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Bernd Erich Vohl

AfD 20.11.2024 Sitzungen 21/25

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen Herren Abgeordnete, sehr geehrte Besucher! In zweiter sung beraten wir heute über den Gesetzentwurf der Fraktion für eine Begrenzung der Zahl der hauptamtlichen Beigeordneten und Kreisbeigeordneten. In Zeiten Kassen ist es den Bürgern schlichtweg nicht vermittelbar, und es wäre auch nicht sachgerecht, auf eine Begrenzung zu verzichten. Leider – das haben wir in unserer letzten Debatte dargelegt – finden sich in der jüngeren Vergangenheit nug Beispiele dafür, dass die einzige momentan bestehende Hürde für die Indienststellung von immer mehr hauptamtlichen Beigeordneten, nämlich der Zwang zu wirtschaftlicher und sparsamer Haushaltsführung, nicht mehr ausreicht, um zu verhindern, dass aus reiner Versorgungsmenkeine talität und nicht aus sachlicher Notwendigkeit heraus teure und ineffiziente Beigeordnetenstellen geschaffen werden. (Beifall AfD) überweiVerAn dieser Stelle möchte ich Ihnen vor allem mit Blick auf Ihre Äußerungen in der letzten Debatte eines sagen: Dieser Gesetzentwurf ist kein Ausdruck von Misstrauen wir gegenüber unseren Kommunen; denn die allermeisten von ihnen orientieren sich auch im Hinblick auf die hauptamtseilichen Beigeordneten sehr wohl an rein sachbezogenen Erist. wägungen. (Beifall AfD) Dennoch zwingen uns Beispiele aus Kassel, Frankfurt, TagesGießen, Wiesbaden, Neu-Isenburg usw. dazu, hier tätig zu werden. Die Realität zeigt, dass unser Gesetzentwurf seine Berechtigung hat. Ihre Äußerungen, meine Damen und Herren von den Altparteien, zeigen aber leider, dass Sie an einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema anscheinend erneut kein Interesse haben. Herr Staatsminister Poseck, Sie haben unserem Gesetzhören entwurf in der letzten Plenardebatte den Ruch des Undemokratischen und verfassungsrechtlich Bedenklichen angehängt. (Beifall AfD – Demonstrativer Beifall CDU) Das weise ich entschieden zurück. Oder wollen Sie etwa war behaupten, Herr Staatsminister, dass der bis vor wenigen OktoJahren geltende Rechtszustand einer begrenzten Anzahl von Beigeordneten undemokratisch und verfassungswidrig war? 12. Ganz kurz zu den Einwürfen bezüglich der kommunalen BeSelbstverwaltung. Wenn jeder lediglich begrenzende Rahempmen einen unzulässigen Eingriff in die kommunale SelbstLesung verwaltung darstellen würde, könnten wir nach Ihrer Lesart Stimdie HGO und die HKO gleich ganz abschaffen. GRÜder (Beifall AfD) Herr Kollege Holschuh, Sie haben uns in der letzten Debatte über diesen Gesetzentwurf ein Äußern von Unterstellungen und ein „Untergraben staatlicher Institutionen“ vorgeworfen. Frau Kollegin Künkel, Sie konnten da natürlich nicht zurückstehen und haben uns angesichts des Gesetzentwurfs „ein ganz fragwürdiges Verständnis der Demokratie“ attestiert. (Zuruf: Das haben Sie auch!) Meine Damen und Herren, meinen Sie das wirklich im und Ernst? LeAfD- (Zurufe) Dann möchte ich an dieser Stelle eine Äußerung des Bunknapper des der Steuerzahler zum Thema Beigeordnete zitieren: „Die Mehrheitsbildung in den Kommunen darf nicht auf Kosten der Steuerzahler gelöst werden. Schließschon lich fehlt dieses Geld dann für wichtige Projekte. ge- Der hessische Gesetzgeber ist gefordert, eine Obergrenze für Hauptamtliche in den Städten, Gemeinden und Landkreisen einzuführen – am besten nach Einwohnerzahl gestaffelt.“ (Beifall AfD) Wollen Sie etwa auch dem Bund der Steuerzahler ein fragwürdiges Demokratieverständnis und ein Untergraben staatlicher Institutionen unterstellen? Wollen Sie das wirklich? Ich sage Ihnen deutlich: Wenn Sie unserem Gesetzentwurf folgen, dann schwächen Sie die Demokratie nicht, Sie stärken sie vielmehr. (Beifall AfD) Sie stärken das Vertrauen in die Politik. Gerade Sie von den Altparteien hätten es doch bitter nötig, das Vertrauen in die Politik wieder zu stärken. (Beifall AfD) Einen Schritt in diese Richtung können Sie heute machen, wenn Sie Ihre ideologischen Schützengräben verlassen und sich in der Auseinandersetzung mit unserem Antrag auf das Feld der Sachpolitik zurückbegeben. Dann werden Sie nicht umhinkommen, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. Wir beantragen eine dritte Lesung. (Beifall AfD)

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