Karsten Bletzer
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen der demokratischen Fraktion, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich Ihnen, Herr Prof. Dr. Roßnagel, im Namen meiner Fraktion sehr herzlich für die Arbeit danken, die Sie im Sinne des Datenschutzes in Hessen leisten. (Beifall AfD) Bei allem Einsatz für den Datenschutz dürfen wir aber die Belange des einzelnen Bürgers nicht aus dem Auge verlieren. Wer zum Beispiel zu jedem Aufruf einer Internetseite genötigt wird, durch Cookie-Richtlinien zu klicken, oder zu Arztbesuchen unzählige Datenschutzerklärungen unterschreiben muss, ist einfach genervt von den Auswirkungen des Datenschutzes im Alltag. Für diese Bürger wird Datenschutz leider nur zur lästigen Pflicht. Wenn uns etwas Sorge machen sollte, dann sicher nicht die Verarbeitung der Patientendaten durch unsere Ärzte, sondern die Gefährdung unserer personenbezogenen Daten durch internationale Digitalkonzerne, insbesondere durch Microsoft und Facebook. (Beifall AfD) Da hilft es auch wenig, wenn die EU-Kommission auf der Grundlage jedes ausgehandelten Datenschutzabkommens mit den USA immer wieder Angemessenheitsbeschlüsse trifft, welche zumindest bisher auch immer wieder durch den EuGH gekippt wurden. Auch gegen das aktuelle Data Privacy Framework wurde bereits Klage eingereicht. Der Ausgang ist zwar offen, trotzdem gewinnen die Digitalkonzerne durch diese Taktik immer wieder Zeit, und unser Datenschutz bleibt Jahr für Jahr auf der Strecke. Zu Recht wird im Datenschutzbericht die Novellierung des hessischen Gesetzes für Sicherheit und Ordnung kritisiert, welches zum Beispiel die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen zulässt, das alles ohne Kriminalitätsanalyse. Eine sogenannte Vermutungsregelung ist zur Einrichtung der Videoüberwachung ausreichend, und deren Einsatzgrund muss nur alle zwei Jahre überprüft werden. Das ist nicht okay und widerspricht dem Freiheitsbedürfnis der Bürger. (Beifall AfD) Genauso wenig beruhigend ist die Tatsache, dass Bedienstete, die eine Tätigkeit mit Vollzugsaufgaben anstreben, statt im begründeten Einzelfall inzwischen grundsätzlich mithilfe der Daten des Verfassungsschutzes überprüft werden. Damit hätten wir gleich das nächste Thema, nämlich das Hessische Verfassungsschutzgesetz. Eigentlich ist es der Widerspruch in sich, und zwar geht es um verfassungswidrige Inhalte des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes. Bevor das Bundesverfassungsgericht intervenierte, war es ohne hinreichende Eingriffsschwelle und vor allem ohne richterliche Vorprüfung möglich, auch längerfristige Handyortungen durchzuführen, verdeckte Ermittler einzusetzen und ohne zeitliche Begrenzung Reisedaten von Bürgern abzufragen. Offenbar müssen wir uns mehr und mehr vor einem übergriffigen Staat schützen, der sich nicht davor scheut, auf dem Trittbrett der Kriminalitätsbekämpfung surfend, massenhaft Daten vielmals unbescholtener Bürger zu sammeln. Das zeigt einmal mehr: Freiheit, Demokratie und Grundrechte müssen gerade in diesen hoch technisierten Zeiten immer wieder verteidigt oder sogar neu erkämpft werden. Wir sind dazu bereit und werden alles tun gegen totalitäre Tendenzen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
