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Elke Barth

SPD 12.09.2024 Sitzungen 21/20

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Stefan Naas, wenn du hättest wissen wollen, wie wir zu dem Thema Experimentierklausel stehen, hätte ein Blick auf Seite 74 unseres Koalitionsvertrags genügt; denn dort steht: „Wir … werden insgesamt die Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bausektor beschleunigen. Dazu gehört u. a. eine vollständige Digitalisierung der Genehmigungsverfahren. Die Hessische Bauordnung (HBO) werden wir mit dem Ziel der Planungsbeschleunigung und Reduzierung kostentreibender Regelungen umfassend novellieren.“ Jetzt kommt es: „Außerdem wollen wir durch die Einführung von Innovations- und Experimentierklauseln in der HBO das einfachere Bauen befördern (Gebäudetyp E).“ (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten) hält den Koalitionsvertrag in Papierform hoch.) – Du hast ihn dabei. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Immer unter dem Kopfkissen!) – Vielleicht hast du auch daraus abgeschrieben. – Insofern ist klar: Wir werden kaum gegen eine Forderung stimmen, die wir selbst auf der Agenda stehen haben. Über das Thema haben wir schon mehrfach gesprochen. Inhaltlich hat sich da gerade auch im vergangenen Jahr einiges getan. Auf den Antrag aus dem Bayerischen Landtag wurde schon Bezug genommen. Auch durch die Befassung durch die Bauministerkonferenz im November 2023 in BadenBaden, denke ich, hat sich einiges getan. Es geht mitnichten um einen im eigentlichen Wortsinn neuen Gebäudetyp, sondern es geht um eine Trennung bauaufsichtlicher Mindestanforderungen von weiter gehenden Anforderungen, welche nach und nach zu Pflichtanforderungen geworden sind, also die Trennung von Must-have und Nice-to-have. So wurde § 67 der Musterbauordnung jetzt schon angepasst. Inwieweit das Bundesjustizministerium nun schon Vorschläge für über die öffentlich-rechtlichen Regelungen hinausgehende zivilrechtliche Regelungen zur erfolgreichen Umsetzung eines Gebäudetyps E erarbeitet hat, sollten wir auch bei der Beratung im Ausschuss besprechen; denn auch das ist ein wichtiger Teilaspekt. Bayern hat nun auch schon – du hast es erwähnt – eine ganze Reihe, nämlich 19, Pilotprojekte unter wissenschaftlicher Begleitung realisiert. Spannend finde ich dort übrigens, dass unter diesen 19 Vorschlägen drei Schulen und ein Verwaltungsgebäude sind, also Sonderbauten. Lieber Herr Al-Wazir, die lange Liste an Sonderbauten, die in vielen Fällen mittlerweile eigentlich Standardbauten sind, auf ein sachlich begründbares Mindestmaß zu reduzieren, darüber hatten wir bereits bei der vorletzten HBO-Novelle 2019 gesprochen. Leider wurde ein SPD-Antrag zu diesem Thema damals vom grünen Wohnungsbauminister abgelehnt. Vielleicht kriegen wir dafür aber jetzt eine Mehrheit. (Torsten Leveringhaus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, leider!) Insofern ist der Weg, Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik, wie es heißt, zuzulassen und nicht nur immer den Goldstandard als Mindeststandard zu wählen, ein Weg, den wir gerne gemeinsam mit der FDP gehen. Nach meiner Kenntnis wurde der Gebäudetyp E in der Kommission „Innovation im Bau“ auch schon angesprochen. Das heißt, auch aus der Fachwelt werden wir sicherlich Unterstützung finden. In einigen Teilaspekten sollten wir noch Präzisierungen und Ergänzungen vornehmen; aber, wie bereits eingangs gesagt, haben wir hier dasselbe Anliegen und werden sicherlich einen Konsens im Fachausschuss finden. Wir freuen uns daher auf die Beratung. – Vielen Dank. (Beifall SPD)

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