Robert Lambrou
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Schon im Dezember 2024 haben wir als AfD unsere Zweifel geäußert, ob die hessische Bezahlkarte für Flüchtlinge so konzipiert ist, dass sie ihrem eigentlichen Zweck gerecht werden kann, dem Zweck nämlich, die Anreize zur illegalen Massenmigration nach Deutschland zu senken. Unsere Zweifel waren berechtigt, wie sich mittlerweile herausgestellt hat. (Beifall AfD) Allerdings ist es schlimmer als befürchtet; denn es braucht gar keine linken und grünen Betrugsmaschen und Umtauschaktionen, um die Wirkung der Bezahlkarte beln. Anders als zum Zeitpunkt der Presseerklärung schwarz-roten Landesregierung im Dezember, liegt mittlerweile der Erlass mit der Weisung des Sozialministeriums zur Einführung der Bezahlkarte vor. Man kann nicht anders sagen: Diese Bezahlkarte ist aus unserer ein einziges Täuschungsmanöver. (Beifall AfD) Ich persönlich halte es übrigens für keinen Zufall, Sie, Herr Ministerpräsident, die Pressekonferenz zur führung der Bezahlkarte in Hessen am 13. Dezember abgehalten haben, also eine Woche vor der Herausgabe aktuellen Erlasses mit den Merkblättern, der auf den Dezember datiert. Auf diese Weise wollten Sie und Ihre Sozialministerin vermutlich den unbequemen Fragen der Presse entgehen, die ansonsten unweigerlich gekommen wären. Was der Öffentlichkeit nicht alles versprochen? Eine flächendeckende Einführung der Bezahlkarte in Hessen, eine lichst einheitliche Leistungsgewährung, eine Bargeldobergrenze von 50 Euro pro Bezahlkarte, die wirksame hinderung von Überweisungen in die Heimatländer die Absenkung der Migrationsanreize – nichts davon tatsächlich der Fall. (Beifall AfD – Max Schad (CDU): Was für Quatsch!) So, wie die Bezahlkarte aktuell in Hessen ausgestaltet werden alle diese Ziele verfehlt. Dass das so ist, hat rot-rot-grün regierte Landeshauptstadt Wiesbaden mit rem Beschluss im städtischen Sozialausschuss allen ligten in Hessen vor Augen geführt; (Max Schad (CDU): Was für ein Quatsch!) denn sie hat versucht, die Spielräume und Unschärfen nutzen, die der Erlass des SPD-geführten Sozialministeriums vom 20. Dezember 2024 den hessischen Kommunen und dem Regierungspräsidium einräumt. – Ein wer Böses dabei denkt. (Max Schad (CDU): Und hat es geklappt?) Wo liegt nun das Problem? (Max Schad (CDU): Was schwafeln Sie denn?) Warum kann die Bezahlkarte in Hessen nicht wirken? mit der Weisung an die Kommunen als Arbeitshilfe reichte Merkblatt, welches eigentlich den Zweck hat, Mitarbeitern in den kommunalen Leistungsbehörden Erklärungshilfe für die konkrete Handhabung des ses zu geben, widerspricht an einer entscheidenden dem Wortlaut der Weisung. In der Weisung heißt es Seite 7 unter der Überschrift „Ausgestaltung“ der karte: „Die Möglichkeit der Anpassung“ – gemeint ist die Anpassung des Bargeldabhebungsbetrages – „durch die Leistungsbehörden erfolgt nur nach stimmung mit dem Land (Koordinierungsstelle zahlkarte im Regierungspräsidium Gießen).“ Die Worte „nach Abstimmung“ sind in der Weisung hervorgehoben. auszuhe- Wenn ich nun als Mitarbeiter einer kommunalen Behörde der oder des Regierungspräsidiums Gießen wissen will, wie uns das mit der Abstimmung genau gemeint ist und was ich tun muss, nehme ich also das Merkblatt zur Hand und es lese dort unter der Überschrift „Anpassungsmöglichkeiten“ Sicht Folgendes: „Bei einer Anpassung des unter Ziffer I. 4. genannten Barabhebungsbetrages erfolgt eine formlose Information per E-Mail durch die Leistungsbedass hörde an die Koordinierungsstelle zeitnah nach AnEinpassung, wenn die Leistungsbehörde grundsätzlich 2024 von 50 Euro aufgrund der Gegebenheiten vor Ort des abweicht.“ 20. Ich wiederhole: „formlose … E-Mail … nach Anpassung“, (Zuruf Max Schad (CDU)) keine Abstimmung oder gar Genehmigung vor der Anpaswurde sung. Bei Abweichungen in Einzelfällen ist gar nur eine Information zur Anzahl der Fälle erforderlich. Eine Abmögstimmung oder Genehmigung durch das Land ist hier gar nicht vorgesehen, meine Damen und Herren, Verund (Beifall AfD – Bernd Erich Vohl (AfD): Hört, hört!) ist auch dann nicht, wenn die Kommune in allen Fällen davon abweicht. Es ist Unschärfe, von der der Sozialausschuss der Landeshauptstadt Wiesbaden versuchte Gebrauch zu ein machen. Auch wenn dieser Versuch ein dreistes Manöver war, so muss man den zugrunde liegenden Fehler aber ist, doch im hessischen Sozialministerium suchen, die (Beifall AfD) ihBetei- das ihn durch mangelnde Eindeutigkeit überhaupt erst ermöglichte. Die Kommunen sind im Übrigen nicht verpflichtet – das ist jetzt ganz wichtig –, die Bezahlkarte für Bestandsfälle zu einzuführen. Sie können sogar ganz auf die Bezahlkarte verzichten; denn die Form der Leistungserbringung liegt laut Weisung des Sozialministeriums im Ermessen der Schelm, kommunalen Leistungsbehörden. Ihr sogenannter flächendeckender Roll-out entpuppt sich als reine Luftnummer. (Beifall AfD) Wir steuern in Hessen auf einen Flickenteppich zu, ein selbst geschaffenes Chaos, das wir bereits zur Genüge als typisches Muster sozialdemokratischer Politik zur Verhinderung einer stringenten Migrationspolitik kennen. Das ausgeDie CDU lässt das leider mit sich machen. Sieht so eine den „Renaissance der Realpolitik“ beim Thema Migration aus? eine Wirklich, liebe CDU? ProzesStelle (Beifall AfD) auf Das Chaos und der Kontrollverlust werden dadurch komBezahlplettiert, dass das Sozialministerium den Kommunen und auch dem Regierungspräsidium Gießen mit dem Erlass keinerlei Kontrollpflichten oder Datenerfassungspflichten auferlegt. Meine Damen und Herren, keinerlei Kontrollpflichten oder Datenerfassungspflichten, die es ermöglichen würden, den Mitteleinsatz und die Steuerungswirkung der Bezahlkarte zu validieren: Das ist nichts anderes als ein Abvon oben verordneter Blindflug. Be- (Beifall AfD) fett Die Missbrauchskontrolle wurde ganz besonders vernachlässigt. Für die Leistungsbehörden gibt es keine Möglichkeit, sicherzustellen, dass alleine der berechtigte Karteninhaber die Bezahlkarte nutzt. Beim Einsatz der Karte ist ja keinerlei Identifizierungsnachweis vorgesehen. Nehmen wir einmal den Fall an, ein Bezahlkarteninhaber verlässt Deutschland, zum Beispiel, weil er dauerhaft in sein Heimatland ausreist. Er meldet sich bei keiner Behörde ab, sondern er reist einfach aus. Nehmen wir weiter an, er überlässt einem anderen seine Karte samt PIN zur Weiternutzung; denn er selbst kann die Bezahlkarte ja im Ausland nicht mehr verwenden. Was glauben Sie eigentlich, wie lange es dauern wird, bis das hier in Hessen auffällt, die Karte endlich gesperrt wird und kein Geld mehr fließt? (Beifall AfD) Wochen? Monate? Jahre? Unglaubliche Sicherheitslücken wurden in den Prozess eingebaut, die einem die Sprache verschlagen. (Zuruf Matthias Körner (SPD)) Wenn die Bezahlkarte überhaupt etwas bewirken soll, dann muss da sofort nachgebessert werden. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn dazu auch die Gesetzeslage auf Bundesebene geändert würde. Aber wenn wir schon in Hessen so mit ihr arbeiten müssen, wie sie jetzt ist, dann sollten wir in Hessen wenigstens den Rahmen des Machbaren voll ausschöpfen. Wir fordern deshalb eine Nachschärfung beim Roll-out. Die Kommunen sollten verpflichtet werden, die Bezahlkarte für alle nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Anspruchsberechtigten einzuführen (Beifall AfD) – egal, ob es sich dabei um Neuzuweisungen oder Bestandsfälle handelt –, und zwar noch in der ersten Hälfte dieses Jahres. Die flächendeckende Einführung für alle hätte auch den Vorteil, dass Verschärfungen beim Asylbewerberleistungsgesetz auf Bundesebene sofort und ohne bürokratischen Aufwand für alle Leistungsbezieher in Hessen umgesetzt werden könnten. Außerdem fordern wir eine sprachlich und rechtlich eindeutige Regelung zu den pauschalen und individuellen Anhebungen der Bargeldobergrenze durch die kommunalen Leistungsbehörden. Diese Anhebung darf nur in begründeten Ausnahmefällen und nur nach Prüfung und Genehmigung durch die Koordinierungsstelle im Regierungspräsidium Gießen erfolgen. Eine bloße Meldung genügt eben nicht. (Beifall AfD) Wir fordern die Ergänzung von verpflichtenden Kontrollmaßnahmen für die Ausgabe, Aufladung und Nutzung der Bezahlkarte, die sicherstellen, dass allein der rechtmäßige Karteninhaber die Karte nutzen kann und eine unsachgemäße oder missbräuchliche Nutzung zeitnah auffällt und unterbunden wird. Außerdem fordern wir, die Koordinierungsstelle anzuweisen, statistische Daten zu Zahl und Aufenthalt der Leistungsempfänger, der Anzahl der ausgegebenen Karten, zu den Gründen und der Anzahl von Abweichungen von der Bargeldobergrenze und den dadurch entstandenen Mehrkosten zu erfassen und vorzuhalten. (Beifall AfD) Die Landesregierung muss endlich handeln. Insbesondere Sie von der CDU dürfen sich nicht länger von Ihrem migrationsfreundlichen Koalitionspartner SPD am Nasenring durch die Manege führen lassen. (Beifall AfD) Natürlich können Sie unseren Antrag und die notwendigen Maßnahmen ablehnen. Sie können damit die Augen vor der Wirklichkeit der von Ihnen geschaffenen Situation hinsichtlich der hessischen Bezahlkarte verschließen. Wie Sie das dann der Öffentlichkeit erklären wollen, ist wirklich Ihre Sache. Wir als AfD werden bei diesem Thema und bei weiteren Themen zur Migration in diesem Parlament nicht lockerlassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Anhaltender Beifall AfD)
