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Stefan Schneider

CDU 09.10.2024 Sitzungen 21/22

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren den Gesetzentwurf der FDP, dessen Titel verspricht, Unabhängigkeit der Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten sowie der Leitung des LKA zu stärken. Was den ersten Blick gut klingt, (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Ist auch hat Schwächen, und das arbeiten wir jetzt einmal Der Entwurf, den Sie uns vorgelegt haben, reagiert auf Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2024, Urteil – das will ich in aller Deutlichkeit sagen –, das allein auf die Verhältnisse in Nordrhein-Westfalen bezieht. Die AfD hat vorhin gesagt, sie wolle noch einen gen und den Landespolizeipräsidenten und den Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz auch noch Laufbahnbeamten machen. Herr Rohde, ich stelle fest, Das haben gezeigt, dass Sie das Urteil zumindest in Teilen gelesen haben. Ich bezweifle allerdings, dass Sie es antizipiert und verstanden haben. Ich bezweifle vor allen Dingen, eindass Sie die Strukturen und Aufgaben in Hessen kennen. abschaf- (Vereinzelter Beifall CDU und SPD – Robert Lambrou (AfD): Der Applaus war schon einmal überzeueine gender!) – Herr Lambrou, Sie können sich doch zu Wort melden. Anlass Dann können Sie auch sprechen. Hes- (Robert Lambrou (AfD): Ich wollte einen Zwischenruf machen!) Ich Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Rechts- Einstufung von Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen Linie gegen das Lebenszeitprinzip verstößt. Das bedeutet, sie dürfen nicht ohne Weiteres in den Ruhestand versetzt werden. Ihre Aufgaben – so das Urteil – bieten keinen politischen Spielraum, der eine solche Einstufung rechtfertigen vereinwürde. Doch dies gilt – um es noch einmal zu sagen – nur für Nordrhein-Westfalen. In Hessen sind die Bedingungen nicht zwingend dieselben. Die Aufgaben und die Strukturen der Polizeiführung unterscheiden sich nun einmal in für einigen Punkten. Lieber Kollege Promny, der Gesetzentwurf der FDP tut Rechtsso, als könnten wir die Entscheidung des Gerichts einfach 1 : 1 auf Hessen übertragen. Ich finde, das ist nicht so einwis- fach. Das Urteil bezieht sich auf nordrhein-westfälisches Landesrecht. In Hessen haben wir andere Strukturen, andere Aufgabenverteilungen und darüber hinaus sehr selbstbetun, wusste Polizeipräsidenten, die der Beschreibung des Kollegen auch nicht entsprechen. Diese Unterschiede dürfen wir nicht ignorieren. Der Teufel liegt, wie so oft, im Detail. geDas Bundesverfassungsgericht hat die Möglichkeit, politiich sche Beamte in den Ruhestand zu versetzen, nicht generell infrage gestellt. Vielmehr hat es klargestellt, dass diese Möglichkeit nur für Ämter besteht, bei denen eine enge Übereinstimmung mit den politischen Zielen der Regierung notwendig ist. Das muss für Hessen geprüft werden. Wir müssen uns einen weiteren Punkt klarmachen. Das Lebenszeitprinzip ist ein wichtiger Grundsatz des Beamtentums. Es soll die Unabhängigkeit der Beamten garantieStefan ren. Meine Damen und Herren, wir müssen uns aber auch einmal fragen: Ist es denn der Regelfall, dass ein Polizeibeamter zum Polizeipräsidenten aufsteigt, oder ist dieses Amt etwas ganz besonderes, eine Position, die spezielle Anforderungen und ein hohes Maß an Verantwortung mit meine sich bringt? heute die Der Aufstieg zum Polizeipräsidenten ist eben keine übliche Beförderung, sondern oft eine politische Entscheidung. Die auf politische Führung des Landes muss darauf vertrauen können, dass die Leitung der Polizei ihre sicherheitspolitischen Ziele unterstützt und umsetzt, insbesondere in Krisensituagut!) tionen; denn dieses Vertrauen ist entscheidend, auch wenn der Polizeipräsident bei seinen alltäglichen Aufgaben keine heraus. ein politischen Entscheidungen trifft. ein Die Einstufung von Polizeipräsidenten als politische Besich amte ist daher auch nicht zufällig gewählt worden. Sie spiegelt diese besondere Rolle der Führungskräfte wider. draufle- In vielen Fällen sind Polizeipräsidenten das Gesicht der Polizei in der Öffentlichkeit. Sie tragen weit über ihren zu Alltag hinaus Verantwortung. Ein solches Amt erfordert Sie Vertrauen der Bevölkerung, aber auch der Regierung. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Ja, das Bundesverfassungsgericht hat im Fall von Nordrhein-Westfalen enge Grenzen gesetzt. Das bedeutet aber nicht, dass diese Grenzen auch für uns in Hessen gelten. Wir haben hier andere Gegebenheiten. Bevor wir überstürzt Gesetze ändern, sollten wir uns die spezifischen Bedingungen in Hessen genau anschauen. In diesem Zusammenhang möchte ich noch etwas betonen. Wir haben in Hessen ein funktionierendes System. Die bestehenden Regelungen haben sich bewährt. Die Einstufung der Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten als politische Beamte ist nicht ohne Grund erfolgt. Sie ermöglicht es der Regierung, in besonderen Situationen auf Vertrauen zu setzen. Dieses System sollten wir nicht leichtfertig aufgeben. Meine Damen und Herren, es gibt keinen Grund, jetzt übereilt zu handeln. Der vorliegende Gesetzentwurf der FDP kommt zu schnell und greift zu kurz. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Immer dasselbe: zu schnell, zu kurz gegriffen!) Wir müssen uns die hessische Situation ganz genau anschauen, bevor wir Änderungen vornehmen. Schnellschüsse werden uns da garantiert nicht weiterhelfen. Ich will auf die gestrige Debatte hinweisen. Herr Kollege Promny hat gestern viel über den Begriff der Freiheit gesprochen. (Moritz Promny (Freie Demokraten): Absolut!) Wenn ich aber diesen Gesetzentwurf betrachte, so muss ich doch feststellen, dass das, was Sie hier vorlegen, weder mehr Sicherheit noch mehr Freiheit bringt. Das Einzige, was er bringen würde, ist Unsicherheit in ein gut funktionierendes System. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Wir werden die Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Sofern erforderlich, werden wir eigene Vorschläge machen, aber nur auf der Grundlage fundierter Analysen, jedoch nicht durch vorschnelle Entscheidungen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt SPD)

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