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Roman Bausch

AfD 21.11.2024 Sitzungen 21/26

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Über Subventionsabbau zu reden, kostet nichts und macht sich immer gut. Wenn es dann allerdings um konkrete Finanzhilfen geht, verwandeln sich umstrittene Subventionen oftmals ganz schnell in wichtige und wertvolle Förderprogramme, ohne die der gesellschaftliche Zusammenhalt gefährdet wäre. Kohäsion kann man zwar nicht kaufen, aber für das Festhalten an einem einmal etablierten Förderprogramm gibt es aus Sicht der Politik auch ganz rationale Gründe. Und zwar, dass die Kostenausgabenkürzungen zumeist lokal konzentriert anfallen und sich daher erbitterter Widerstand formieren kann. Vielleicht ist dies der Grund, weshalb die Selbstverpflichtung, die sich der Landtag im Jahr 2000 einstimmig auferlegt hat, über den Abbau, die Beibehaltung oder gar den Ausbau einzelner Finanzhilfen zu beschließen, nur das Letztere, den Ausbau, zur Konsequenz hatte. (Beifall AfD) 13 Jahre später war dann im Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün zu lesen, dass die Förderprogramme, wo immer möglich, von Zuschüssen auf Darlehen umgestellt werden sollen. Abhängig vom Bereich ist das sicherlich eine sehr gute Idee. Aber was passierte? Nichts. Ganz im Gegenteil, das Hilfe- bzw. Zuschussvolumen erklomm in der Folge astronomische Höhen. So war allein in den letzten zehn Jahren eine Verdoppelung zu beobachten. Mittlerweile gibt das Land Hessen im Jahr rund 8 Milliarden Euro in Form von Finanzhilfen an Dritte. Doch wie konnte es überhaupt so weit kommen? Seit 2015 prüft nicht mehr der Landesrechnungshof als unabhängige Kontrollinstanz die Fördermaßnahmen, sondern das Land prüft sich selbst, was das Ausufern der Finanzhilfen begünstigt haben dürfte. (Beifall AfD) Ein „Weiter so“ wird jedoch im Hinblick auf die in der Richtung doch recht eindeutigen Meldungen über Steuermindereinnahmen künftig schwer bis unmöglich sein. Während das HMdF verkündete, dass sich gegenüber der Mai-Steuerschätzung, also der Basis für die aktuelle Haushaltsplanung, im kommenden Jahr Steuermindereinnahmen von 372 Millionen Euro einstellen werden, war am 9. Oktober in der Presse zu lesen, dass für das nächste Jahr Mindereinnahmen in Höhe von 1,7 Milliarden Euro zu erwarten seien; leider nicht unter Angabe, zu welcher Basis. Das „Handelsblatt“ schrieb Anfang der Woche sogar, dass Hessen auf 4 Milliarden Euro in seinem 40-Milliarden-Euro-Etat verzichten müsse. Dass der Finanzminister heute Vormittag nur von einer Finanzierungslücke von 1,5 Milliarden Euro plus X sprach, ist geradezu beruhigend. Sollten aufgrund der Finanzierungslücke tatsächlich Einsparungen in Milliardenhöhe notwendig sein, würde die Landesregierung gut daran tun, endlich alle Förderprogramme, wie schon lange geplant, vorbehaltlos auf den Prüfstand zu stellen. (Beifall AfD) Schließlich haben allein die für das Jahr 2024 geplanten freiwilligen Leistungen aus Landesmitteln ein Volumen von mehr als 1,76 Milliarden Euro. Es sollte hierbei jedoch nicht vorrangig darum gehen, was funktioniert oder an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort vorbeigeht, sondern darum, wofür der Staat überhaupt ein Mandat von den Bürgern bekommen hat. Das heißt, es bedarf, unabhängig von der Haushaltslage, einer echten Aufgabenkritik. Wir hoffen deshalb darauf, dass sich die Landesregierung entsprechend den Forderungen unseres Antrags ein Herz fasst und die Förderprogramme hinsichtlich ihrer Erforderlichkeit klassifiziert, Einsparpotenziale benennt bzw., wenn möglich, direkt ausschöpft. Angesichts der Entwicklung seit dem Jahr 2015 sollte zudem überlegt werden, ob die Prüfung der Finanzhilfen wieder in die Hände des Landesrechnungshofes gelegt wird. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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