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Ingo Schon

CDU 26.02.2025 Sitzungen 21/33

Ich bin frisch in diesem Parlament. Deswegen Entschuldigung, dass ich eine Sekunde gebraucht habe. Ich lese Ihnen gerne § 25 vor: „Der Landtag und jeder seiner Ausschüsse können … [jederzeit] die Anwesenheit jedes Mitglieds der Landesregierung verlangen. Der Antrag kann von einer Fraktion oder von mindestens fünf Abgeordneten gestellt werden.“ Das bedeutet nach meinem Rechtsverständnis, dass das Antragsrecht nicht jeder einzelne Abgeordnete hat, sondern eine qualifizierte Minderheit. Darüber haben wir hier im Haus schon des Öfteren diskutiert. Insofern gehe ich davon aus, dass die AfD-Fraktion bzw. fünf willkürlich zusammengesetzte Abgeordnete des Hauses diesen Antrag jederzeit stellen können. Der Antrag ist gestellt. – Ich kann auch nach vorne gehen, wenn es hilft.

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