Michael Reul
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten und Herren! Heute bringe ich das Hessische Finanzaus-Gesamt- gleichsgesetz in Verbindung mit dem Gesetz zur Hessenkasse ein. Um was geht es in diesem Gesetz? Es beinhaltet insgesamt zwei Bereiche: Erstens die Änderung des Hessischen Finanzausgleichskünftigesetzes. Mit den vorgesehenen Regelungen werden die Mechanismen des vertikalen Finanzausgleichs auch im zu Ausgleichsjahr 2025 temporär abweichend geregelt bzw. ausgesetzt. Das klingt sehr technisch, aber bedeutet die Aufnahme des Festbetrages des KFA für 2025 in Höhe von In7,131 Milliarden Euro. Die Änderung ist notwendig, da künftig die Evaluation des KFA noch nicht abgeschlossen ist. Sie wissen, dass wir dies für das Jahr 2026 vorbereiten. Die Ein- Fortführung der Festbetragsquote erfolgt in Absprache mit –, den Kommunalen Spitzenverbänden. Diese wurde bereits aus- während der Corona-Pandemie eingeführt, um den Komin munalen Finanzausgleich zu stabilisieren und die Schwanwir kungen des Kommunalen Finanzausgleichs auszugleichen. Strafver- Dieses Verfahren hat für die Kommunen in wirtschaftlich schweren Zeiten Vorteile: hier der gedämpfte Aufwuchs, Damit dort große Steuermindereinnahmen. Insgesamt, so sieht es die das Gesetz vor, beträgt der Aufwuchs 196 Millionen Euro. Demoschützen Zweitens die Änderung des Gesetzes zur Hessenkasse. Als flankierende Maßnahme wird für die Beitragsjahre 2025 und 2026 eine Sonderregelung zur Stundung der Eigenbeiträge im Entschuldungsprogramm der Hessenkasse eingeführt, die die Kommunen ausgabenseitig entlasten soll, wenn es notwendig ist und ein Ausgleich des Haushaltes mit anderen Maßnahmen nicht erreicht werden kann. Dies schafft die Möglichkeit, die Eigenbeiträge im Entschuldungsprogramm Hessenkasse für die Beitragsjahre 2025 Einzelund 2026 zu stunden. Weitere flankierende Maßnahmen, um finanzielle Schwierigkeiten der Kommunen zu lindern, sind vorgesehen: die – Möglichkeit einer globalen Minderausgabe, die Nichtbildung von Liquiditätspuffern, Nutzung der frei verfügbaren Liquidität, Nutzung von Rücklagen und Verzicht auf Haushaltssicherungskonzepte. Das ist mit diesem Gesetzentwurf vorgesehen. Diesen Gesetzentwurf bringe ich hiermit ein und stelle ihn zur Diskussion. Ich freue mich auf die Beratung. – Ganz herzlihinaus chen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt SPD)
