hessischer-landtag.de ↗

Roman Bausch

AfD 12.09.2024 Sitzungen 21/20

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der FDP beinhaltet einige wichtige Forderungen. Da wäre erstens zu nennen, dass auch die Strukturen der deutschen Kreditwirtschaft in der EU-Bankenregulierung angemessen berücksichtigt werden müssen. In Deutschland gibt es vergleichsweise viele kleine und mittelgroße Banken. Diese müssen regulatorische Anforderungen mit naturgemäß kleineren Verwaltungsapparaten bewältigen als die oftmals größeren Bankhäuser in unseren europäischen Nachbarländern. Zweitens darf die Einführung des digitalen Euros nicht zulasten des Bargelds gehen; da besteht natürlich ebenfalls Einigkeit. (Beifall AfD) Die aber wohl wichtigste Forderung im Antrag ist die, einer Vergemeinschaftung der nationalen Einlagensicherungssysteme entgegenzutreten. Die Vergemeinschaftung wurde in Form des European Deposit Insurance Schemes, EDIS, bereits durch Brüssel aufgeschient, aber noch nicht vollendet. Sollte das Programm zur Anwendung kommen, könnten Bankinsolvenzen europaweit auch mit Mitteln der deutschen Einlagensicherung abgewickelt werden. In Folge werden die vergleichsweise soliden Banken in Deutschland gezwungen sein, für Schieflagen weniger stabiler Finanzinstitute in anderen Ländern aufzukommen. Kurzum, das deutsche Bankensystem würde durch die EU-weite Vergemeinschaftung der Einlagensicherung aller Voraussicht nach spürbar an Finanzstabilität verlieren. Im Rahmen von EDIS sollen nationale Einlagensicherungssysteme bei Ausfall anderer nationaler Systeme erst als Rückversicherung genutzt werden und dann schrittweise in einem gemeinsamen System aufgehen. Wie der Genossenschaftsverband Bayern in diesem Zusammenhang aber argumentiert, kann eine Haftungsgemeinschaft nur dann für mehr Stabilität sorgen, wenn es sich um möglichst homogene Gruppen mit ähnlichem Risikoprofil und Geschäftsmodell handelt. Bereits auf nationaler Ebene stoße diese Voraussetzung für ein funktionierendes Solidarsystem an ihre Grenzen. Trotz der Übereinstimmung in der Sache haben wir uns die Frage gestellt, warum die Freien Demokraten dieses Thema im Hessischen Landtag spielen. Denn selbst wenn Kreditwirtschaft in Hessen eine besondere Bedeutung kommt, handelt es sich doch um Forderungen, die auf Bundesebene weitaus effektiver verfolgt werden Aber es ist natürlich nicht schädlich, wenn sich auch Hessische Landesregierung für die Wahrung der Interessen der heimischen Kreditwirtschaft einsetzt. Warum die FDP dann aber nicht fordert, dass sich die desregierung via Bundesrat an die Bundesregierung, mentlich an Bundesfinanzminister Christian Lindner, det, ist uns ein Rätsel. Denn mit Herrn Lindner haben Freien Demokraten den Vertreter Deutschlands im FIN-Ministerrat in ihren eigenen Reihen. (Andreas Lichert (AfD): Hört, hört!) Dieser hätte dort noch am ehesten in der Hand, die gemeinschaftung der Einlagensicherung zu blockieren. mindest kann der Bundesfinanzminister die Interessen deutschen Kreditwirtschaft vermutlich weitaus wirkungsvoller in Brüssel vertreten als die Hessische Landesregierung. (Beifall AfD) Hier könnte die FDP einmal Worten Taten folgen lassen. Bevor ich zum Ende komme, möchte ich drei Punkte dem Dringlichen Antrag von CDU und SPD aufgreifen: Erstens. Die bewährten Sicherungsmechanismen der schen Kreditwirtschaft sollen gemäß dem Antrag „berücksichtigt“ werden – was sich tatsächlich so liest, hätte die EU-affine CDU längst ihren Frieden mit der gemeinschaftung der deutschen Einlagensicherung Brüssel gemacht. Und bei der SPD haben wir da keine Zweifel. Zweitens. Auch wenn Sparkassen und Genossenschaftsbanken in strukturschwachen Regionen punktuell nenfalls noch immer bedeutende Arbeitgeber sind, (Zuruf Bijan Kaffenberger (SPD)) darf der Erhalt dieser Strukturen nicht Selbstzweck Wenn sich Banken dazu entscheiden, in der Fläche zu sein, weil es ihrem Geschäftsmodell dient, so ist natürlich zu begrüßen. Wenn nicht, dann haben sich lineangebote vielleicht als nachfragegerechter erwiesen. (Zuruf Bijan Kaffenberger (SPD)) Drittens. Die ESG-Richtlinien, also die Environmental-Social-and-Governance-Richtlinien, sollen laut Antrag CDU „den regionalen Banken eine stabile und effiziente Fortführung ihrer Aufgaben ermöglichen“. Dieser Satz tiert. (Zuruf: Was macht er?) Tatsächlich betreffen ESG-Kriterien vornehmlich fremde Zusatzaufgaben, die das eigentliche Bankgeschäft belasten. So verlangt die Bankenaufsicht zunehmend, insbesondere Klimarisiken in die RisikomanagementBerichterstattungssysteme integriert werden, was die Richtlinien zu einem ständigen Quell zusätzlichen kratieaufwands macht und damit nicht nur regionalen ken eine effiziente Erfüllung ihrer Aufgaben verunmöglicht. – Vielen Dank. (Beifall AfD) der Vizepräsidentin Dr. Daniela Sommer: zuAls nächste Rednerin bitte ich Frau Dr. Koebe von der der SPD ans Mikrofon. können. die

Alle Reden von Roman Bausch Protokoll ↗