Robert Lambrou
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! In einer Pressemitteilung des Innenministeriums vom 26. Februar 2025 lesen wir Folgendes – Zitat –: „Hessen organisiert Abschiebeflug per Charter nach Pakistan“ Weiter: „Gestern Abend hat Hessen mit einem Charterflug sechs pakistanische Staatsangehörige nach Pakistan abgeschoben. Hessen hatte diese Maßnahme federführend unter Beteiligung weiterer Bundesländer organisiert.“ Diese Meldung kommt ja wie bestellt, just einen Tag, bevor wir heute den FDP-Antrag zu Abschiebeflügen hier behandeln. Welch ein glücklicher Zufall. (Beifall AfD) Interessant an der Pressemitteilung, die sich wie eine maßgeschneiderte Antwort auf den Antrag der FDP liest, ist aber nicht das, was drinsteht, sondern das, was nicht drinsteht. Ich zitiere aus einem Artikel der „Zeit Online“ zum selben Flug. Da steht – Zitat –: „Ausreisepflichtige aus acht Bundesländern. Die Menschen wurden den Angaben zufolge von Hessen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Bremen und Brandenburg zum Frankfurter Flughafen gefahren und dort der Bundespolizei übergeben.“ Hört sich das für Sie nach einem hessischen Abschiebeflieger an? Ich sage Ihnen was: Das einzige Hessische an diesem Flug war, dass er von Frankfurt aus gestartet ist. (Beifall AfD) Ansonsten war das ein ganz normaler Sammelabschiebeflug. (Minister Prof. Dr. Roman Poseck: Den Hessen organisiert hat!) Wenn Bayern Abschiebeflüge organisiert, Herr Minister, dann sitzen immer überwiegend oder sogar zu 100 % Abschiebeflüchtlinge aus Bayern darin. (Zuruf: Stimmt überhaupt nicht! – Weitere Zurufe – Glockenzeichen) Hier waren nur sechs der insgesamt 43 Personen aus Hessen. Herr Minister, deshalb handelt es sich hier aus unserer Sicht um einen Etikettenschwindel. Sie können das gleich gerne kommentieren, wenn Sie dran sind. (Beifall AfD) Das ist sicherlich nicht das, was die hessischen Bürgerinnen und Bürger oder wir als AfD unter hessischen Abschiebeflügen verstehen. Das ist sicherlich auch nicht das, was die FDP in ihrem Antrag darunter versteht. Nun zum Antrag der FDP. Wir begrüßen es ganz ausdrücklich, wenn die FDP hier nun zu den gleichen Forderungen kommt, die die AfD schon lange erhebt. Willkommen im Club, liebe FDP. (Beifall AfD) Wie heißt es so treffend: Nachahmung ist die höchste Form der Anerkennung. – Die FDP fordert in ihrem Antrag eigene hessische Abschiebeflüge. Diese Forderung ist richtig. Selbstverständlich muss die Landesregierung solche Flüge in Eigenregie organisieren, und zwar schnell. Das ist rechtlich zulässig. Das liegt im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung. Das ist organisatorisch leistbar. Das ist dringend geboten. (Beifall AfD) Es geht, wenn man nur will. Ihr ständiges Verweisen auf den Bund hängt uns allen – mit allem Respekt gesagt – mittlerweile schon zu den Ohren heraus. Abschiebungen liegen eindeutig in Ihrer Zuständigkeit. Der Bund leistet hier nur Amtshilfe. Sie können sich nicht länger aus dem Wind drehen, ohne dass Ihnen diese Handlungsverweigerung politisch auf die Füße fällt. Das haben Sie selbst wohl mittlerweile gemerkt. (Beifall AfD) Viel zu häufig scheitern Abschiebungen am Verhalten Ausländers. Die Instrumente der Abschiebehaft und Ausreisegewahrsams könnten und müssten in Hessen viel konsequenter genutzt werden. Die FDP fordert in rem Antrag, die hessischen Abschiebeflüge durch die sischen zentralen Ausländerbehörden zu organisieren. ist grundsätzlich richtig. Wir hielten es allerdings für ser, nicht alle drei hessischen zentralen Ausländerbehörden mit der Organisation von Charterflügen zu beauftragen, sondern nur eine der zentralen Ausländerbehörden. schafft eine klare Kompetenzzuordnung. (Beifall AfD) Diese eine zentrale Ausländerbehörde kann dann als geordnete Verbindungsstelle zwischen dem BAMF, Bundespolizei, den anderen Bundesländern, den zentralen Ausländerbehörden und den kommunalen Ausländerbehörden wirken. Das wird in Bayern übrigens schon so umgesetzt. ist das Landesamt für Asyl und Rückführungen mit allen operativen Verwaltungsaufgaben im Bereich Rückführungen betraut – eine zentrale Stelle, die sich der Beschaffung von Passersatzpapieren über die nierung von Sammelabschiebungen bis hin zum der Transit- und Abschiebehafteinrichtungen am Flughafen um alles kümmert. Auch Abschiebungen mit Bustransporten könnte man übrigens bei dieser Behörde ansiedeln. (Beifall AfD) Eine solche zentrale Behörde dürfte auch in Hessen wenig Aufwand und recht zeitnah einzurichten sein; die notwendigen Kompetenzen und auch die Ressourcen sind in den drei hessischen zentralen Ausländerbehörden schon vorhanden. Sie wurden genau mit dem Auftrag gerichtet, Rückführungen zu organisieren. Es fehlt nur Auftrag, die Rückführungen operativ in allen Belangen durchzuführen, Herr Minister. (Beifall AfD) Auch was die Beschleunigung der Dublin-Verfahren geht, stimmen wir der FDP zu. Gerade für die Dublin-Fälle wäre die Einrichtung von Rückführungszentren wichtig, durch die kurzen Fristen ein dauerhafter Zugriff auf Personen gewährleistet sein muss. Wo sind eigentlich die im Koalitionsvertrag vereinbarten Rückführungszentren, Herr Innenminister? Im September letzten Jahres sagten Sie dazu Folgendes – Zitat –: „Diese Regierung ist seit acht Monaten im Ich denke, da kann man nicht erwarten, dass Vorhaben des Koalitionsvertrages bereits umgesetzt ist. Selbstverständlich arbeiten wir daran, selbstverständlich wollen wir die Voraussetzungen für führungen verbessern. Aber im Moment haben eine Situation, dass ganz viel im Fluss ist.“ Herr Innenminister, alles ist also im Fluss. Möglicherweise ist bei Ihnen persönlich ganz viel im Fluss. Möglicherweise sehen Sie sich schon in Berlin. Nur, das hilft uns Hessen nicht weiter. (Beifall AfD) Seit September ist nämlich schon wieder viel Zeit gen: fünf Monate, ohne dass sich in der Frage der führungszentren sichtbar etwas bewegt hätte. Wie wollen Sie damit noch warten, Herr Minister? Oder des Sie uns auch heute wieder mit dem Hinweis auf den Bund des vertrösten? noch Auch bei möglichen Leistungskürzungen für abgelehnte, ihvollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerber stimmen wir hesder FDP ausdrücklich zu. Fakt ist: Die hessischen BehörDas den können bei Ausreisepflichtigen die Leistungen auf ein besMinimum beschränken. (Beifall AfD) Das Die AfD plädiert seit Langem dafür, Leistungen, sofern sie überhaupt gewährt werden müssen, ausschließlich als Sachleistungen zu gewähren. In Gemeinschaftsunterkünften könnte das ohne größeren Aufwand umgesetzt werden. überDeshalb wäre es wichtig, alle ausreisepflichtigen Persoder nen in Rückreisezentren unterzubringen. Auch die meisten Dublin-Fälle würden sich dann übrigens von selbst erledigen. (Beifall AfD) Dort zentral Noch ein Wort zur generellen Auszahlungspraxis von Leisder tungen. Es ist möglich und notwendig, dass die kommuvon nalen Sozialbehörden und Jobcenter viel öfter als bisher Koordidie Auszahlung von Leistungen kürzen oder ganz stoppen, Betrieb sobald Ausländer ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, zu Terminen auf dem Amt nicht erscheinen oder ihr Aufenthalt unklar ist. Auch hier ist der Austausch von Erkenntnissen zwischen den Landes- und den Bundesbehörden und den kommunalen Behörden immer noch mangelhaft. Egal, was Sie hier sagen, Herr Minister: Wir wissen, mit dass dieser Austausch mangelhaft ist. denn (Beifall AfD) Es ist doch ein offenes Geheimnis, dass es in Hessen Meleindeadressen gibt, bei denen die Zahl der dort mit Wohnsitz der gemeldeten Ausländer die Zahl der Betten um ein Vielfaches übersteigt. Wir wissen doch, das Tausende von Leistungsbeziehern gar nicht da wohnen, wo sie gemeldet sind, falls sie überhaupt noch im Land sind. (Beifall AfD) anDennoch werden die Leistungen weiterhin ausbezahlt. Das da ist doch von oben geduldeter, wenn nicht gar verordneter die Wahnsinn. Meine Damen und Herren, das muss aufhören. (Beifall AfD) Zurück zum Antrag. Etwas skeptisch sind wir bei dem unter Punkt 4 aufgeführten Verifikationssystem bei freiwilliger Ausreise. Eigentlich besteht ein solches System schon. Amt. Bescheinigungen, die die Ausreise dokumentieren, werden jedes jedem Ausreisepflichtigen, der erklärt, freiwillig ausreisen zu wollen, mit auf den Weg gegeben. Ob die Person die Bescheinigung bei der Ausreise abgibt, kann schlecht überRückprüft werden. Eine Verpflichtung zur Rückmeldung bei eiwir ner Behörde im Zielland kann kaum durchgesetzt werden. Es besteht ja keine Sanktionsmöglichkeit bei ausgereisten Ausländern mehr. Wo wir als AfD eigentlich nicht mitgehen, liebe Kolleginin nen und Kollegen von der FDP, sind die Punkte 6 und 7 Ihres Antrags. Selbst wenn man die Zahlen der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer einmal so stehen lässt, liefe vergan- das, was die FDP in Punkt 7 fordert, auf eine BesserstelRück- lung von Flüchtlingen gegenüber Einheimischen beim Zulange gang zu psychotherapeutischer Behandlung hinaus. Das wollen halten wir für falsch. (Beifall AfD) Insgesamt gesehen, werden wir diesem guten Antrag der FDP-Fraktion dennoch zustimmen. (Beifall AfD)
