Lisa Gnadl
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde schon, das ist ein sehr wichtiger Gesetzentwurf. Wir reagieren damit auf eine sehr angespannte Sicherheitslage. Insofern ist es für uns schon sehr relevant, zu welchem Zeitpunkt wir diesen Gesetzentwurf im Hessischen Landtag verabschieden. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Ich will noch einmal Folgendes dazu sagen: Wir hatten zu dem Gesetzentwurf eine interessante Anhörung. Natürlich wird das Thema innere Sicherheit und werden die Befugnisse der Sicherheitsbehörden kontrovers und ausgiebig diskutiert. Das sehen wir auch während der heutigen Debatte. Am Ende ist das unserer Ansicht nach auch gut so. Denn das zeigt, dass unsere offene und demokratische Gesellschaft lebt. In der Gesellschaft ist man kritisch und mischt sich ein. Genau diese demokratische Gesellschaft wollen wir mit unserem Gesetzentwurf sicherer machen. Niemand soll Angst vor Gewalt und Bedrohung haben müssen. Das ist die Grundlage eines freien Gemeinwesens. (Vereinzelter Beifall SPD und CDU) Deshalb freut es mich auch, dass gerade unser Gesetzentwurf bei den Praktikerinnen und Praktikern der öffentlichen Sicherheit, den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen und bei der Polizei auf große Zustimmung stößt. (Beifall Stephan Grüger (SPD)) Andere öffentliche Stellungnahmen und Diskussionsbeiträge waren meiner Ansicht nach schon an der einen oder anderen Stelle holzschnitzartig. Es geht bei unseren Vorschlägen zur Kameraüberwachung, zum Drohneneinsatz oder auch, wie jetzt mit dem Änderungsantrag vorgeschlagen, zu dem Einsatz der künstlichen Intelligenz gerade nicht um eine Massenüberwachung à la George Orwell. Es nicht um einen Staat ohne Grenzen, der seine Bürgerinnen und Bürger ausspioniert. Das sind die Stereotype, die Blick auf das Wesentliche verstellen. (Beifall SPD und Dr. Ralf-Norbert Bartelt (CDU)) Ich will auf die Rede des Herrn Kollegen Promny hen. Natürlich kann die Videoüberwachung das che Sicherheitsgefühl stärken. Aber sie ist zusätzlich die Strafverfolgung wichtig. Welche Mittel wir brauchen, um in einer hoch technisierten, einer hoch mobilen einer freien Gesellschaft größtmögliche Sicherheit zu reichen, genau auf diese Fragestellung geht der Gesetzentwurf ein. Wir können nicht so tun, als ob die Bahnhöfe die lichen Orte seien, die man nur betreten darf, wenn eine Bahnsteigkarte gelöst hat. Wir brauchen Lösungen, die der Realität einer modernen Gesellschaft gerecht den. Das bedeutet, dass der Staat nicht blauäugig auf Einsatz neuer Technologien verzichten kann, die beispielsweise bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität längst genutzt werden. Entscheidend ist, wie die eingesetzt und kontrolliert wird. (Vereinzelter Beifall SPD und CDU) Hier ist unser Ansatz ganz klar: Es sind am Ende Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter Landes, die diese Kontrolle ausüben, nach Recht und setz. Das ist der klare Grundsatz, der sich durch alle pekte unseres Gesetzentwurfs zieht. Kameras werden nicht flächendeckend im öffentlichen Raum installiert, dern dem geht eine Gefährdungsanalyse der Landespolizei voraus. Und dort, wo Rechtsgüterabwägung notwendig zum Beispiel bei Fußfesseln oder Ingewahrsamnahmen, gilt selbstverständlich der Richtervorbehalt. Das ist lich der meilenweite Unterschied zwischen innerer heit in einer offenen Gesellschaft und in einem autoritären Regime. (Beifall Stephan Grüger (SPD)) Genau dieser klare Grundsatz gilt auch für den der künstlichen Intelligenz, wie wir ihn in unserem rungsantrag heute vorschlagen. Intelligente Videoüberwachung ist ein Mittel, um tinnen und Polizisten bei der Auswertung großer mengen zu unterstützen. Sie ist ein Werkzeug, ein res Hilfsmittel. Zum anderen reagieren wir auf einfache, offensichtliche Tatsachen: Kein einzelner Polizeibeamter ist in der Lage, zum Beispiel jedes Detail einer Videoübertragung einer großen Menschenmenge zu erfassen. liche Intelligenz hingegen kann das. Deswegen haben ein abgestuftes System vorgeschlagen. Es gibt in der ten Stufe die Mustererkennung. Wenn ein Muster wird, das darauf hindeutet, dass ein Gewaltakt verübt oder ein Übergriff geschieht, dann wird der Polizeibeamte, der hinter der Videoüberwachung sitzt, durch die Mustererkennung auf genau diesen Sachverhalt hingewiesen. entscheidet der Polizeibeamte oder die Polizeibeamtin, es weitergeht. Ein Mensch entscheidet also, ob die zeit-Fernidentifizierung eingeschaltet wird oder nicht. Wir haben zudem deutlich gemacht, dass es sich um liche Straftaten handeln muss. Auch das ist noch ein Abschichten. Es geht nicht generell um Straftaten, dern um erhebliche Straftaten, wenn es entsprechend Einsatz kommt. geht (Beifall SPD und CDU) Es geht also nicht darum, einzelne Personen zu kontrollieden ren und unbegrenzt zu überwachen. Es geht darum, in einer großen und unübersichtlichen Gruppe und Menschenmenge auf klar definierte Handlungen und Gewalttätigkeiten zu achten. Deswegen muss man hier sehen, dass die mögliche eingeEchtzeit-Fernidentifizierung sehr restriktiv in dem Gesetz persönligeregelt ist, dass sie eben nur bei einer erheblichen Gefahr für zugelassen ist und dass es einen Richtervorbehalt im Gesetzentwurf gibt. und er- Ja, mit diesem Gesetzentwurf betreten wir ein Stück weit Neuland. Deswegen war es uns wichtig, im Vorfeld eingehend mit dem Datenschutzbeauftragten unter anderem über diese Fragestellung zu sprechen und dies zu berücksichtibeschaugen. Aber so eine Änderung des HSOG macht man nicht man jeden Tag. Es ist uns jetzt wichtig, entsprechend schnell auf die Sicherheitslage unserer Gesellschaft zu reagieren. werDabei haben wir die KI-Verordnung auf EU-Ebene genauden estens mit in den Blick genommen. (Vereinzelter Beifall SPD und CDU) Technik
