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Ingo Schon

CDU 26.02.2025 Sitzungen 21/33

Gut, wir können auch abstimmen. Aber ich wollte es kurz erläutern; denn ich finde es wichtig, weil es uns in dieser Legislaturperiode sicherlich noch häufiger beschäftigen wird. Deswegen ist es wichtig, dass man eine Rechtsfrage miteinander erörtert hat. Wenn man sich diese Norm durchliest, liest man, der Antrag kann von einer gewissen Gruppe gestellt werden. Aber über die Frage entscheiden muss am Ende natürlich das Gremium, also der Ausschuss oder der Landtag. Deswegen ist es aus meiner Sicht sehr eindeutig. Ich bin froh, dass wir das miteinander erörtern konnten, dass das kein Antragsrecht ist, das automatisch die Herbeirufung bedeutet, sondern dass es eine Mehrheitsentscheidung ist. Deswegen möchte ich Ihnen für die CDU-Fraktion sagen – ich glaube, der Koalitionspartner teilt dies –: Wir finden, dass die Landesregierung hier sehr herausragend vertreten ist. Der stellvertretende Ministerpräsident ist da. Einige Ministerinnen sind da, der Landwirtschaftsminister ist da. Viele Staatssekretäre aus verschiedenen Häusern sind da. Es sind fast alle Häuser dieser Landesregierung vertreten.

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