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Vanessa Gronemann

GRÜNE 12.12.2024 Sitzungen 21/29

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in ter Lesung den Gesetzentwurf von CDU und SPD zur derung des hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, meine Kritik am fahren, die ich am Dienstag vorgetragen habe, noch zu bekräftigen. Ich halte es nach wie vor für ein dass Sie keine Anhörung zu Ihrem Änderungsantrag lassen haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie mokraten) Es ist ja nett, dass Sie uns versichern, dass Sie das dentlich abgewogen haben; und Sie haben ja auch dass Sie den Datenschutzbeauftragten einbezogen Aber erstens haben Sie uns nicht an Ihrem Abwägungsprozess teilhaben lassen, weder hier im Plenum noch Ausschuss, und zweitens wissen wir nicht, was Ihnen Datenschutzbeauftragte genau gesagt hat, und können halb nicht überprüfen, was Sie von dem, was er geraten hat, letztendlich umgesetzt haben. Herr Minister, ich habe ein bisschen den Eindruck, Sie meine Kritik in der Debatte am Dienstag falsch hen wollten. Ich habe nicht gesagt, dass es ein Problem sicherheitspolitisches Neuland betreten zu wollen, ich habe gesagt, dass es derzeit keine vergleichbaren lungen in den anderen Bundesländern gibt und es noch weniger nachvollziehbar ist, dass Sie zu dem rungsantrag zum Gesetzentwurf keine Anhörung wollen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie von Mut sprechen und sich dafür feiern dass Sie hier Neuland betreten, sage ich Ihnen: Es ist unverständlicher, dass Sie den Austausch mit den Expertinnen und Experten darüber nicht zulassen; denn so man zumindest das Risiko verkleinern, dass dieser schlag zu einem Debakel wird. Ungeachtet der Tatsache, um welche Maßnahme es sich hier handelt: Sie der Polizei, sie bringen den Ermittlungsbehörden, und bringen den Bürgerinnen und Bürgern nichts, wenn vom Gericht wieder gekippt werden. Damit wäre niemandem geholfen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) CDU und SPD konnten bisher auch nicht erklären, sie diese Punkte – ich sage einmal – erst nachträglich gebracht und nicht von Anfang an in den Gesetzentwurf gepackt haben. Auch die Frage nach der Eilbedürftigkeit konnten sie nicht wirklich beantworten. Der Satz wollen das“ ist wirklich keine hinreichende Begründung, warum eine tiefgreifende Befassung im Parlament und öffentliche Diskurs darüber gescheut werden. Ich bleibe zuzu- dabei: Ihr Umgang damit ist dem Parlament gegenüber respektlos. Er ist respektlos den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber, und er grenzt an einen Skandal. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will aber auch auf Punkte eingehen, die wir nach wie vor ausdrücklich begrüßen. Die Ausweitung des Einsatzes von der elektronischen Fußfessel, der Einsatz der Videoüberwachung an stark gefährdeten Religionsstätten, die Möglichkeit für die Gefahrenabwehrbehörden, Bodycams einzusetzen, die vorübergehende Tarnidentität im Sinne des Opferschutzes – all das ist unterstützenswert. Herren, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dritZur Frage der Videoüberwachung in Angsträumen: Sie Änhaben in Ihrem Änderungsantrag die Eingriffsschwelle erhöht, aber Sie haben nicht bei der Frage nachgeschärft, wie Verdiese Angsträume eigentlich zu definieren sind. Unbestriteinmal ten ist, dass diese Angsträume beseitigt gehören. Aber Sie Unding, beseitigen sie mit diesem Gesetzentwurf nicht. zugeIch habe bereits in der ersten Lesung gesagt, ein dunkler, uneinsehbarer Ort bleibt erst einmal ein dunkler, uneinsehDebarer Ort, auch wenn dort eine Videokamera hängt. Es gibt kein Indiz dafür, dass gerade Frauen diese Orte nicht mehr or- meiden werden, nur weil dort eine Videokamera vorhanden gesagt, ist. haben. Wenn Sie schon mit dem Sicherheitsgefühl argumentieren – was völlig legitim ist –, wäre es sinnvoll, vielleicht einim mal darauf zu schauen, welche schon existierenden Instruder mente man weiterentwickeln könnte. Zum Beispiel könnte desman das Programm KOMPASS gezielt nutzen, um den Ihnen Kommunen dabei zu helfen, unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger die Angsträume zu identifizieren, und dass dann die Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Maßnahverste- men fördern. Das würde tatsächlich bei der Beseitigung ist, von Angsträumen helfen. sondern (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Regedeshalb Da der Jägertunnel in Marburg in der ersten Lesung und Ändevor allem auch in der Anhörung ein Thema war, wäre zulassen es wichtig, auch die Studie dazu zu nennen. Sie sollten vielleicht auch erwähnen, dass die zu dem Thema „Wie hat sich das Sicherheitsgefühl vor Ort verändert?“ Befragten mehrheitlich gesagt haben, dass es nicht die Videoüberwalassen, chung war, die das Sicherheitsgefühl verbessert hat, sonumso dern die Sprachfunktion, also die Möglichkeit, direkt mit einer anderen Person zu sprechen. Das ist ein Indiz dafür, könnte dass Ihre Gleichung „Videoüberwachung gleich besseres Auf- Sicherheitsgefühl“ nicht so aufgeht, wie Sie es darstellen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bringen sie sie

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