Lisa Gnadl
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in dritter Lesung den Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der inneren Sicherheit in Hessen. Wir schlagen hier anhand einer Reihe von unterschiedlichen Punkten die Ausweitung der Kompetenzen für die Sicherheitsbehörden vor. Wir haben deutlich gemacht, warum wir das vorschlagen. Die Herausforderungen sind groß, gerade in der Sicherheitspolitik. Wir haben eine gestiegene Zahl von Straftaten: Wir haben einen Höchststand bei der Zahl der rechtsextrem und der islamistisch motivierten Straftaten. Wir haben eine gestiegene Zahl von Straftaten im Bereich der häuslichen Gewalt und auch bei den Femiziden. Diese Bedrohung, diesen Anstieg an Gewalt nehmen wir sehr ernst, und wir handeln, indem wir diesen Gesetzentwurf heute beschließen. (Beifall SPD) Wir haben den Gesetzentwurf eingebracht, weil wir der Auffassung sind, dass wir die Kompetenzen dort, wo es notwendig ist, ausweiten müssen. Wir wollen mit den Maßnahmen auch das Sicherheitsgefühl stärken, und wir haben immer sorgfältig abgewogen, an welcher Stelle aus sicherheitspolitischen Erwägungen Maßnahmen notwendig sind und wo auf der anderen Seite die Wahrung der Grundrechte zu beachten ist. Deswegen haben wir Ihnen einen sehr ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt. Die wesentlichen Änderungen sind der Einsatz von Drohnen, die anlasslosen Identitätsfeststellungen in Waffenverbotszonen, die Anpassungen an die Verschärfung des Waffengesetzes im Bund sowie die Erweiterung des Einsatzes der Bodycams auf die Ordnungshüter im öffentlichen Raum – denn auch sie sind vermehrt Bedrohungen ausgesetzt – und auf polizeiliche Einsätze in Wohnungen. Auch das ist ein notwendiger Schritt; denn gerade dort geraten Polizeibeamtinnen und -beamte immer wieder in brenzlige Situationen, zum Beispiel wenn es um häusliche Gewalt geht. Beim Einsatz der Bodycams in Wohnungen geht es natürlich um den Schutz der Polizeibeamtinnen und -beamten, aber auch um die Frage, ob das Tragen einer solchen Kamera zu einer Deeskalation beitragen kann. Am Ende geht es auch um die Frage der Strafverfolgung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir schlagen mit diesem Gesetzentwurf auch eine Ausweitung der Videoüberwachung vor. Das ist ein Punkt, der von vielen Polizeibeamtinnen und -beamten, aber auch aus den Kommunen an uns herangetragen wurde, weil es Orte gibt, an denen Menschen Angst haben, an denen sie sich nicht trauen, sich frei zu bewegen, und an denen wir mit der Ausweitung der Möglichkeiten der Videoüberwachung auch etwas zur Gefahrenabwehr tun wollen. Da jetzt zum wiederholten Male Kritik an der Videoüberwachung kam: Es geht natürlich auch in diesem Bereich darum, die Strafverfolgung zu stärken. Es handelt sich um keine grenzenlose Videoüberwachung, sondern hier ist es immer notwendig, die Lageerkenntnisse, die die Polizei hat, im Vorfeld entsprechend zu berücksichtigen. Ganz wichtig finde ich die Ausweitung des Einsatzes der Fußfessel, das heißt, der Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr mithilfe des spanischen Modells. Das ist ein wesentlicher Teil des Frauensicherheitspakets, und es ist wichtig und gut, dass das in diesem Gesetz geregelt ist und kommen wird; denn genau das kann Menschenleben retten. (Beifall SPD) In unserem Änderungsantrag sind wir auf einige Anregungen aus der Anhörung eingegangen. Aber wir haben auch, wie wir es heute schon gehört haben, einen neuen Aspekt aufgegriffen: den Einsatz der KI bei der Videoüberwachung – ein Thema, mit dem wir uns innerhalb der Koalition sehr intensiv und etwas länger auseinandergesetzt haben, um diesen Bereich klug zu regeln. An dieser Stelle haben wir uns der Expertise des Datenschutzbeauftragten bedient, weil es wichtig ist, das in einen Gesetzentwurf gut und sauber einzuarbeiten. Deswegen will ich noch einmal betonen: Es ist entscheidend, wie die Technik eingesetzt wird, wie kontrolliert wird. Herr Poseck hat das am Dienstag nach der zweiten Lesung in der Sitzung des Innenausschusses noch einmal gesagt: Natürlich wird es beim Einsatz der KI in der Videoüberwachung kein flächendeckendes Ausrollen von heute auf morgen geben. Natürlich geht diese Landesregierung mit Bedacht vor und will das an einigen wenigen Stellen erproben, Erkenntnisse gewinnen und evaluieren, bevor ein Ausrollen auf sämtliche Videoüberwachungen in Hessen erfolgt.
