein-Westfalen sogar den zweiten Rang. Auf diese Entwicklung hätte sowohl Schwarz-Grün als auch jetzt Schwarz-Rot bei der Reform der Grundsteuer reagieren müssen. Doch trotz dieser Entwicklung weigerten sich in der letzten Legislaturperiode alle drei Fraktionen, eine nicht nur von uns vorgeschlagene und nach § 26 des Grundsteuergesetzes mögliche Höchstgrenze für die Grundsteuer festzulegen. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Ein Blick in die Verfassung erleichtert die Rechtsfindung!) Der Grund für diese Weigerung ist doch offensichtlich. Anstatt die von oben angeordneten Mehrbelastungen für die Kommunen im Einzelfall abzufedern oder auszugleichen, ist es einfacher, die bestehenden umfangreichen Handlungsrechte der Kommunen bei der Grundsteuer, die diese teilweise auch sehr stark nutzen, nicht gesetzlich zu deckeln. Schließlich ist es einfacher, zur Vermeidung von Härten lieber auf Appelle und unverbindliche Vorgaben zu setzen. Die Folgen? Eine über die kommenden Jahre und die Grundsteuerreform hinaus bindende Besteuerung und somit eine Kalkulation des eigenen Kostenbudgets sind für die Haushalte in diesem Bereich undurchführbar. (Beifall AfD) Insbesondere junge Familien, die sich durch eigenen Wohnraum an einen Wohnort binden möchten, werden bei der Grundsteuer B der Willkür ausgesetzt. Die Belastung durch die Grundsteuer wird für Eigenheimbesitzer wie für Mieter weiter unbegrenzt ansteigen. Meine Damen und Herren, mich ärgert bei der Grundsteuer wirklich maßlos, dass die bestehenden Ungerechtigkeiten der letzten Jahre nicht einmal im Ansatz angegangen wurden. Der negative Geschmack der Willkür schwingt in der Besteuerungsproblematik der Grundsteuer auch nach der Reform kontinuierlich mit und wird zusätzlich durch die Grundsteuer C weiterhin nicht kleiner. (Zuruf Hildegard Förster-Heldmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)) Dass sich bei der Reform rund 60 % der Kommunen nicht an die Empfehlungen des Landes halten, sondern ihren Hebesatz mindestens 5 % höher ansetzen, wird zu Recht zu weiterer erheblicher Unruhe in der Bevölkerung führen. Nicht nur der Noch-Bundeskanzler Olaf Scholz, sondern auch die hessischen Finanzminister hatten immer wieder betont, dass durch die Reform das Grundsteueraufkommen insgesamt nicht steigen soll und die Kommunen die Reform nicht für versteckte Steuererhöhungen nutzen sollten. In der Begründung des Hessischen Grundsteuergesetzes vom Dezember 2021 – ich sage Ihnen die Drucksachennummer zum Nachlesen: 20/6379 – weist die Landesregierung darauf hin, dass eine insgesamt aufkommensneutrale Grundsteuerreform bereits im Gesetzgebungsverfahren des Bundes ein zentrales politisches Ziel war und dieses für Hessen gilt. (Beifall AfD) In der Begründung des Grundsteuerreformgesetzes – hierzu sage ich Ihnen die Bundestagsdrucksachennummer: 19/11085 – wird sogar aufgeführt, dass die Reform lich das Aufkommen der Grundsteuer aus dem Jahre sichern soll. Leider hat weder eine schwarz-grüne eine schwarz-rote Landesregierung je versucht, diese gaben ernsthaft umzusetzen. Natürlich sahen sich zahlreiche Kommunen aus wirtschaftlichen Gründen und aus der Not heraus gezwungen, vorgegebenen Spielraum zu nutzen, womit die mensneutrale Steuerreform zu einer Farce wurde. sprochen – gebrochen“ gilt hier sowohl für die Fraktionen von CDU und SPD als auch für BÜNDNIS 90/DIE NEN. Uns ist allen bekannt, dass hier gegengesteuert muss. Daher ist die Landesregierung aufgefordert, den Kommunen endlich weniger neue Aufgaben aufzubürden, erst recht, wenn sie ohne ausreichende Gegenfinanzierung den Kommunen aufgebürdet werden, zweitens verwaltungsaufwendigen Förderprogramme zu reduzieren, drittens für eine bessere allgemeine Finanzausstattung Kommunen, insbesondere durch eine Reform des zu sorgen, viertens eine konsequentere Digitalisierung kommunalen Bereich umzusetzen und fünftens mehr reize für eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit zu schaffen. (Beifall AfD) Aber diese unbedingt notwendigen Korrekturen über eine grundlegende Tatsache nicht hinwegtäuschen. Das Grundsteuermodell ist von Grund auf Murks. Es an der Zeit, eines klar zu sagen: Die Grundsteuer endlich abgeschafft. (Beifall AfD – Zurufe CDU) Bessere, unbürokratische Alternativen für die Finanzierung unserer Städte müssen her. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Armut Deutschland! – Weitere Zurufe – Glockenzeichen) – Meine Damen und Herren, hören Sie bitte ordentlich (Esther Kalveram (SPD): Nein, lieber nicht!) Die aktuelle Reform der Grundsteuer hat eines gezeigt: Fällt die Grundsteuer weg, entfällt automatisch Berg an bürokratischem Aufwand, der durch die Erhebung entsteht. Diese Kapazitäten würden für andere Aufgaben frei und bieten somit schon ein gewaltiges Einsparpotenzial. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Das ist lich klasse! – Lachen CDU) Unter dem Gesichtspunkt „weniger Bürokratie“ möchte noch ein paar Worte zum Antrag der FDP sagen. muss man feststellen, dass das hessische Flächen-FaktorVerfahren deutliche Vorteile gegenüber dem Bundesmodell aufweist. Dass es noch einfacher und unbürokratischer gangen wäre, zeigt das Flächenmodell aus Bayern, wir gerne den Vorzug gegeben hätten; aber diese Diskussion haben wir schon vor Jahren geführt. auch (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Das ist ja noch komplizierter!) Meine Damen und Herren, die Grundsteuer soll im laufenden Jahr bundesweit rund 16 Milliarden Euro einbringen, auch bei fast einer 1 Billion Euro Steuereinnahmen insgesamt. Das ist also nur ein kleines Stück der Torte. Aus Sicht ledigder Kommunen ist die Grundsteuer allerdings eine sehr wichtige Einnahmenquelle, noch (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Ach?) Vorum die Daseinsvorsorge zu gewährleisten. (Stefanie Klee (CDU): Also abschaffen?) den – Nein, Moment, hören Sie doch nur einmal zu. aufkom„Ver- (Beifall AfD – J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Das haben Sie doch gerade gesagt! – WeiteGRÜre Zurufe) Die Kommunen benötigen folglich nach Abschaffung der werden Grundsteuer einen Ausgleich. erstens (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Jetzt aber!) Es gibt durchaus unbürokratische Grundsteueralternativen. die Meine Damen und Herren, ein zeitgemäßes Steuersystem sollte nicht die dargelegten Mängel haben sowie fair, einder fach und so maßvoll wie möglich ausgestaltet sein. Es KFA, sollte sich auf wenige ertragreiche Steuerarten beschränim ken. Zur Kompensation der Einnahmenausfälle der KomAnmunen gibt es bereits verschiedene Ansätze. So könnten die Kommunen beispielsweise ein Hebesatzrecht auf die Einkommensteuer sowie einen größeren Anteil an der Umsatzsteuer erhalten. (Beifall AfD – J. Michael Müller (Lahn-Dill) können (CDU): Sie wollen doch die Steuern senken!) ist – Damit entfällt die Grundsteuer. gehört (Beifall AfD – J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Aber Sie wollen doch die Steuern senken! – Weitere Zurufe) Die AfD ist überzeugt, dass eine bessere Lösung für die Kommunen gefunden werden kann und gefunden werden sollte. für (Beifall AfD – Stephan Grüger (SPD): Die AfD fordert Steuererhöhungen! Sehr gut!) zu. Wenn die neue Bundesregierung sich für mehr Effizienz und weniger Bürokratie einsetzen will, hätte sie hier ein lohnenswertes Betätigungsfeld. Dazu bedürfte es wohl eideutlich ner anderen Koalition – das auch in Hessen, meine Damen ein und Herren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD – Stephan Grüger (SPD): Die AfD fordert Steuererhöhungen!) wirk- Vizepräsidentin Angela Dorn: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort an Frau Abgeich ordnete Schardt-Sauer, Fraktion der Freien Demokraten. Objektiv Marion Schardt-Sauer (Freie Demokraten): geWerte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! dem „Hessen hat mit dem Flächen-Faktor-Verfahren ein einfaches, gerechtes Modell gewählt.“ (Beifall J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU)) Einfach und gerecht heißt es im Antrag der GRÜNEN. – Herr Kollege, noch nicht klatschen. Ich zitierte aus dem GRÜNEN-Antrag. (Hans-Jürgen Müller (Witzenhausen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist doch egal! Das ist völlig unstreitig! – Glockenzeichen) – Ich weiß nicht, ob Sie schon gegessen haben. – Aber aus Sicht der Freien Demokraten ist das schon ein Punkt in diesem Antrag, der falsch ist; deshalb kann man ihm nicht zustimmen. Das ist kein einfaches und gerechtes Modell. Das hessische Modell – jetzt kommen Sie ins Spiel –, das CDU und GRÜNE gemeinsam zu verantworten haben, ist eben nicht einfach und gerecht. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Doch! Doch!) Es ist schon spannend, dass sich die Kollegen der GRÜNEN nun über die Geister, für die sie selbst verantwortlich sind, beschweren. (Beifall Freie Demokraten) Sie, werte Kollegen – ich komme gleich zu dem Punkt, warum das eine dauerhafte Erblast mit Zukunftswirkungen ist –, haben das Copyright für das Flächen-Faktor-Modell. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aufkommensneutralität unabhängig vom Modell!) Werte Kollegen der CDU, Sie haben diesem Modell zum Durchbruch verholfen. Sie haben das einfache und gerechte Flächenmodell verlassen. Da könnte man auch sagen: Versprochen haben es Bouffier und Schäfer. Gebrochen haben Sie es; denn Sie haben es anders gemacht. – Bei diesem Flächenmodell sind – das hat im Übrigen Ihr werter und geschätzte Kollege Thomas Schäfer seinerzeit sehr nachvollziehbar ausgeführt; dazu gibt es „FAZ“-Artikel – reine physikalische Flächengrößen Ausgangspunkt der Betrachtung. Allen Redebeiträgen – wir hören gleich wahrscheinlich noch einen – ist immanent: Es ist kompliziert, es gibt Streit, und irgendwie ist es schwierig nachzuvollziehen. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Es gibt doch keinen Streit!) – Die Besteuerungsanlagen sind streitanfällig, werter Kollege. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Nein!) Beim Flächenmodell hingegen können sie transparent und nachvollziehbar entwickelt werden. Etwas anderes ist auch wahr und unstrittig – wir merken gerade den Druck, der von anderer Seite kommt –: Die Grundsteuer hat eine erhebliche Bedeutung für die Kommunen, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen. Das Flächenmodell ist ein Garant für einen reibungslosen, effizienten und gleichmäßigen Vollzug; denn – es ist auch logisch –, wenn ich einen Faktor habe, ist es einfacher, als wenn ich zwei Faktoren habe. (Hans-Jürgen Müller (Witzenhausen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das eine ist gerechter als das andere!) GRÜN hat einen Faktor, auf den ich gleich noch eingehe, eingebracht. Damit ist die Geschichte nämlich noch nicht zu Ende. Wir Freie Demokraten glauben im Gegensatz schon, dass man Dinge, von denen man sicher weiß, dass sie nicht gut sind, sehr wohl ändern kann. Das wirkt noch in die Zukunft. GRÜN hat den Faktor der Gerechtigkeit intern mit eingebracht: Es kann ja nicht sein, dass gewisse Menschen in gewissen Lagen Eigentum haben. Die müssen bewertet werden. – Mit dem Faktor Lage – man erinnere sich an die ganze Geschichte – wurde es kompliziert. Es war damals übrigens auch ein Punkt der Sozialdemokraten. Ich bin der Kollegin Kalveram für die differenzierte Betrachtung sehr dankbar. Durch den Faktor Lage sind nämlich Mietpreise in Frankfurt – ich verweise nur auf einige Debatten, die aktuell geführt werden – in die Höhe gegangen, weil die höhere Grundsteuer natürlich auf die Mieter umgelegt wird. Ob das gerecht ist, überlasse ich Ihrer vom moralischen Imperativ geleiteten, eigenen Definition. Das Flächen-Faktor-Modell ist kompliziert und bürokratisch. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Das wird mit dem Flächenmodell nicht gemacht, oder wie?) – Wenn Sie noch ein bisschen Redezeit haben, können Sie die gern mit dem Kollegen Reul teilen. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Ach nee, das macht der!) Die Kompliziertheit trägt, ehrlich gesagt, mit dazu bei, wie man feststellt, wenn man sich jetzt im Februar 2025 das Lagebild – heißt es so schön – anschaut, dass Durcheinander im Hessenland herrscht, werte Kollegen. An diesem Durcheinander sind maßgeblich – da sind wir schon wieder; vielleicht sollte man sich über die Jahre überlegen, ob CDU und Finanzministerium so gut zusammenpassen – auch Sie schuld. Zunächst einmal, das darf ich auch noch einmal sagen, waren alle Eigentümer – man erinnere sich – Erfüllungsgehilfen des Finanzministers. Dieser Tage kam eine Pressemeldung aus dem Finanzministerium, dass alles zu 100 % abgearbeitet sei. Es ist nichts zu 100 % abgearbeitet. Wenn man mit den Kämmerern spricht – Sie sagen doch immer, dass Sie kommunal so verbunden sind; dann reden Sie mit den Kämmerern –, dann hört man: Vieles ist im Datenbestand nach wie vor fehlerhaft. Deswegen kann teilweise nicht richtig gerechnet werden. – Das gehört auch zur Betrachtung der Kommunen. Die Datensätze sind noch nicht final bearbeitet. Ich erinnere: Kompliziertheitsfaktor. Dann kommt der weise Ratschlag aus dem Finanzministerium am 6. Juni 2024. Finanzminister Prof. Dr. Alexander Lorz (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Guter Mann!) hält eine Pressekonferenz zur Hebesatzempfehlung ab – eine Pressekonferenz, die man sich besser hätte sparen können – und sagt: „Kommunen sollen nach dem neuen Recht der Grundsteuer in etwa“ – in etwa – „so viel Grundsteuer einnehmen wie nach dem alten Recht.“ Das hat im Übrigen nicht das Hessenland, sondern der Bundesgesetzgeber entschieden. Ich erinnere daran, da war Herr Scholz – man hat ihn schon fast wieder vergessen; das ist der, der Kanzler war – Bundesfinanzminister. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS GRÜNEN): Er ist immer noch Kanzler!) Aus dem Rahmen der Einigung kommt das Wort der kommensneutralität. Die Kommunen sind nicht an die besatzempfehlungen gebunden. Sie können davon chen. Wenn dieses Können aber so weit reduziert ist, sie gar nicht anders können, als davon abzuweichen, kann man nicht sagen: Ihr habt die Wahl. Werte Kollegen vor allem der CDU, die Vorstellung Hebesatzempfehlung, diese Show am 6. Juni, die in Rathäusern nur ratlose Gesichter hinterlassen hat, Vorstellung durch die Landesregierung war am Ende anderes als eine PR-Aktion nach dem Motto: Das Land seine Aufgaben erledigt. Jetzt liegt es an den Kommunen. Schaut, wie ihr damit klarkommt. – Ehrlich gesagt, ist eine sehr verantwortungslose Nummer gewesen, Kollegen der Union. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Kollegin Kalveram, Sie haben gesagt, es sei eigentlich gar nicht weniger geworden. Von dem aber, zugesagt war, kamen 400 Millionen Euro weniger. Das weniger. Das fehlt den Kommunen. Dafür muss man nicht Mathematik studiert haben. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS GRÜNEN) Das ist schon sehr kompliziert gewesen. Das Land schlechtere haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen setzt, hat aber immer gesagt: Ihr könnt sie erhöhen. müsst sie aber nicht erhöhen. – Wenn man kein Geld in der Hosentasche hat, dann sucht man nach Geldquellen. Was machen also die meisten Kommunen? Der hessenweite Durchschnitt der zum 1. Januar gültigen Hebesätze liegt rund 40 Prozentpunkte über Empfehlung des Landes. 70 Kommunen – bevor nachher der Einwand kommt, seien nur einige wenige – leiden unter dem fehlerhaften Datenbestand. Bei dem Flächenmodell – um da einmal Fantasie anzuregen – hätte man viel früher mit KI derartigen Dingen arbeiten können, als dass man Bürger Erfüllungsgehilfen des Landes macht. (Beifall Freie Demokraten) Diesen Weg wollte man aber nicht gehen. Das war Zugeständnis an die GRÜNEN. Werte Kollegen der Hessen-Koalition, das war gestern weise auch noch einmal Thema. Wie dramatisch die vor Ort ist, zeigt das aktuelle Faktenpapier zur Wiesbadener Erklärung des Hessischen Landkreistags: „Glaubwürdigkeit bei Grundsteuerreform in Gefahr Die vom Land publizierte Aufkommensneutralität …“ Das ist doch das, was die Menschen draußen hören. men wir einmal unsere ganzen Diskussionen weg. hören: Das wird genauso wie vorher. – Das ist das chen. Leider müssen sie feststellen, dass das Versprechen gehalten wird, sondern dass es gebrochen wird, dass teurer wird. Wo verschwindet das Vertrauen? Natürlich bei den Kommunen, weil der Bescheid aus dem 90/DIE kommt. Es wird den Kommunen schwerfallen, den Bürgerinnen und Bürgern diese Komplexität einer ursachentransparenten Begründung zur Entwicklung der Hebesätze Aufdarzulegen. Die Bürger werden fragen: Was sind denn HeHebesätze? abweidass So können wir das Vertrauen vor Ort nicht wiedergewindann nen. Für viele ist es, gelinde gesagt, schon ein Schock, gerade in den Ortslagen, was da momentan kommt. der In das Bild, dass die Landesregierung am liebsten eine vielen weiße Weste – 6. Juni – behalten möchte, passt: Herr diese Kollege Al-Wazir hat den Finanzplanungserlass zitiert. nichts Der 11.11. ist wirklich sehr bezeichnend. Jahrelang werhat den Steuergelder investiert: Hessenkasse, Entschuldung von Kommunen, Solidität usw. Da machen wir einen Fidas nanzplanungserlass, in dem steht: Verschulde dich ruhig. werte Wir werden bei defizitären Haushalten nicht so genau hinschauen. – Leute, das ist doch die Rolle rückwärts in Fragen einer soliden Haushaltspolitik. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE doch GRÜNEN) was ist Das ist eigentlich das Schlimme. Der Landesregierung ist jetzt ja bewusst – Sie können nicht sagen, dass Sie mit den Kommunalen Spitzenverbänden nicht im Austausch sind –, dass die Kommunen mit dem Rücken zur Wand stehen. 90/DIE Das hessische Modell ist schwer nachvollziehbar. Das gilt insbesondere für alte Ortslagen. hat Zwei Punkte möchte ich hier noch ansprechen. Der KolgeIhr lege Michael Reul hat es geschafft, nach mir zu reden. Das ist nicht das einfach übernommene NRW-Modell. In mehr NRW hat man nämlich nicht Folgendes gemacht. Da hat anderen man darauf verzichtet, wie in Hessen die Ermächtigung zur Grundsteuer C zu implementieren. Dort hat man gesagt: Nein, das wollen wir nicht. – Schwarz-Grün sieht aber der extra im Grundsteuergesetz vor: Könnt ihr machen. Wenn der Druck auf die Kommunen noch größer wird, macht ihr es auch Grundsteuer C. die und Vizepräsidentin Angela Dorn: zu Frau Abgeordnete Schardt-Sauer, Sie müssen leider zum Schluss kommen. das Marion Schardt-Sauer (Freie Demokraten): teil- Ja. – Was noch schlimmer ist: Man möge sich einmal den Lage Gesetzestext durchlesen. Da ist die Rede vom Bodenrichtwert. Der Bodenrichtwert – und deswegen ist die Entscheidung nicht für die Ewigkeit – ist in einigen Jahren wieder anzupassen. Dann stehen wir wieder hier. Wir können gern gemeinsam den Gesetzestext lesen. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Das will das Verfassungsgericht doch auch!) NehDie Sie machen Durcheinander. Sie machen es nicht transparent. Sie schieben den Schwarzen Peter den Kommunen Versprezu. nicht es Vizepräsidentin Angela Dorn: Rathaus Frau Abgeordnete. Marion Schardt-Sauer (Freie Demokraten): Ich wollte nur noch dem Kollegen antworten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall Freie Demokraten)
