hessischer-landtag.de ↗

Stefan Schneider

CDU 11.09.2024 Sitzungen 21/19

Frau Präsidentin, ich habe gedacht, ich spare uns allen einmal ein bisschen Zeit. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf heute den Gesetzentwurf zur Erhöhung der Polizeizulage und weiterer Zulagen sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften einbringen. Dieser Gesetzentwurf ist ein Ergebnis der Koalitionsvereinbarung der regierungstragenden Fraktionen CDU und SPD für unsere laufende Legislaturperiode. Im Zentrum des Gesetzes steht die Erhöhung der sogenannten Polizeizulage auf 160 Euro monatlich. Meine Damen und Herren, diese Anpassung trägt der zunehmend komplexen und anspruchsvollen Arbeit unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten Rechnung. Unsere Polizistinnen und Polizisten setzen sich Tag für Tag unermüdlich für die Sicherheit unserer Gesellschaft ein. Sie stehen an vorderster Front, wenn es darum geht, uns vor Bedrohungen zu schützen, sei es im Bereich der traditionellen Kriminalität, bei Großveranstaltungen oder der Bekämpfung neuer Bedrohungen wie der Cyberkriminalität. Die Polizeizulage honoriert die besonderen Belastungen, denen die Polizistinnen und Polizisten während ihres aktiven Dienstes ausgesetzt sind. Das ist die Systematik, die dahinter steht – und damit habe ich dann auch genug zum Änderungsantrag der AfD gesagt. (Beifall CDU und vereinzelt SPD – Zuruf AfD) Genau deshalb sind es die CDU-geführte Landesregierung und unsere Fraktion, die seit über 25 Jahren die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Hessens zur obersten Priorität gemacht haben. Wir als Union stehen fest hinter unseren Einsatzkräften, und dieses Gesetz ist ein weiterer Beweis dafür. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Meine Damen und Herren, wir wissen es alle: Nicht nur die Polizei leistet einen unverzichtbaren Beitrag zu unserer Sicherheit. Ebenso wichtig ist der Einsatz unserer Feuerwehrleute, besonders derer, die tagtäglich unter besonders schwierigen Bedingungen arbeiten. Da wird auch die sogenannte gleich gelagerte Feuerwehrzulage auf 160 Euro angehoben. Dies betrifft vor allem die Feuerwehrleute, die unter ähnlich gefährlichen und fordernden Bedingungen wie ihre Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei tätig sind. Mit der Erhöhung dieser Zulage wollen wir die Leistung und das Engagement der Feuerwehr in Hessen anerkennen. Die Erhöhung dieser Zulagen ist für uns nicht nur eine Frage der finanziellen Wertschätzung, sondern ein klares Zeichen, dass wir hinter unseren Einsatzkräften stehen und ihre Arbeit anerkennen. Der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger hat höchste Priorität, und genau deswegen müssen wir auch in die Menschen investieren, die für diesen Schutz wichtig sind. (Beifall CDU, SPD und Christoph Sippel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Deswegen will ich das jetzt auch noch einmal wirklich betonen: Wir lassen Worten auch Taten folgen. Wir reden nicht nur von Sicherheit und Wertschätzung, wir handeln – und zwar im Sinne derjenigen, die tagtäglich ihr Leben für unser aller Sicherheit einsetzen. Neben der Polizeizulage und der gleich gelagerten Feuerwehrzulage erhöhen wir auch die sogenannte Gitterzulage und die Meisterzulage, die ebenfalls auf 160 Euro bzw. 100 Euro pro Monat angehoben werden. Das betrifft dann insbesondere Bedienstete in der Justiz und im Feuerwehrwesen, die ebenfalls einen bedeutenden Beitrag zu Sicherheit und Stabilität in Hessen leisten. Zusätzlich sind auch strukturelle Anpassungen im hessischen Dienstrecht erforderlich, die wir mit diesem Gesetzentwurf umsetzen. So wird beispielsweise die Regelung zur Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung angepasst. Konkret bedeutet das, dass Leistungen des Dienstherrn im Rahmen des Gesundheitsmanagements sowie Verpflegungszuschüsse während des Dienstes künftig von der Anrechnung ausgenommen sind, wenn ein angemessener Eigenanteil geleistet wird. Das soll vor allen Dingen auch dazu beitragen, die Attraktivität von öffentlichen Dienststellen und die Mitarbeiterzufriedenheit weiter zu stärken. Ein weiterer wichtiger Punkt, den dieses Gesetz behandelt, betrifft den Familienzuschlag. Hier wird der bisherige sogenannte Stiefelternvorrang abgeschafft und damit vermieden, dass der barunterhaltspflichtige Elternteil den kinderbezogenen Familienzuschlag ohne Reduzierung seiner Unterhaltspflicht verliert. Diese Anpassung trägt den geänderten gesellschaftlichen Lebensverhältnissen Rechnung und spiegelt die große Bandbreite des familiären Zusammenlebens in unserer Gesellschaft wider. Meine Damen und Herren, unser Gesetzentwurf zielt darauf ab, das hessische Dienstrecht kontinuierlich weiterzuentwickeln und an aktuelle Herausforderungen anzupassen. So tragen wir auch den wachsenden Anforderungen an den Brand- und Katastrophenschutz Rechnung. Die bisherige Privilegierung von Städten mit mehr als 180.000 Einwohnern wird abgeschafft, da sie sachlich nicht mehr geboten ist. In der Praxis hat sich gezeigt, dass diese Regelung keine Vorteile mehr bringt, weswegen wir auch hier notwendige Modernisierung vornehmen. Wir wollen auch die Stellenobergrenzen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in den Besoldungsgruppen und A 13 anheben. Die gestiegene Verantwortung wichtigen Berufsgruppe muss sich dann auch in ihrer soldung widerspiegeln. Ähnlich verhält es sich bei den geplanten strukturellen passungen in der Unfallkasse Hessen, die mehr Flexibilität bieten sollen, um auf zukünftige Entwicklungen reagieren zu können. Auch im Bereich der Beihilfeberechtigung gibt es serungen. Für Beamtinnen und Beamte, die eine kurze ohne Dienstbezüge sind, bleibt künftig der Anspruch Beihilfe bestehen. Das ist ein wesentlicher Beitrag Verwaltungsvereinfachung und sorgt dafür, dass weder Betroffenen noch die Verwaltung durch unnötige bürokratische Prozesse belastet werden. Meine Damen und Herren, wir haben Bürokratieabbau gekündigt, und auch den liefern wir. (Beifall CDU und SPD – Zuruf Miriam (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Abschließend möchte ich noch auf den Hessischen tungsschulverband eingehen. Durch die steigenden derungen in der öffentlichen Verwaltung und den menden Wettbewerb durch private Anbieter ist es dig, die Führungsstruktur und die Verwaltungsorganisation des Verbandes zu modernisieren. Wir wollen sicherstellen, dass die Fortbildung unserer Verwaltungsmitarbeiter ent und zentral organisiert wird, um den aktuellen natürlich auch allen zukünftigen Anforderungen gerecht werden. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf zen wir ein klares Zeichen für die Wertschätzung Einsatzkräfte und den kontinuierlichen Fortschritt im fentlichen Dienst. Er ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Sicherheit in Hessen und zur Verbesserung der bedingungen all jener, die in verantwortungsvollen nen für das Wohl unserer Gesellschaft arbeiten. (Beifall CDU und SPD) Unsere Einsatzkräfte brauchen nicht nur Worte, sie chen Taten. Mit diesem Gesetzentwurf tun wir das, deswegen freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss und hoffe auf eine breite Unterstützung für diesen Gesetzentwurf. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)

Alle Reden von Stefan Schneider Protokoll ↗