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Bernd Erich Vohl

AfD 11.12.2024 Sitzungen 21/28

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Herren Abgeordnete aller fünf demokratischen Parteien! (Beifall AfD) Der eine oder andere von Ihnen wird vielleicht irritiert sein, dass wir in Bezug auf unseren Gesetzentwurf eine dritte Lesung beantragt haben. Aber um das zu verstehen, müssten Sie, meine Damen und Herren, sich lediglich des einmal Ihre Argumente vor Augen führen, die Sie bisher und gegen unseren Gesetzentwurf vorgebracht haben. Sie hatten mit einer sachlichen Auseinandersetzung nicht das GeDer ringste zu tun. und Schon der Titel unseres Gesetzentwurfes verdeutlicht, dass Zues uns lediglich um eine Begrenzung der Anzahl der hauptGRÜamtlichen Beigeordneten geht und nicht, wie uns teilweise vorgeworfen wurde, um eine Abschaffung. (Beifall AfD) Natürlich haben hauptamtliche Beigeordnete ihre Berechvereintigung, aber doch nicht in unbegrenzter Anzahl, und vor allem dann nicht, wenn sie lediglich aufgrund von Parteienproporz- und Versorgungspostenmentalität ins Amt geLesung hoben werden. ich (Beifall AfD) 90/DIE ist Genau das ist aber in der Vergangenheit passiert. Ich habe Dann Ihnen genügend Beispiele genannt. Gerade zu diesen Beierho- spielen haben Sie, werte Kollegen, bisher kein einziges Wort verloren. Herr Staatsminister Poseck, auch Sie würde ich hier gerne in die Pflicht nehmen. Nehmen Sie auch einmal dazu Stellung. Stattdessen haben aber auch Sie sich bei unseren letzten Debatten zu dem Thema in den Chor derer eingereiht, die immer wieder die gleiche Platte vom angeblichen Misstrauen der AfD gegenüber dem Staat abspielen, (Minister Prof. Dr. Roman Poseck: Das ist auch richtig!) und zwar immer dann, wenn Ihnen jegliche Sachargumente fehlen, (Minister Prof. Dr. Roman Poseck: Das sind ja Sachargumente!) was leider sehr häufig der Fall ist. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Ich möchte an dieser Stelle etwas näher auf den Vorwurf des angeblichen Misstrauens eingehen. Wo genau liegt denn das Misstrauen, das wir gegen diesen Staat hätten? Durch den Gesetzentwurf soll lediglich eine Rahmenbedingung in der HGO und der HKO geschaffen werden, wobei es die allermeisten Kommunen noch nicht einmal betrifft, weil sie sich bei der Indienststellung von Hauptamtlichen an reinen Sacherwägungen orientieren. Meine Damen und Herren von CDU und SPD, wenn Sie wissen wollen, was wirklich Misstrauen gegenüber kommunalen Mandatsträgern ist, dann schauen Sie einmal in den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung kommunaler Vorschriften. Schauen Sie einmal dort hinein. Dort finden Sie eine Erhöhung der Strafe für kommunale Mandatsträger um das Fünffache, von 1.000 Euro auf 5.000 Euro, wenn diese ihrer Anzeigepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen. (Markus Fuchs (AfD): Was für ein Misstrauen!) Meine Damen und Herren, Herr Staatsminister, das ist Misstrauen gegenüber unseren kommunalen Mandatsträgern, und zwar gegenüber jedem einzelnen Mandatsträger in den Kommunen. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Wir als AfD-Fraktion sind wirklich gespannt auf die weitere Debatte, insbesondere darauf, ob Sie heute tatsächlich rein sachliche Argumente gegen unseren Gesetzentwurf vorbringen können. Es wäre in dieser Debatte das erste Mal. Ansonsten sollten Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen. Das wäre sachlich, es wäre ein Zeichen Ihrerseits, dass Sie genau wie wir ein Interesse daran haben, gemeinsam ein Einfallstor für Parteienproporz- und Versorgungspostenmentalität zu schließen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos))

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