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Daniel May

GRÜNE 19.11.2024 Sitzungen 21/24

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist unbestritten, dass wir infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine eine verschärfte Bedrohungslage haben. Infolge der sogenannten Zeitenwende hat die Politik neue Wege gehen müssen, die noch vor ein paar Jahren für die meisten von uns als undenkbar galten. Robert Habeck ist zum Beispiel im Sommer 2021 sehr scharf dafür kritisiert worden, dass er forderte, dass man der Ukraine Waffen liefern solle, damit sie sich selbst verteidigen könne. Diese Auffassung gilt heute in der demokratischen Mitte als vollkommen unstrittig. Mit einem Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro haben die Bundesregierung und die sie bis vor Kurzem tragenden Fraktionen die versäumten Investitionen der 2010er-Jahre zu einem großen Teil nachgeholt. Die Bundesregierung – noch in der Dreierbesetzung – hat am 6. November einen Gesetzentwurf für einen neuen Wehrdienst auf den Weg gebracht. In diesem Kontext könnte der Gesetzentwurf der Freien Demokraten zur Stärkung der Bundeswehr in Hessen verständlich sein. Fraglich ist für uns als Fraktion allerdings, ob die genannten Probleme tatsächlich existieren und ob sie durch die vorgeschlagenen Gesetze einer Lösung zugeführt werden könnten. Fraglich ist zudem, ob es wirklich im Sinne des Erfinders sein kann, dass die Länder für eine offensichtlich bundesweit existierende Institution mit ihren Landesregelungen in einen Wettbewerb gehen, oder ob es nicht sinnvoller ist – wenn es denn Handlungsbedarf gibt –, für Dinge, die in der Tat bundesweit zu verantworten sind, eine bundesweit abgestimmte Haltung zu erreichen. Die Frage ist auch, ob es die antragstellende Fraktion mit ihrem Gesetzentwurf tatsächlich ernst gemeint hat – der Kollege Bamberger hat das ganz dezent angeteasert –; denn dieser Gesetzentwurf ist in weiten Teilen ein Plagiat. Er ist in weiten Teilen wortgleich mit einer Gesetzesinitiative der Bayerischen Staatsregierung vom Frühjahr dieses Jahres. Es ist nicht nur deshalb ein Plagiat, weil er in weiten Teilen wortgleich ist, sondern auch deshalb, weil Sie nicht ausgewiesen haben, dass und aus welcher Quelle Sie zitiert haben. Man kann zwar sagen, dass es im politischen Betrieb vielleicht nicht Usus ist, das zu tun, aber ein kleiner Hinweis wäre an dieser Stelle doch wichtig gewesen. Das zeigt eben, dass Sie an dieser Stelle – und vielleicht auch an anderen Stellen – etwas sorgfältiger mit dem Gesetzentwurf hätten umgehen müssen. Wir stellen fest, dass das leider nicht der Fall war. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe Freie Demokraten) Wenn Sie sich die Gesetzesberatungen in Bayern anschauen, sehen Sie, dass viele der Probleme, die Sie hier beschreiben, nicht von allen so wahrgenommen werden und es sinnvoll gewesen wäre, zu schauen, wie die Debattenlage in Hessen tatsächlich ist. Ein Punkt, den Sie beantragen, ist ja, dass Sie ein Kooperationsgebot mit der Bundeswehr und ein Verbot von Zivilklauseln fordern. Jenseits der Frage, ob das bedingungslose Teilen von Forschungsergebnissen mit allen NATO-Partnern wirklich sinnvoll ist, müssen wir uns anschauen: Wie ist der Debattenstand bei den Zivilklauseln? – Auch da bin ich dem Kollegen Bamberger sehr dankbar dafür, dass er eine erste Einordnung vorgenommen hat. Es ist ja nicht so, dass wir in diesem Landtag zum ersten Mal über dieses Thema diskutieren. Wir haben bereits über die Frage gesprochen, ob eine Zivilklausel im Hochschulrecht verankert werden kann. Wir kamen hier mit großer Mehrheit zu der Überzeugung, dass man eine Zivilklausel nicht in das Hochschulgesetz einfließen lassen kann, da das der Wissenschaftsfreiheit zuwiderlaufen würde, dass aber die Hochschulen in ihrer Autonomie und in Ausübung der Wissenschaftsfreiheit durchaus eine solche Klausel ausgestalten können. Ich zitiere hier den Kollegen Dr. Büger, der am 6. September 2012 diesem Haus angehörte und damals sagte: „Aber gerade wenn es Gewissensentscheidungen sind, kann ich die nicht in ein Gesetz oder in eine Grundordnung schreiben. Das ist dann etwas hoch Persönliches; das Gewissen lässt sich nicht in irgendeiner abstrakten Weise verordnen. Dann sehen wir auch schon, wie schwierig es ist, uns zu überlegen, was denn moralisch vertretbar ist.“ Sie wollen heute einen genau gleichen Schritt gehen, bloß in die andere Richtung. Es ist wirklich bedauerlich, dass Sie sich an dem Punkt von dem Debattenstand, den wir hier im Plenum einmal hatten, verabschiedet haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genauso ist es mit der Frage der Regelung des Bundeswehr und Schulen. Sie haben gesagt, wir kürzlich eine Kooperation mit den Jugendoffizieren führt. „Kürzlich eingeführt“ bezieht sich auf das Jahr Das ist ein interessanter Beitrag dazu, was unter „kurzfristig“ zu verstehen ist. Auch hier bin ich überrascht wie sich Ihre Meinung geändert hat. Herr Kollege Sie haben sich nämlich am 26. Januar 2023 hierzu zu gemeldet und gesagt: „Wir Freie Demokraten halten die Kooperationsvereinbarung für sinnvoll. … Wir können also Schulen nur ermutigen, die Kooperationsvereinbarung zu nutzen. … Von einer Verpflichtung hingegen halten wir nichts.“ Sehr geehrter Herr Promny, ich verstehe nicht, was Problem ist. Wozu brauchen Sie ein Gesetz? Ihr Wolfgang Greilich hat einmal gesagt: Wenn es nicht ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es nötig, kein Gesetz machen. – Ich finde, das sollte auch für Sie der Handlungsmaßstab sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Grüger (SPD) – Zurufe Freie Demokraten) Sie wollen Probleme behandeln, die wir im Hessischen Landtag eigentlich nicht haben. Das kommt daher, man einfach per Copy & Paste Gesetzentwürfe aus deren Bundesländern übernimmt. Ähnlich wird es scheinlich bei der „brennenden“ Frage des Denkmalschutzes sein, der unsere Verteidigungsfähigkeit angeblich stark beeinflusst. Ich bin sehr gespannt auf weitere sungen. Heute kam dazu nichts. Auch im Bereich der desplanung haben wir nach meinem Kenntnisstand Vorrang des Militärischen. Wenn Sie sich einmal mit Landesplanung auseinandersetzen, werden Sie sehen, es dieses Problem eigentlich gar nicht gibt. Von daher bin ich sehr daran interessiert, was Sie hier an Begründung vorbringen können; denn nach meiner ten Einschätzung ist das alles Symbolpolitik und von ein typischer Söder. Schade, dass Sie dem jetzt nacheifern wollen. Ich glaube, dass das dem wichtigen Thema Verteidigungsfähigkeit nicht zugutekommt. Wenn es Ihnen tatsächlich darum geht, die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes voranzubringen, sind wir auf den Fall bei Ihnen. Das haben wir zuletzt auf der ebene bei der Behandlung des Gesetzentwurfs zum Wehrdienst gezeigt. Es ist schade, dass Sie sich bei wichtigen Gesetzentwurf der Verantwortung entzogen ben – genauso wie bei dem Gesetzentwurf betreffend neues Sondervermögen zur Ertüchtigung der Bundeswehr, das Sie nicht weitertragen wollen. Wenn es Ihnen ernst dann bin ich gern mit dabei, aber an dieser Stelle sehe keine Ernsthaftigkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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