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Vanessa Gronemann

GRÜNE 10.12.2024 Sitzungen 21/27

genutzt einSehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Gesetzentunterwurf der Fraktionen der CDU und der SPD zur Änderung Ausdes HSOG das erste Mal gelesen habe, habe ich noch gedacht, ich würde das Ziel dahinter verstehen. Ehrlich gesagt, ich war vor allem froh, dass sich die sicherheitspolitischen Klopfer aus dem Koalitionsvertrag nicht wiederfanden. Wir hatten die Anhörung. Ich kann das bestätigen. Sie zu machte sehr deutlich, dass dieser Entwurf in Teilen verfasVerhält- sungswidrig ist. Ich habe mir aber auch gedacht: Okay, sachlich irgendwie ist das noch heilbar. Sie haben in der letzten Sitzung des Innenausschusses angekündigt, dass Sie nachbessern wollen. Wir haben das ausdrücklich begrüßt. Passiert ist dann erst einmal nichts. Seit letztem Donnerstag liegt uns dieser Änderungsantrag vor. Ich würde einmal behaupten, er wird nicht viel an der Verfassungswidrigkeit ändern. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Welche Verfassungswidrigkeit denn?) Er hat es wirklich in sich. Es soll automatisierte Mustererkennung, biometrische Gesichtserkennung mit Einsatz der künstlichen Intelligenz sowie den Einsatz künstlicher Intelligenz mit Hessendata geben. So massive Grundrechtseingriffe, so komplexe Sachverhalte einfach einmal im Vorübergehen in das HSOG aufzunehmen, das ist für die Bürgerinnen und Bürger weder transparent, noch ist es guter parlamentarischer Stil. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie wissen, dass der Einsatz der künstlichen Intelligenz hochkomplex ist. Sie wissen, dass der Einsatz der biometrischen Gesichtserkennung hoch umstritten ist. Sie wissen, dass es hierfür erneut eine Anhörung bräuchte, um bewerten zu können, was Sie da eigentlich vorgelegt haben. Ich frage mich auch, weshalb Eile besteht. Hier geht es darum, den Gesetzentwurf so schnell wie möglich durchzubringen. Haben Sie Angst, den Gesetzentwurf im Bundestagswahlkampf zu beraten? Ehrlich gesagt, sind die Motive egal. Ich will ganz ehrlich sagen: Ihr Vorgehen grenzt wirklich an einen Skandal. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben einen – ich sage es einmal so – zunächst mittelmäßig spannenden ersten Gesetzentwurf eingebracht. Wir haben zu den vergleichsweise übersichtlichen Themenstellungen eine Anhörung mit versierten Rechtsexpertinnen und -experten durchgeführt. Jetzt kommen Sie um die Ecke und bringen diese weitreichenden Vorschriften ein. Es gibt in keinem anderem Bundesland ähnliche Regelungen, auch nicht in Bayern. Sie werden damit sicherheitspolitisches Neuland betreten. Ich würde gerne darauf eingehen. Ich würde mich gerne inhaltlich damit auseinandersetzen. Aber ich sage ganz ehrlich: In der entsprechenden Tiefe ist das wegen der Kürze der Zeit schlichtweg nicht möglich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir hatten keine Vorbereitungszeit. Wir haben keine Expertinnen und Experten dazu befragen können. Es gibt keine vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern. Sie wollen das im Hauruckverfahren durchziehen. Ich finde, das ist natürlich auch gegenüber dem Parlament respektlos. Das ist aber vor allem auch wahnsinnig intransparent und respektlos gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Das grenzt an einen Skandal. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich erinnere mich an die warmen Worte zu Beginn der Legislaturperiode. Da wurde gesagt, dass sich das Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit in einer Balance befinden müsse. Da müsse immer genau abgewogen werden. Das stimmt nach wie vor. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Das machen wir doch!) Ich frage mich aber auch, wie das gehen soll. Sie haben diese sicherheitspolitischen Schwergewichte nachträglich eingebracht. Damit entziehen Sie das einem normalen Gesetzgebungsverfahren und damit gleichzeitig auch – das ist wesentlich – der öffentlichen Debatte. Das ist nicht gerade eine vertrauensbildende Maßnahme. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt noch die Möglichkeit, dass wir zumindest eine Anhörung beschließen. Deshalb möchte ich den Appell an Sie richten: Es gibt keinen Grund für eine Eilbedürftigkeit. Es gibt keine Notwendigkeit, dieses Gesetz in dieser Woche tatsächlich zu beschließen. Ich bitte Sie: Lassen Sie uns eine angemessene Befassung vornehmen. Lassen Sie uns erneut eine Anhörung genau zu diesen wahnsinnig komplexen Sachverhalten durchführen. Lassen Sie uns das heute Abend beschließen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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