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Stefan Schneider

CDU 06.02.2025 Sitzungen 21/31

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Alle drei Minuten meldet in Deutschland ein Betrieb Insolvenz an. Im Januar dieses Jahres waren knapp 3 Millionen Menschen ohne Arbeit. Wir befinden uns im dritten Jahr einer Rezession. Milliarden Euro an Investitionen fließen nicht mehr nach Deutschland, und der DAX wird von sieben großen Unternehmen getragen, die den Großteil ihres Umsatzes und ihres Gewinns nicht in Deutschland erwirtschaften. Bei dem Rest der Unternehmen sieht es eher düster aus. Die „Wirtschaftswoche“ hat in dieser Woche getitelt: „Kollaps im Mittelstand“. Im Regierungspräsidium Darmstadt verzeichnen wir einen Personalzuwachs, nicht etwa, um Unternehmen oder unsere Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, sondern um das Cannabisgesetz umzusetzen, ein kleines Bürokratiemonster. In dieser wirtschaftlich extrem schwierigen Zeit findet der Bundeswirtschaftsminister die Zeit, ein Buch zu schreiben. Das ist die Ausgangslage, in der wir gezwungen waren, das Gesetz zur Umsetzung der Haushaltsvorgaben bei der Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2025 einzubringen. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Die anhaltende Wachstumsschwäche und die fortwirkenden Krisenkosten haben zu einem erheblichen Konsolidierungsbedarf im Landeshaushalt geführt. Für Hessen bedeutet das eine Herausforderung in Milliardenhöhe. Sie kennen die Oktober-Steuerschätzung, und Sie wissen von der Zensusproblematik. Wir haben das alle schon oft genug besprochen. Wir haben den Gesetzentwurf im Ausschuss beraten. Es gab von den Oppositionsfraktionen, das muss ich sagen, keinen ernst zu nehmenden Gegenvorschlag zur Finanzierung. (Beifall CDU und SPD) Für uns ist dieser Gesetzentwurf ein Teil des Landeshaushalts. Um beide in Einklang zu bringen, haben wir auf eine Anhörung verzichtet. Wir gehen vielmehr davon aus, dass die Interessenvertreter ihre Argumente klar und in ausreichendem Umfang dargelegt haben. Wir sind weiterhin im Gespräch mit den Gewerkschaften. Zuletzt waren wir das als CDU erst gestern. Wir verstehen auch ihre Positionen. Wenn ich es richtig sehe, sind Herr Werminghaus, Herr Schmitt und eine weitere Vertreterin des Verbandes anwesend. Ich freue mich, dass Sie der heutigen Diskussion lauschen. Meine Damen und Herren, die Personalausgaben machen rund 36 % des Landeshaushalts aus und sind damit ein zentraler Bestandteil des Konsolidierungsprozesses. Die geplante Verschiebung des zweiten Schrittes der Besoldungsanpassung von August auf Dezember 2025 bringt eine Entlastung des Haushalts um 180 Millionen Euro. Diese temporäre und gezielte Anpassung stellt den Gesamtrahmen der Besoldungserhöhung von mehr als 10 % innerhalb eines Jahres nicht infrage. Wir wissen, dass diese Maßnahme auf Kritik stößt, insbesondere bei den betroffenen Beamtinnen und Beamten, und ihre Bedenken nehmen wir ernst. Doch mussten wir diese Entscheidung treffen, um die finanzielle Stabilität Hessens zu sichern. Trotz der Verschiebung setzen wir klare Zeichen der Wertschätzung. Die Besoldung steigt im Jahr 2025 insgesamt um über 10 %. Das ist und bleibt der größte Besoldungssprung in der Geschichte Hessens. (Beifall CDU und SPD) Der erste Schritt der Anhebung im Februar 2025 blieb unangetastet. Sicherheit und Bildung bleiben für uns als christlich-soziale Koalition die Prioritäten. Es wird keine Stellenkürzungen bei der Polizei, bei den Lehrkräften und im Justizvollzug geben. Ich will noch einmal daran erinnern, dass wir auch die Polizei-, die Feuerwehr- und die sogenannte Gitterzulage erhöht haben. Diese Erhöhung der Besoldung trotz Verschiebung ist ein klares Bekenntnis zu unserer Linie, auch in schwierigen Zeiten zu unseren Beschäftigten zu stehen. Unsere Entscheidung zur Änderung des Gesetzes ist keine Frage mangelnder Wertschätzung, sondern ein Zeichen der Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, den Beamtinnen und Beamten und vor allem der Verantwortung für die Zukunft unseres Bundeslandes. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, wir müssen diesen Weg gehen, auch wenn er nicht leicht ist. Es geht um nichts Geringeres als um die Handlungsfähigkeit unseres Landes, für die wir, ebenso wie für unsere hessischen Beamtinnen und Beamten, eine besondere Verantwortung tragen, die auch verfassungsrechtlich verankert ist. Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung. Zuletzt will ich einen freundlichen Dank an die vielen Beamtinnen und Beamten sagen, die uns gegenüber für dieses Gesetz Verständnis ausgedrückt haben und in diesen Krisenzeiten ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern mit Freude und Motivation gerecht werden. (Beifall CDU und SPD)

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