Bernd Erich Vohl
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Nun liegt er also vor: der lang erwartete und auch lange angekündigte Gesetzentwurf zur Neuregelung kommunaler Vorschriften. Die Landesregierung hat hier einen großen Topf mit einer bunten Suppe angerührt, die das kommunale Recht in Teilen doch ganz massiv verändert. Schauen wir uns noch einmal die Bestandteile an, die besonders gut schmecken. Der Landtagspräsident hat ja gesagt, wir sollten mehr mit dem Positiven beginnen. Wir als AfD begrüßen es ganz ausdrücklich, dass künftig nicht mehr die vollständigen Adressen kommunaler Wahlbewerber und Mandatsträger veröffentlicht werden müssen. (Beifall AfD) Gerade wir von der AfD wissen aus eigener Erfahrung, was das nach sich ziehen kann: Einschüchterungen, Diffamierungen, Angriffe auf das Eigentum oder sogar auf die körperliche Unversehrtheit. Wir verkennen aber nicht, dass selbstverständlich auch Mandatsträger und Mandatsbewerber anderer Parteien in zunehmendem Maße von diesen nicht mehr hinnehmbaren Erfahrungen betroffen sind. (Beifall AfD) Insofern sollte doch unter allen hier im Hause vertretenen Parteien Konsens bestehen, dass die rechtliche Notwendigkeit der Veröffentlichung von Anschriften von kommunalen Mandatsträgern wirklich dringend abgeschafft gehört. Zudem – das hat die Landesregierung richtig erkannt – ist die Veröffentlichung von Wohnanschriften in Zeiten, in denen sich Wahlkampf fast nur noch im öffentlichen und digitalen Raum abspielt, sachlich nicht mehr geboten. Wie Sie wissen, fordert die AfD schon lange die Streichung der Notwendigkeit der Anschriftenveröffentlichung. Wir freuen uns wirklich, dass die Landesregierung unseren Forderungen nunmehr gefolgt ist. Gleichzeitig erwarten wir aber auch, dass die hierfür notwendigen Änderungen in der kommunalen Wahlordnung zeitnah umgesetzt werden. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Leider können wir die Landesregierung hier aber auch nicht über Gebühr loben. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Ah!) Ein bisschen versalzen schmeckt die Suppe dann doch; denn die Landesregierung schränkt mit diesem Gesetzentwurf Rechte von Bürgern ein. Künftig sollen Bürger nach Abschluss der Planfeststellungsverfahren nicht mehr die Möglichkeit haben, Bau- und Infrastrukturmaßnahmen mittels Bürgerbegehren zu verhindern. (Patrick Schenk (Frankfurt) (AfD): So ist es!) Das lehnen wir als unzulässige Beschneidung elementarer Partizipationsmöglichkeiten von Bürgern entschieden ab. (Beifall AfD und Maximilian Müger (fraktionslos)) Wir erkennen hier zwar das Bemühen der Landesregierung um Effizienzsteigerung, um Vermeidung langwieriger Verzögerungen bei wichtigen Baumaßnahmen und Maßnahmen infrastruktureller Natur durchaus an; aber das darf doch nicht zulasten so wichtiger Rechte betroffener Bürger gehen. Zwar verweist die Landesregierung darauf, dass die Beteiligungsrechte von Bürgern über das Planfeststellungsverfahren weiterhin gewahrt bleiben; aber das ist doch erstens wenig praktikabel und zweitens gar nicht ausreichend. Ich frage Sie: In wie vielen Fällen in jüngster Vergangenheit wurden Baumaßnahmen denn durch Bürgerbegehren wesentlich verzögert oder verhindert? Selbst wenn das zum Beispiel so ist wie in Wiesbaden, muss ein demokratisch verfasster Staat denn nicht zuvorderst dem Willen betroffener Bürger verpflichtet sein? (Beifall AfD) Oft genug ist es doch so, dass eben nicht betroffene Bürger, gar nicht primär und unmittelbar Beteiligte, versuchen, ein Vorhaben zu verhindern. Es handelt sich meist um staatlich zumindest kofinanzierte NGOs, vor allem aus dem Bereich des Klima- und Umweltschutzes, die dies mittels eines aufwendigen und langwierigen Klageweges versuchen. Wenn dieser Weg dann ausgeschöpft ist, finden sich in schöner Regelmäßigkeit und Zuverlässigkeit sogenannte Aktivisten, die die Projekte mit Mitteln, die unser Rechtsstaat nicht kennt und auch nicht zulässt, verhindern wollen. Ich erinnere nur an die wiederkehrenden, teils gewalttätigen Waldbesetzungen der letzten Jahre. Wenn Sie als Landesregierung die Effizienz von Maßnahmen steigern wollen, sollten Sie als Allererstes bei gen anfangen, die durch ungesetzliche Mittel die Baumaßnahmen erheblich verzögern, und bei denen, die in meisten Fällen gar nicht selbst betroffen sind. Zudem darf nicht vergessen werden, dass Bürgerbegehren keine Rechte sind, von denen inflationär Gebrauch gemacht wird. Wir wissen doch alle, wie hoch sich Hürden für die zu erreichenden Quoren einzuhaltender Vorschriften usw. auftürmen. Ein Bürgerbegehren demnach nur dann wirksam werden, wenn sich eine zahl selbst betroffener Bürger dieses Mittels bedient. Landesregierung sollte hier umgehend von der Beschneidung dieses so wichtigen Bürgerrechts abrücken. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, zusammenfassend bleibt zuhalten: Teile des Gesetzentwurfs können wir als tionsführer mittragen, erkennen ihre Notwendigkeit begrüßen sie sogar. Andere Teile bedürfen der Nachbesserung, weitere Elemente müssen wir leider strikt ablehnen. Im Ergebnis ist dieser Gesetzentwurf für die AfD nicht stimmungsfähig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)
