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Tanja Hartdegen

SPD 21.11.2024 Sitzungen 21/26

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter stellen eine wichtige Säule in unserem Rechtsystem dar. Sie verbinden unsere Gesellschaft mit der Rechtsprechung und sorgen damit für mehr Akzeptanz in der Bevölkerung. Sie sind den hauptberuflichen Richterinnen und Richtern gleichberechtigt zur Seite gestellt, und die Hessische Landesregierung erkennt diesen Beitrag hoch an. Das Ehrenamt in der Justiz erschöpft sich jedoch nicht mit den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern. Ehrenamtliche Tätigkeit gibt es in unserem Rechtssystem an vielen Stellen. Deshalb würdigt der Antrag der Regierungsfraktionen auch alle Bereiche der ehrenamtlichen Arbeit in der Justiz. Dazu gehören zum einen unsere Ortsgerichte, die einmalig in Deutschland sind und für unsere Amtsgerichte eine große Entlastung bedeuten, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger viele ortsnahe und günstige Angebote vorhalten, seien es Beglaubigungen, Unterstützung in Nachlassangelegenheiten oder Schätzungen von Grundstücken und Gebäuden. Diese verdienen ebenso unsere uneingeschränkte Anerkennung. Wir freuen uns sehr, dass die Landesregierung es sich zur Aufgabe gemacht hat, zu prüfen, wie sie diese wichtige Einrichtung insbesondere im Bereich der Qualifizierungs- und Fortbildungsmöglichkeiten unterstützen kann. Die dort geleistete ehrenamtliche Arbeit ist so wertvoll. Ebenso leisten die vielen Ehrenamtlichen, die in unseren Justizvollzugsanstalten tätig sind, einen unschätzbaren Beitrag in unserem Justizsystem. Sie engagieren sich in Anstaltsbeiräten und unterstützen unsere Anstalten mit vielerlei Angeboten. Und außerhalb der Anstalten leisten die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bewährungshilfe einen großen Beitrag zur Resozialisierung. Die Wiedereingliederung von Haftentlassenen in unsere Gesellschaft kann nur durch dieses enorme gesellschaftliche Engagement gelingen. Daher sind wir der Landesregierung auch dankbar, dass sie die Förderung der freien Träger der Straffälligenhilfe auch in diesen finanziell schwierigen Zeiten nicht infrage stellt – zumal diese auch im Bereich der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen tätig sind und damit helfen, viele Hafttage zu vermeiden, was sowohl für die Verurteilten als auch für den Landeshaushalt unverzichtbar ist. Einen weiteren wichtigen Beitrag leisten unsere Schiedsämter, die gerade in den oft langwierigen nachbarschaftlichen Streitigkeiten für eine Entlastung der Amtsgerichte sorgen. Durch die Tatsache, dass in den Schiedsverfahren gemeinsam mit den Streitparteien eine einvernehmliche Lösung gefunden wird, führt ein im Schiedsverfahren gefundener Vergleich oft zu einer besseren Akzeptanz des Ergebnisses und damit zu einer dauerhaften Befriedung der Streitigkeit. Wir werden diese wichtige Einrichtung der Schiedsämter in der Bevölkerung mit einer Öffentlichkeitskampagne noch bekannter machen und die Schiedsämter stärken. Sie sehen also, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ehrenamt in der Justiz ist so viel mehr als Schöffinnen und Schöffen, und sie alle verdienen mehr Aufmerksamkeit und Anerkennung. Sie alle leisten einen wichtigen Beitrag dabei, die Justiz und staatliches Handeln in die Gesellschaft zu tragen und für unsere Bürgerinnen und Bürger greifbarer zu machen. Die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen haben dies erkannt. (zurück zum Text auf Seite 1700) Anlage 4 (zu Tagesordnungspunkt 16 und 58) Nach § 109 Absatz 2 GOHLT zu den Punkten und 58 der Tagesordnung, Drucks. 21/1203 Drucks. 21/1352, zu Protokoll gegebene Stellungnahme

Alle Reden von Tanja Hartdegen Protokoll ↗