Daniel May
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und legen! Die Situation für die Studierenden am Wohnungsmarkt ist durchaus schwierig. Sie ist es in den Jahren immer gewesen. Das hängt einerseits mit der traktivität von Hessen als Studienstandort zusammen. sen erfreut sich einer großen Attraktivität bei Studierenden aus dem gesamten Bundesgebiet. Das ist erst einmal gutes Zeichen. Es zeigt, dass unsere Hochschulen sind, sodass Studierende hierherziehen. Besonders rig ist die Situation an unserem Wohnungsmarkt für ländische Studierende, für internationale Studierende. sind besonders darauf angewiesen, dass es ausreichend Wohnheimplätze gibt, weil sie auf dem freien Wohnungsmarkt durchaus schlechtere Chancen haben als inländische Studierende. Daher ist es ziemlich widersprüchlich, wenn der Abgeordnete Dr. Grobe in seinem Redebeitrag wieder von senzuwanderungen spricht, während die Hochschulen Universitäten sich für internationale Studierende machen. Wir und die Hochschulen wissen ganz Wir brauchen Internationalisierung. – Sie negieren das was dieser Stelle. Das zeigt, dass Sie den Sinn von Internationalisierung, den Benefit und das Problem nicht wirklich erkannt haben. eine „Junges (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzü- zelt CDU) Weil das Problem und die Herausforderung bestehen – Hürden. das hat der Kollege Schmitz zutreffend dargestellt –, hatte Bau- studentisches Wohnen in den letzten zwei Wahlperioden immer Vorrang. Die Benchmark ist genannt worden. 27 % auch; Steigerung während der schwarz-grünen Jahre können sich durchaus sehen lassen. Wir haben die Zielmarke von 10 % Grundnoch nicht erreicht. Das hängt damit zusammen, dass wir im als Studienstandort so attraktiv sind. Das muss aber das um Ziel sein. von Herr Kollege Schmitz hat versprochen, dass diese 27 % die Benchmark sind, an der Sie sich messen lassen werden. GroDas werden wir gerne tun. Ich glaube, das wäre richtig, keine dass Sie dort aktiv werden und das studentische Wohnen weiter unterstützen. Wir sind sehr gespannt, was Sie dort tun werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ich Der Gesetzentwurf der AfD sieht eine Übertragung der Er Zuständigkeiten für den studentischen Wohnraum an die Hochschulen vor. Es ist richtig darauf hingewiesen worden: In der Anhörung hat sich gezeigt, dass alle AnzuhöBohren renden und insbesondere diejenigen, die es betrifft, von dieser Idee überhaupt nichts halten. Es wurde im Gegenteil eher darauf hingewiesen, dass durch diese Übertragung das dagegen Problem sogar größer werden könnte. Die Zuständigkeiten würden unklarer. Von daher gesehen, ist der Gesetzentwurf nicht abzulehnen. jeVor allem ist Folgendes zu bedenken. Es nutzt nichts, eine neue Aufgabe an die Hochschulen zu übertragen, die gerade vor finanziellen Herausforderungen stehen. Man muss daran denken, dass durch den Tarifabschluss ein Mehraufwand von 70 Millionen Euro in diesem Jahr – in Summe bis zu 140 Millionen Euro – aufwächst, ohne dass sich die von Landesregierung daran beteiligt. Die Hochschulen werden mit der Finanzierung alleingelassen, während im Nachtragshaushalt dem Bereich Hochschulen und Wissenschaft 34 Millionen Euro entnommen wurden und wir gesehen haben, dass im kommenden Haushalt ein Sonderopfer in Kol- Höhe von knapp 500 Millionen Euro aus dem Budget für den Hochschulbau entnommen wird. letzten Auch das zeigt: Die Hochschulen stehen unter einem masAtsiven Druck. Ihnen jetzt eine weitere Aufgabe zu übertraHesgen, würde dem studentischen Wohnen überhaupt nichts bringen, sondern würde die Hochschulen, die sowieso ein schon unter Druck stehen, noch mehr unter Druck setzen. attraktiv Das nützt der Wissenschaft, der Forschung und dem stuschwiedentischen Wohnen überhaupt nichts. ausSie (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nichtsdestotrotz sei noch der kurze Hinweis gegeben, dass in begründeten Ausnahmefällen Hochschulen durchaus die Möglichkeit haben – so steht es in § 3 Absatz 8 des hessischen Studierendenwerkgesetzes –, dass die „von einem Studierendenwerk wahrzunehmenden Aufgaben, auf Mas- Antrag einer Hochschule, in Teilen oder insgesamt einer und Hochschule, einem anderen Studierendenwerk oder privaattraktiv ten Dritten“ übertragen werden können. Das heißt, der genau: Gesetzentwurf ist nicht nur deswegen unnötig, weil eine an Abweichung vom Regelfall niemand will, sondern auch deshalb, weil der Ausnahmefall geregelt ist. Das zeigt, der Gesetzentwurf ist vollkommen unnötig und daher abzulehnen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
