Bernd Erich Vohl
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und ich Herren Abgeordnete! Wir stehen heute vor einer wichtigen Entscheidung, die die Strukturen unserer kommunalen Verwaltung in Hessen nachhaltig verändern könnte. Ein Thema, das vielleicht auf den ersten Blick technisch und administrativ erscheint, hat jedoch weitreichende Auswirkungen auf die finanzielle Stabilität unserer Kommunen und das Vertrauen der Bürger in die Politik: nämlich die Begrenzung der Maximalzahl hauptamtlicher Beigeordneter, Magistratsmitglieder oder Mitglieder des Kreisausschusses. Unsere Parteienlandschaft in Deutschland, und hier in Hessen im Besonderen, hat sich in den letzten Jahren massiv gewandelt. Wo früher klare Mehrheiten die politischen Verhältnisse in den Kommunen bestimmten, sehen wir heute ein zunehmendes Auseinanderdriften der Wählerstimmen auf immer mehr Parteien. Dies ist einerseits ein Ausdruck der Pluralität, die unsere Demokratie auszeichnet, andererseits führt diese Entwicklung auch zu Herausforderungen in der Regierungsbildung, insbesondere auf kommunaler Ebene. In vielen größeren Städten Hessens ist es mittlerweile notwendig, Koalitionen aus drei oder sogar mehr Parteien zu bilden, um stabile Mehrheiten zu sichern. Die Koalitionen sind oft notwendig, um die politische Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. Doch sie bringen auch strukturelle Veränderungen in der kommunalen Verwaltung mit sich, die nicht ohne Weiteres ignoriert werden können. Ein besonders auffälliges Problem, das mit diesen breiteren Koalitionen einhergeht, ist die Zunahme der Anzahl hauptamtlicher Beigeordneter bzw. Magistratsmitglieder. Diese übernehmen in den Gemeinden und Städten und Kreisen wichtige Aufgaben in der Verwaltung. Sie tragen zur politischen Führung bei und unterstützen die Bürgermeister und Landräte bei ihrer Arbeit. Doch was wir in den letzten Jahren beobachtet haben, ist eine stetig steigende Zahl dieser hauptamtlichen Beigeordneten, insbesondere in jenen Kommunen und Kreisen, in denen komplexe Mehrparteienkoalitionen gebildet werden. Als ein Beispiel von vielen möchte ich hier die Stadt Frankfurt nennen. (Andreas Lichert (AfD): Hört, hört!) Dort konnte, wie Ihnen bestimmt bekannt ist, die nun bestehende Mehrheit der Koalition nur erreicht werden, indem man die Kleinstpartei Volt mit hinzunahm. Dann wurde sofort ein neuer hauptamtlicher Magistratsposten geschaffen, der natürlich mit einem Mitglied der Volt-Partei besetzt wurde. Dass dieses Vorgehen sachlich eigentlich nicht notwendig ist, zeigt das Beispiel Neu-Isenburg. Hier sollte nach der Wahl des neuen Bürgermeisters ein Mitglied der GRÜNEN Kämmerer werden. Nun ging die Wahl aber nicht so aus wie gedacht. Der Posten des Kämmerers blieb besetzt, und flugs wurde versucht, eine weitere hauptamtliche Magistratsstelle zu schaffen, um den nun postenlosen Herrn der GRÜNEN zu versorgen. Meine Damen und Herren, dies stieß aber auf so starken Widerstand der Bevölkerung, dass das durch das initiierte Bürgerbegehren gestoppt wurde. Auch ohne den zusätzlichen hauptamtlichen Beigeordneten kann der Magistrat alle anfallenden Aufgaben erledigen, und es werden keine zusätzlichen Kosten produziert. (Beifall AfD) Denn mit der Zunahme der Zahl hauptamtlicher Beigeordneter geht auch eine erhebliche finanzielle Belastung für unsere Kommunen einher. Jede zusätzliche hauptamtliche Position bedeutet zusätzliche Kosten für Gehälter, Versorgung und Ausstattung. Diese Kosten werden letztlich von den Bürgern getragen, die ohnehin schon unter der steigenden Belastung durch Steuern und Abgaben leiden. Den Kommunen fehlt das Geld an anderer Stelle für wichtige Investitionen. Daher ist es unsere Pflicht, genau hinzuschauen und zu prüfen, ob die gegenwärtige Praxis tatsächlich im Interesse der Allgemeinheit liegt. Darüber hinaus eröffnet eine unbegrenzte Maximalzahl an hauptamtlichen Beigeordneten die Gefahr des Missbrauchs. Wenn es keine klare Begrenzung gibt, besteht die Versuchung, solche Posten als politische Versorgungsposten zu nutzen. Dies kann dazu führen, dass Positionen geschaffen werden, die weniger der sachlichen Notwendigkeit der Verwaltung dienen, sondern eher dazu, politische Verbündete zu versorgen. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, solche Entwicklungen untergraben das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität unserer politischen Institutionen. (Marius Weiß (SPD): Sie schüren das!) Vertrauen ist die Grundvoraussetzung für eine funktionierende Demokratie. (Beifall AfD – Zurufe) Angesichts dieser Herausforderungen liegt die Lösung des Problems in einer klaren, sachgerechten gesetzlichen Begrenzung der Maximalzahl hauptamtlicher Beigeordneter. Diese Begrenzung muss sich an der Größe der jeweiligen Kommune orientieren, um sicherzustellen, dass jede Gemeinde und jede Stadt ihren administrativen Verpflichtungen gerecht werden kann, ohne dabei übermäßige personelle Strukturen aufzubauen. Wir, die AfD-Fraktion, schlagen daher vor, eine gestaffelte Regelung einzuführen, die sowohl die Bedürfnisse der Verwaltung als auch die finanzielle Belastbarkeit der Kommunen berücksichtigt. Konkret bedeutet dies: Diese Staffelung stellt sicher, dass jede Kommune die notwendige Verwaltungsstruktur aufbauen kann, um ihre Aufgaben effizient zu erfüllen, ohne die finanziellen Ressourcen der Kommunen unnötig zu belasten. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf zielt nicht darauf ab, die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen zu beschränken. Vielmehr geht es darum, eine sachgerechte Balance zu finden zwischen den administrativen Erfordernissen und den finanziellen Belastungen, die unsere Bürger im Endeffekt tragen müssen. Wir wollen sicherstellen, dass nur so viele hauptamtliche Beigeordnete ernannt werden, wie tatsächlich nötig sind, um zu verhindern, dass diese Posten missbräuchlich für parteipolitische Zwecke genutzt werden. (Beifall AfD) Wir, die AfD, sind überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf einen wichtigen Beitrag dazu leisten wird, die Verwaltungen in Hessen effizienter und bürgernäher zu gestalten. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Ressourcen der Kommunen verantwortungsvoll eingesetzt werden und das Vertrauen in die politischen Institutionen gestärkt wird. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Lebhafter Beifall AfD)
