hessischer-landtag.de ↗

Torsten Leveringhaus

GRÜNE 09.10.2024 Sitzungen 21/22

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach der Geschäftsordnung unseres Hessischen Landtages stehen mir jetzt 7,5 Minuten zu, um über den Gesetzentwurf zur Begrenzung der Anzahl der hauptamtlichen Beigeordneten zu sprechen. Ich möchte Sie aber nicht mit einer potenziell ausufernden Redementalität nerven, wenn man die Dinge auch kurz und knapp auf den Punkt bringen kann. Ich kann auch problemlos an die Rede meines Kollegen anknüpfen. Uns fällt es im vorliegenden Fall sehr einfach, zu sagen: Wir GRÜNE können diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, SPD und Freie Demokraten) Wir finden es aber schon interessant – so möchte ich mich einmal ausdrücken –, dass eine Partei, die sonst den Staat immer gerne kritisiert und seine Regelungen einschränken will, nun auf einmal staatliche Vorgaben und Verbote fordern und schaffen will – interessante Tatsache. Aber zurück zu unserer grünen Sicht auf diesen Gesetzentwurf: Die lässt sich, um es ganz kurz zu machen, mit dem bekannten Begriff der kommunalen Selbstverwaltung zusammenfassen. Ebenjener – es wurde gerade schon einmal angesprochen – ist im Grundgesetz geregelt, Art. 28 Absatz 2: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“ (Zuruf AfD: Nur im Rahmen der Gesetze!) Diese Selbstverwaltung ist richtig und wichtig; denn Kommunen und Kreise – für die gilt es ebenso – sind eben sehr unterschiedlich. Wir können doch Kommunen, die im ländlichen Raum liegen, mit ihren Aufgaben nicht vergleichen mit Orten, die direkt an Frankfurt oder Wiesbaden angrenzen. Wir können nicht Kommunen, die mehrere Ortsteile haben – teilweise im zweistelligen Bereich – mit Kommunen vergleichen, die nur einen einzigen Ortsteil, eine Kernstadt, haben. Wir glauben fest daran, dass vor Ort die Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen den besten Überblick über die Aufgaben haben und darüber, wie man diese Aufgaben am besten angehen sollte. Benötigt man dafür Beigeordnete oder nicht? Was von Ihnen – wie gerade auch schon angesprochen – komplett ausgeblendet wurde: Müssen diese Beigeordneten hauptamtlich angestellt sein, oder können sie ehrenamtlich aktiv sein? Gerade Letzteres funktioniert ja auch und wird in Hessen so in der Praxis gehandhabt. Es ist also nicht so, wie es hier implizit aufgeworfen wird, dass es einen alternativlosen Aufwuchs an kommunalen Hauptamtlichen gibt. Wir sehen daher nicht, dass hier ein Gesetz auf Landesebene sinnvoll ist. Sehr geehrte Damen und Herren, ich zitiere zum Abschluss aus dem KommunalWiki der Heinrich-Böll-Stiftung, speziell zum Thema Personalhoheit: „Die Kommune entscheidet … über ihre innere Organisation und den Verwaltungsaufbau selbst. Sie führt eine eigenständige Personalwirtschaft, legt ihre Personalausstattung selbst fest und entscheidet über das Eingehen und Beendigen von Arbeitsverhältnissen.“ Das ist gut und richtig, daran sollten wir nicht rütteln. Wir stehen – wie schon am Anfang meiner Rede erwähnt – dem Gesetzentwurf ablehnend gegenüber. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, SPD und Freie Demokraten)

Alle Reden von Torsten Leveringhaus Protokoll ↗