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Roman Bausch

AfD 26.02.2025 Sitzungen 21/33

Ich Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Bitte Herren Abgeordnete! Auch der zweite Haushalt dieser Koalition ist wahrlich kein Ruhmesblatt: ein Konsolidierungshaushalt ohne wesentliche Konsolidierung. Bereits mit dem Nachtragshaushalt war klar, dass dies erneut auf fünf verlorene Jahre hinauslaufen wird. Wie in der letzten Damen Legislaturperiode: zum verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld nur Lippenbekenntnisse. Aber schauen wir genauer hin. Zunächst zur Schuldenbremse: Ja, das ist die Budgetregel, die Friedrich Merz auf der Bundesebene seit Montag, also einen Tag nach der Wahl und zwei Tage nach „Links ist vorbei“, am liebsten noch einmal schnell aussetzen oder umgehen möchte. Auf dem Papier wird die Schuldenbremse 2025 in Hessen eingehalten. Aber was bedeutet es, wenn zusätzlich zu der Nettokreditaufnahme von 670 Millionen Euro noch einmal 475 Millionen Euro aus den Rücklagen der Hochschulen genommen werden? Zur Verdeutlichung: Wir sprechen nicht über die diesjährige Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 741 Millionen Euro. Nein, das Land nimmt die Mittel aus den Rücklagen der Universitäten und wird dafür künftig ein Infrastrukturbudget einrichten bzw. bei Baumaßnahmen die Eigenbeträge der Universitäten übernehmen. Somit sind die Schulden nicht am Kapitalmarkt, sondern bei den Hochschulen. (Beifall AfD) Wenn es die Schuldenbremse zulässt, dass in Abwesenheit einer Notsituation oder einer Naturkatastrophe in Summe 1,1 Milliarden Euro neue Schulden gemacht werden, dann ist sie nicht viel wert, zumindest nicht in ihrer jetzigen Ausgestaltung, und dient höchstens zur Simulation einer nachhaltigen Haushaltsführung für die so gern bemühte Oma Erna. (Beifall AfD) Kommen wir zum Prinzip der Haushaltswahrheit und -klarheit. Wenn die GRÜNEN beantragen, die Landesregierung wieder auf die alte Größe zurückzuschrumpfen, und dieses Ziel nicht über die Streichung einzelner Positionen, sondern über eine globale Minderausgabe verfolgen, dann ist das eine recht pauschale Vorgehensweise. Aber es ist aus der Opposition heraus auch nicht leicht, an die genauen Zahlen zu kommen. Letzteres kann die Landesregierung für sich nicht in Anspruch nehmen; schließlich hat sie den Haushalt selbst aufgestellt. Nichtsdestotrotz findet sich eine globale Minderausgabe von sage und schreibe 580 Millionen Euro im Haushalt. Dabei wäre es gar nicht so schwer. Wir werden Ihnen überflüssige Produkte im Umfang von weit mehr als 580 Millionen Euro nennen. (Beifall AfD) Aber vielleicht wäre es auch an der Zeit, über den Produktzuschnitt nachzudenken, anstatt von Jahr zu Jahr immer wieder globale Minderausgaben auszubringen. Andernfalls ließe sich vermuten, dass bei der Haushaltsaufstellung dem diskretionären Handlungsspielraum mehr Stellenwert eingeräumt wird als den Haushaltsprinzipien. Interessant ist auch, dass die Landesregierung trotz der jährlichen Rekorddefizite zuletzt 5.304 unbesetzte Stellen mitschleppte. Leider ist die Zahl bereits ein Jahr alt. Nachdem die letzte Landesregierung unsere Kleine Anfrage zu dem Thema gar nicht beantwortete, wählten wir für unseren zweiten Anlauf in dieser Legislaturperiode mit dem 31. März 2024 extra einen Stichtag in der Zukunft. Erst nachdem der Stichtag selbst schon wieder ein Jahr in der Vergangenheit lag, wurde die Kleine Anfrage am vergangenen Mittwoch in Teilen beantwortet. Damit ist bestätigt, dass die Landesregierung der Geschäftsordnung des Landtags genauso viel Bedeutung beimisst wie der Schuldenbremse, (Beifall AfD) nämlich gar keine. (Vereinzelte Heiterkeit und Beifall AfD) Die Frage, wie lange die Stellen unbesetzt waren, wollte man nicht beantworten. Die Landesregierung wird ihre Gründe haben. Vermutlich sind die Stellen bereits seit Jahren unbesetzt, und so soll es bleiben. Diesen Handlungsbedarf greifen wir in unseren Änderungsanträgen dankbar auf. Was wir ansonsten für den Haushalt geplant haben, dürfte Ihnen bekannt vorkommen. Wir helfen der Landesregierung dabei, den Richtwert von 20 % für den Anteil der Overheadkosten der allgemeinen Verwaltung in den operativen Kapiteln zu erreichen, und wir bereinigen den Haushalt um überflüssige Förderprogramme – zumeist leicht erkennbar an der Politprosa in den Produktblättern. (Beifall AfD) Insgesamt sparen wir über alle Einzelpläne hinweg genug ein, um die Neuverschuldung tatsächlich auf null zu reduzieren und um eine echte Entlastung von der Grunderwerbsteuer auf den Weg zu bringen – eine Entlastung, die den Bürgern mehr als nur 0,14 % des erwarteten Grunderwerbsteueraufkommens zurückgibt, wie es im Jahr 2024 bei der Auszahlung des Hessen-Trinkgelds der Fall war. Egal, wie man es dreht und wendet, der Auszahlbetrag dieses Hessen-Trinkgelds war im Jahr 2024 mit 1,3 Millionen Euro sehr überschaubar. Auch die zweite Tranche, ausgezahlt Mitte Februar 2025, deutet mit 2,4 Millionen Euro noch nicht auf die viel beschworene Erfolgsgeschichte hin. Last, but not least stärken wir den Kommunalen Finanzausgleich, was geboten erscheint, da die Kommunen bis vor Kurzem noch mit 345 Millionen Euro mehr rechnen durften. Dass es sich bei der Finanzplanung, wie in dem Gesetzentwurf dargelegt, ausschließlich um ein Informationsinstrument der Landesregierung handelt, so gesehen, um eine reine Orientierungsgröße, scheint nicht ganz der Fall zu sein – zumindest dann nicht, wenn man in den Finanzplanungserlass schaut, in dem ausdrücklich steht, dass tendenziell auch unausgeglichene Haushalte genehmigt werden, wenn die Defizite aus dem geringeren Wachstum der Finanzausgleichsmasse resultieren. Ob der aktuelle Festbetrag hoch genug ist oder nicht, ist eine Frage, über die wir vermutlich stundenlang diskutieren könnten. Gerade bei den Landkreisen sieht es zugegebenermaßen düster aus. Aber Kommune ist nicht gleich Kommune. In der Stadt Wiesbaden, welche mit über 300 Millionen Euro mehr Mittel aus dem KFA als jemals zuvor und mehr als jede andere Kommune erhält, gibt es keine zwei Meinungen: Es hätte weit mehr Geld sein müssen. – Sich dieser Sichtweise als Opposition vollumfänglich anzuschließen wäre opportun, aber angesichts der Haushaltslage des Landes und der Prestigeprojekte, die in Wiesbaden unbeirrt auf die Schiene gesetzt werden, unverantwortlich. (Beifall AfD) Was wir festhalten können, ist, dass der Finanzplanungserlass 2025 weitere Probleme heraufbeschwört. Neben den Hinweisen zu der Auflösung der letzten ordentlichen wie außerordentlichen Rücklagen, dem Verzicht auf Liquiditätspuffer und der Möglichkeit zur Stundung der Hessenkassenbeiträge, was Teil des Gesetzes ist, wird auch der Wille bekundet, auf Haushaltssicherungskonzepte bei negativen mittelfristigen Finanzplanung zu verzichten. Zusammen mit der eben erwähnten Bereitschaft, ausgeglichene Haushalte zu genehmigen, entsteht der druck, dass Schwarz-Rot das Ziel der Konsolidierung kommunalen Haushalte gänzlich aufgegeben hat und kommunale Familie nun sehenden Auges in die Überschuldung laufen lässt. Mit Blick auf den für das 2025 angekündigten Gesetzentwurf bleibt da nur zu fen, dass nach der Überarbeitung des Kommunalen ausgleichs die Zügel wieder angezogen werden. – Dank. (Beifall AfD)

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