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Tanja Hartdegen

SPD 20.11.2024 Sitzungen 21/25

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wurde gerade schon alles gesagt. Ich werde meine Rede trotzdem halten, obwohl ich mich eigentlich dem Vorredner anschließen könnte. Stellen Sie sich einmal vor: Sie investieren viele Jahre Ihres Lebens in ein anspruchsvolles Studium. Sie haben unzählige Bücher gewälzt, Klausuren geschrieben und mündliche Prüfungen bestanden, um dann am Ende mit leeren Händen dazustehen. Genau das passiert vielen Studierenden der Rechtswissenschaften, wenn sie die erste juristische Staatsprüfung, aus welchen Gründen auch immer, nicht bestehen oder zur Prüfung erst gar nicht antreten. Diese Situation ist nicht nur frustrierend. Vielmehr ist sie auch ungerecht. Das ist nicht nur eine erhebliche psychische und finanzielle Belastung. Das ist auch eine Verschwendung der Ressourcen, und zwar sowohl für die Studierenden, die viel investiert haben, als auch für die Universitäten, die Kapazitäten und finanzielle Mittel in diese Ausbildung investiert haben. (Vereinzelter Beifall SPD – Beifall Frederik Bouffier und Ingo Schon (CDU)) Ich weiß, dass Sie auf der rechten Seite gar nicht interessiert, welches unsere Argumente sind. Aber vielleicht hören Sie trotzdem zu. – Danke. Wir alle wissen, wie wertvoll juristische Grundkenntnisse in zahlreichen Berufen sein können. Warum sollten wir diese Leistungen nicht anerkennen? Warum sollten wir den Studierenden keine greifbare Perspektive bieten, die ihrer jahrelangen Arbeit gerecht wird und ihnen den Einstieg in eine berufliche Laufbahn erleichtern würde? Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir nämlich genau das schaffen. Das wäre die Möglichkeit, die erbrachten Leistungen mit einem Bachelorabschluss zu würdigen. Wir würden den Betroffenen nicht nur ein Stück Sicherheit zurückgeben, sondern auch eine neue Chance, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten gewinnbringend für uns alle einzusetzen. Mit unserem Gesetzentwurf würden wir es ermöglichen, auf Antrag die Verleihung des Bachelorabschlusses zu erlangen, wenn die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfolgt ist bzw. wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind und eine Bachelorarbeit oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung erbracht worden ist. So würden die Betroffenen eine greifbare Qualifikation erhalten, die ihnen neue Perspektiven eröffnen und ihre Leistungen wertschätzen würde. Vielleicht haben Sie das auf der rechten Seite noch richtig verstanden: Für alle Berufe, für die die Befähigung zum Richteramt notwendig ist, wird auch weiterhin erste und zweite juristische Staatsprüfung erforderlich ben. Wir werden dadurch keinem Juristen irgendetwas wegnehmen. (Vereinzelter Beifall SPD und CDU) Besondere Relevanz wird auch die Rückwirkung Mit unserem Gesetz werden wir die Antragstellung wirkend zum 11. März 2020 ermöglichen. Mit Datum werden die schwierigen Bedingungen während Corona-Pandemie berücksichtigt. Auch das ist erwähnenswert. Gleichzeitig werden wir aber den Universitäten die heit lassen, weitere Voraussetzungen festzulegen oder auch nicht. An dieser Stelle danke ich den beiden tern Herrn Heinz und Herrn Gremmels, die gemeinsam dem Wissenschaftsministerium und dem Justizministerium den Gesetzentwurf erarbeitet haben. Sie standen mit Universitäten in engem Austausch. Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich, da die hung des Bachelors auf Antrag auf diesem Gesetz wird. Allerdings wird es den Universitäten freistehen, Studiengang mit Abschluss Bachelor of Laws akkreditieren zu lassen. Das heißt, wir werden die Freiheit der senschaft wirklich vollkommen berücksichtigen. Wir werden mit diesem Gesetzentwurf eine Lösung fen, die die Leistungen anerkennt, den Universitäten größtmögliche Freiheit lässt, neue Chancen eröffnet die Ausbildung stärkt. Das ist also eine echte Win-win-Situation für uns alle. Da wir uns mit dem großen Teil dieses Hohen Hauses sind, freue ich mich auf die weiteren Beratungen und die Anhörung, die sicherlich in den Ausschüssen zu verschiedenen Gesetzentwürfen dann noch vorgenommen werden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und vereinzelt CDU)

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