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Prof. Dr. R. Alexander Lorz

10.12.2024 Sitzungen 21/27

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Abgeordneter Reul, die Abarbeitung der Grundsteuerreform ist in Hessen sehr weit fortgeschritten, dank der Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger sowie der engagierten Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern. Den sehr guten Reformfortschritt zeigt die hessenweite Erledigungsquote. Diese gibt an, für wie viele der insgesamt vorhandenen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bereits Bescheide über den Grundsteuermessbetrag durch die hessischen Finanzämter an die Bürgerinnen und Bürger versandt wurden. Sie ist der maßgebliche Wert zur Beurteilung des Fortschritts der Grundsteuerreform. Die Bearbeitung der Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 ist landesweit erfreulicherweise bereits zu über 99 % abgeschlossen. Die ersten Finanzämter haben dementsprechend sogar schon 100 % erreicht.

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