Elke Barth
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Selbstverständlich gehören die umfangreichen Verwaltungsvorschriften für Technische Baubestimmungen in Hessen zu den Themen, die auch die Kommission „Innovation im Bau“ in den Blick genommen hat. Schließlich ist das Vorhandensein Technischer Baubestimmungen in § 90 der Hessischen Bauordnung, dort nachzulesen, geregelt. diese Hessische Bauordnung hat sich die Kommission Arbeitsauftrag vorgenommen. Die Anlagen der Technischen Baubestimmungen schon zwei Drittel der von Ihnen erwähnten 580 ein. Darunter sind zum Beispiel acht Seiten zu textilen denbelägen, wo genau unterschieden wird zwischen teten, gewebten oder genadelten Herstellungsverfahren, (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Top!) oder ganze drei Seiten, die sich mit Rollläden beschäftigen. Ich denke, da ist schon etwas dabei, was zumindest kussionswürdig ist. Insofern: Ja, wir werden uns damit schäftigen. Zudem ist im Baupaket I die Unterstützung Gebäudetyps E gleich der allererste Vorschlag. „Gebäudetyp E“ bezeichnet aber mitnichten einen neuen Gebäudetypus; die Formulierung bedeutet lediglich: E wie Gemeint ist die erleichterte Abweichung von bauordnungsrechtlichen Anforderungen oder, anders gesagt, Komfortstandards. Wo werden bauordnungsrechtliche Anforderungen formuliert? Richtig: in den Verwaltungsvorschriften für Technische Baubestimmungen. Somit ist das bereits Arbeitsauftrag, den wir auch ohne Ihren Antrag haben. (Beifall SPD und Ingo Schon (CDU) – Lisa (SPD): Aber er hört ja gar nicht zu!) – Dann redet er wenigstens nicht wieder dazwischen. – Wahrheit gehört aber auch, dass das Gebäudetyp-E-Gesetz erst am 6. November vom ehemaligen Minister mann ins Bundeskabinett eingebracht wurde – an denkwürdigen 6. November. Auch hier werden wir ob wir vor der Wahl noch eine Mehrheit hinbekommen oder ob das Gesetz leider der Diskontinuität anheimfällt. Lieber Herr Dr. Naas, vielleicht hätten Sie anstelle vielen Anträge, die unseren Koalitionsvertrag wiederholen, besser Ihre Energien darauf verwendet, Druck auf Bundesjustizminister zu machen. (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Dr. Stefan (Freie Demokraten): Aber im Koalitionsvertrag nichts!) Das hätte uns beim schnelleren und einfacheren inhaltlich mehr gebracht. Ihre Ausführungen, auch Sie mit anderen Bundesländern vergleichen, sind allerdings nicht ganz richtig – auch wenn es uns natürlich chelt, dass Sie gerade SPD-regierte Länder herausgegriffen haben. Denn auch in Brandenburg wird auf der von Ihnen so lobten zweiseitigen Bekanntmachung auf acht landesspezifische Regelungen hingewiesen. Sie schreiben: fünf warum auch immer. Nur werden diese nicht in angefügt. Würde man dies, wie in Hessen, tun, käme auch dort auf mehr Seiten. Dass diese in Hessen in Anlagen beigefügt sind, finden wir letztendlich anwendungsfreundlich. Wie gesagt, auch die Verwaltungsvorschriften zu den nischen Baubestimmungen als Teil der HBO gehören zum Arbeitsauftrag der Kommission „Innovation im Sie sehen also: Wir sind auch in diesem Punkt längst dem Weg, und wir können Ihren Antrag daher in den menspeicher der Kommission überweisen, auch wenn Arbeitsauftrag dort bereits existiert. – Nun schenke Ihnen noch eine Minute meiner Redezeit. (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Zuruf: Danke!) Genau Vizepräsidentin Dr. Daniela Sommer: als Für die CDU erteile ich Herrn Abgeordneten Kasseckert das Wort. Bitte sehr. nehmen Seiten
