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Christian Rohde

AfD 09.10.2024 Sitzungen 21/22

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Als ich den Gesetzentwurf der FDP zur Stärkung der Unabhängigkeit der Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten sowie des Präsidenten des Hessischen Landeskriminalamts las, habe ich mich gefreut; denn dieser Gesetzentwurf enthält eine richtige und wichtige Forderung, nämlich die, den Status eines politischen Beamten in Bezug auf die eben genannte Personengruppe abzuschaffen. In dieser Hinsicht war die hessische FDP schon in der Vergangenheit – das wurde schon erwähnt – nicht untätig, ebenso wie die AfD. Bereits in der letzten Legislaturperiode versuchten FDP und SPD sowie die AfD, mit Klagen vor dem hessischen Staatsgerichtshof zu verhindern, dass die Spitze des Landeskriminalamtes mit einem politischen Beamten besetzt wurde. Aber nun der Reihe nach. Was ist überhaupt ein politischer Beamter, und was macht diesen Status möglicherweise so prekär? Politische Beamte sind nach § 30 Absatz 1 Beamtenstatusgesetz Beamte, die „ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen“. Derselbe Paragraf führt aus, dass ebenjene Beamte ungeachtet ihrer Anstellung auf Lebenszeit jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Und hierin liegt nun das Politikum; denn, wie der Gesetzentwurf der FDP in der Problemstellung völlig zu Recht bemängelt, konterkariert eine solche Ruhestandsregelung „ohne Angabe von Gründen“ das Lebenszeitprinzip gemäß Art. 33 Absatz 5 Grundgesetz – das wurde auch schon angesprochen –, was die „neutrale und unabhängige Ausübung“ solcher Beamter gefährdet, die doch in erster Linie „dem Gesetz und den Bürgern …, nicht aber der aktuellen politischen Führung“ verpflichtet sein sollten. Die derzeitige Regelung, die sie dem politischen Einfluss des Innenministeriums unterstellt, schafft Abhängigkeiten, die ihrer verantwortungsvollen Position nicht gerecht werden. Als Lösung schlägt die FDP konsequenterweise vor, die Unabhängigkeit der Polizeipräsidenten und der Präsidenten des Hessischen Landeskriminalamts sowie den Schutz des Lebenszeitprinzips durch eine Herausnahme dieser Ämter aus dem Kreis der politischen Beamten sicherzustellen, und regt deshalb die Änderung der einschlägigen Stellen in § 7 des Hessischen Beamtengesetzes an. Um diese Gesetzesänderung juristisch abzusegnen, blickt die FDP nach Nordrhein-Westfalen. Dort wurde mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2024 festgestellt, dass die Einstufung der Polizeipräsidenten als politische Beamte einen Eingriff in das Lebenszeitprinzip bedeute und dass weder deren Aufgabenbereich noch deren organisatorische Stellung oder deren Beratungspflichten gegenüber der Landesregierung ihr Amt als ein „politisches“ auswiesen. Nun möchte ich einige Blicke in den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts werfen. Nochmals zur Erinnerung: Die Versetzung politischer Beamter in den einstweiligen Ruhestand ist jederzeit möglich und führt zum Entzug des ihnen übertragenen Amtes. Hierzu lesen wir zum Lebenszeitprinzip – Zitat –: „Im Übrigen ist die mit dem Lebenszeitprinzip verbundene Unabhängigkeit der Amtsführung kein persönliches Privileg des Beamten, das seiner Disposition unterliegen könnte, sondern dient dem Gemeinwohl. Das Gebot gesetzestreuer Verwaltung durch unabhängige Beamte wird nur umfassend verwirklicht, wenn grundsätzlich jeder Beamte die durch das Lebenszeitprinzip gebotene gesicherte Rechtsstellung innehat …“ Darüber hinaus erfahren wir zum Amtsbegriff: „… [So] kann ein Amtsbegriff, der nicht die Gesetzesbindung und Unabhängigkeit des Beamten in ihrer unverzichtbaren Bedeutung für Demokratie und Rechtsstaat, sondern die Vermeidung von Nachteilen für das öffentliche Ansehen der Regierung zur Handlungsmaxime erhebt, vor Art. 33 Absatz 5 GG keinen Bestand haben, …“ Diese Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts chen eine klare Sprache. Wenn wir konsequent vom meinwohl unseres Staates her denken, muss die Kategorie des politischen Beamten einer Revision unterzogen den. Dafür setzt sich die AfD schon lange ein. (Beifall AfD) Es steht natürlich außer Zweifel, dass die Ämter des lizeipräsidenten und des Präsidenten des Hessischen deskriminalamts eminent wichtig sind und daher strikten Neutralitätsgebot unterliegen sollten. Die Entscheidungen in der Polizeiführung könnten nicht sehr sachlich-fachlich als vielmehr politisch begründet sein, muss, nimmt man die deutsche Geschichte grundlegend überdacht werden. Zugespitzt formuliert, und fällt mit diesem Punkt auch das Vertrauen des in Staat und Demokratie. Doch werfen wir nochmals einen Blick in das erwähnte Hessische Beamtengesetz, genauer in § 7, dorthin, wo die FDP die erwähnten Ämter gestrichen sen möchte. In der hier einzusehenden Liste politischer Beamter finden sich noch zwei weitere Ämter, über Herausnahme unbedingt verhandelt werden sollte: das Landespolizeipräsidenten und das des Leiters des amts für Verfassungsschutz. Der FDP-Antrag ist quent, da er nicht auch die Streichung dieser beiden fordert. (Beifall AfD) Gerade die Position des Leiters des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz birgt die Missbrauchsgefahr, die Landesregierung die politische Opposition, insbesondere die durch das Parteienprivileg geschützte, willkürlich unter Verfolgungsdruck setzt und als Extremisten siert, ja, regelrecht kriminalisiert. Im Gegensatz zur verfügt der Verfassungsschutz nämlich auch über dienstliche Mittel. Dabei müssen nicht einmal Straftaten im Raum stehen, damit der Staat die persönliche Kommunikation der Bürger überwachen darf. Es reicht bereits der bloße Verdacht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung angreifen zu wollen. Wir hier also von weitreichenden Eingriffen des Staates den Kernbereich der Privatsphäre der Bürger ohne hinreichenden Beleg. Dabei werden nicht nur essenzielle Grundrechte tangiert, sondern auch das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Chancengleichheit der politischen Parteien. Wir erinnern uns an den Fall des ehemaligen Bundesverfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen: ein jeden Zweifel erhabener, pflichtbewusster Beamter und dem langjähriger Kommentator eines bedeutenden gesetz-Kommentars, (Beifall AfD – Turgut Yüksel (SPD): Ja, ja, ja, der nur aufgrund seiner öffentlichen Klarstellung, dass 2018 in Chemnitz keine Hetzjagden auf Ausländer ben hatte, auf politischen Druck der damaligen kanzlerin Angela Merkel aus seinem Amt befördert (Beifall AfD) Obwohl sein damaliger Chef, Innenminister Horst fer, Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer der sächsische Generalstaatsanwalt seine Einschätzung teilten und überdies das Landgericht Chemnitz Beweisen für das Vorliegen von Straftaten nicht einmal spre- Hauptverhandlung zuließ, wurde er als politischer Beamter Ge- anlasslos in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Mit dem Ergebnis, dass mit Thomas Haldenwang ein gehorsamer wer- Vollstrecker der politischen Ziele der Bundesregierung als Nachfolger eingesetzt wurde. (Beifall AfD – Holger Bellino (CDU): Was ist das für eine Wortwahl? Das ist voll daneben! – Unruhe) PoLan- Wenn die FDP dem Polizeipräsidenten sowie dem Präsieinem denten des hessischen LKA volle Unabhängigkeit von den Gefahr, politischen Zielen der Regierung für ein effizientes und so als fair wahrgenommenes Handeln zubilligt, wie vehement und leidenschaftlich müsste sie diese Neutralität dann erst ernst, in Bezug auf den Leiter des Landesamts für Verfassungssteht schutz einfordern? Bürgers (Beifall AfD) Fazit: Der Gesetzentwurf der FDP ist gut und richtig, greift bereits aber zu kurz. Mit unserem Änderungsantrag wird eine runalso de Sache daraus. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. wis- (Beifall AfD) deren des Landes- Vizepräsident Frank Lortz: inkonseVielen Dank. – Das Wort hat Frau Kollegin Cirsten KunzÄmter Strueder, SPD-Fraktion.

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