Robert Lambrou
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Holschuh, ich habe mich zu Wort gemeldet, weil Sie einen Bezug von diesem Gesetzentwurf zur Gedenkstunde zum 50. Todestag von Oskar Schindler hergestellt haben. Ich fand das nicht angemessen. Das wollte ich Ihnen direkt vom Rednerpult aus sagen. (Beifall AfD) Warum finde ich das nicht angemessen? In einer Demokratie sind unterschiedliche Meinungen zulässig. Sie unterstellen uns Dinge, die Teil einer Stigmatisierung der AfD sind, wie wir sie seit elf Jahren erleben. Sie versuchen dann, demokratische Meinungen auszugrenzen und damit auch die Meinung der ganzen Menschen, die uns wählen. (Beifall AfD) Wir stehen bei Wahlumfragen bei 20 %. Die SPD hat genauso ihre Berechtigung. Sie steht bei 16 %. Wir sagen jetzt auch nicht: In der SPD gibt es Meinungen, die sind demokratieverachtend, und das geht gar nicht. – Es sind schlichtweg unterschiedliche Meinungen im Ringen um die besseren Argumente. Dass dieser Gesetzentwurf seine Bewandtnis hat, erkennen Sie daran, dass zum Beispiel Ihr Kollege Dr. Philipp Neuhaus, der damalige Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Main-Taunus, im Dezember 2021 Kritik geäußert hat. Er sagte, ein dritter hauptamtlicher Beigeordneter für die CDU, der mehr als 100.000 Euro pro Jahr kosten würde, sei vollkommen überflüssig. (Beifall AfD – Zurufe AfD: Hört, hört!) Das heißt, mit diesem Gesetzentwurf macht man die Demokratie nicht verächtlich. Vielmehr versucht man, damit ein Problem zu lösen, das wir alle kennen. In einigen Kommunen, nicht in allen, bilden zu bestimmten Zeiten bestimmte Fraktionen eine Koalition. Sie können der Versuchung nicht widerstehen, die Zahl der hauptamtlichen Beigeordneten auszuweiten, und zwar nicht, weil es sachlich gegeben ist, sondern wegen des Proporzes.
