Christoph Mikuschek
Herren! wird Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kolmeiner legen! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Einrichtung eiviele nes Hessischen Normenkontrollrates verspricht, Bürokratie Verabzubauen und Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalStaatsse- ten. Doch eine kritische Analyse zeigt, dass diese Versprechungen nicht nur trügerisch, sondern die vorgeschlagenen Maßnahmen überflüssig sind. Wir sollten uns stattdessen auf die bereits bestehenden Strukturen und Initiativen konmit zentrieren, die in Hessen aktuell beispielhaft aufgebaut diwerden. Hessen hat bereits eine umfassende Entbürokratisierungszum strategie entwickelt und implementiert, die auf mehreren starken Säulen beruht. (Zuruf Andreas Lichert (AfD)) Diese Strategie setzt gezielt auf praxisnahe und integrative Maßnahmen, die nicht nur Bürokratie abbauen, sondern auch die Beteiligung aller relevanten Akteure sicherstellen. hat ja werden. Ein Beispiel dafür ist der Bürokratie-Melder, der es Bürgedar- rinnen und Bürgern, Unternehmen und Verbänden ermögdarum licht, konkrete bürokratische Hindernisse direkt zu melden. diesem Dieses Instrument hat sich als effektiv erwiesen, um Pronoch blemstellungen gezielt zu identifizieren und Lösungen zu entwickeln, die sowohl zeitnah als auch nachhaltig umgesetzt werden können. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Davon habe Sie in ich noch nichts gehört!) und Es zeigt den Bürgerinnen und Bürgern zugleich, dass sie bei politischen Entscheidungsträgern unmittelbar Gehör finden. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Darüber hinaus hat die Landesregierung mit dem Bündnis gegen Bürokratie eine Plattform geschaffen, die alle relevanten Akteure zusammenbringt. Dieses Bündnis, das Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft einbindet, setzt auf Kooperation und Dialog, um gemeinsam Lösungen für komplexe Bürokratieprobleme zu entwickeln. Es handelt sich um eine Initiative, die weit über die Möglichkeiten eines kleinen unabhängigen Gremiums wie des vorgeschlagenen Normenkontrollrates hinausgeht. Dieses Bündnis erlaubt es, spezifisches Fachwissen mit praktischen Erfahrungen zu kombinieren, um Maßnahmen zu erarbeiten, die in der Realität umsetzbar und wirksam sind. Ein weiteres starkes Instrument der hessischen Entbürokratisierungsstrategie ist der Kabinettsausschuss Entbürokratisierung, der direkt in die höchsten politischen Entscheidungsprozesse eingebunden ist. Dieser Ausschuss stellt sicher, dass die Entbürokratisierung eine prioritäre Aufgabe bleibt und eng mit anderen politischen Zielen, wie Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung, verknüpft wird. Es ist diese strategische Verzahnung, die es ermöglicht hat, in Hessen Fortschritte zu erzielen, ohne die Flexibilität und Dynamik der politischen Prozesse zu beeinträchtigen. Eine zentralisierte Struktur mit politischer Führungsverantwortung wird deutlich mehr Schlagkraft entfalten als unverbindliche Stellungnahmen eines unterbesetzten Fachzirkels. Auch das Sounding Board in Brüssel, das die Landesregierung etabliert hat, ist ein zentraler Bestandteil dieser Strategie. Dieses Gremium bringt Experten aus unterschiedlichen Bereichen zusammen, um innovative Ideen und Impulse für den Bürokratieabbau, auch auf europäischer Ebene, zu entwickeln. (Beifall CDU) Das Sounding Board hat eine wichtige beratende Funktion. Es sorgt dafür, dass die Landesregierung flexibel auf neue Herausforderungen reagieren kann. Diese institutionellen Strukturen haben nicht nur eine starke Basis für die Entbürokratisierung geschaffen, sondern auch gezeigt, dass Hessen bereits über die notwendigen Instrumente verfügt, um die Bürokratie effizient zu bekämpfen. Angesichts dieser umfassenden und gut etablierten Strukturen stellt sich die Frage, warum ein Normenkontrollrat zusätzlich notwendig sein sollte. Die bestehenden Maßnahmen sind nicht nur effektiv, sondern auch flexibler und besser integriert als das, was der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion vorsieht. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass ein weiteres Gremium in der Lage wäre, signifikante Verbesserungen herbeizuführen. Stattdessen besteht die Gefahr, dass die Einführung eines Normenkontrollrats die bestehenden Strukturen schwächt und die Verantwortlichkeiten fragmentiert werden. Ein weiteres Problem, das mit der Einführung eines Normenkontrollrats einhergehen würde, ist die Gefahr der Verantwortungsdiffusion. Der Bürokratieabbau ist eine Kernaufgabe des Gesetzgebers und der Exekutive. Die Verantwortung dafür darf nicht auf ein unabhängiges Gremium abgewälzt werden. Die politische Verantwortung muss klar bei den demokratisch gewählten Entscheidungsträgern bleiben, die den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber rechenschaftspflichtig sind. Darüber hinaus ist die praktische Umsetzung des Normenkontrollrats, wie es im Gesetzentwurf vorgesehen ist, realitätsfern. Die ehrenamtliche Struktur des Gremiums wird den umfangreichen und komplexen Aufgaben nicht gerecht.
