Torsten Leveringhaus
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestern konnte ich zu dem Thema Rechenzentren und Cybersicherheit reden, jetzt über den Datenschutz. Das macht die digitalpolitische Woche irgendwie komplett. Damit haben wir fast alle digitalpolitischen Themen durch. Heute reden wir also über das Thema Datenschutz. Man kann nicht sagen, dass die FDP mit ihrem Anliegen hinter dem Berg hält: „Weniger ist mehr! Datenschutz entbürokratisieren und vereinheitlichen“ – das schreit es einem schon in der Überschrift entgegen. Dann fängt man an, diesen Antrag zu lesen. Es beginnt mit dem ersten Satz: „Der Landtag bekennt sich zum grundgesetzlich verankerten individuellen Recht auf informationelle Selbstbestimmung und den sich daraus ergebenden Grundsätzen des Datenschutzes.“ Wenn ich mich dann an die Überschrift erinnere, springt mir gedanklich sofort ein großes Aber entgegen. Ja, Datenschutz ist wichtig, aber … Das ist so die Grundintention, und die geht auch nicht mehr weg, egal wie weit ich den Antrag lese. Wenn das also die Absicht der selbst ernannten Digitalund Bürgerrechtspartei ist, dann nehme ich das einmal so zur Kenntnis. Ich möchte den gesamten Antrag durchgehen und die wichtigsten Kritikpunkte – Spoiler: wir können auch nicht zustimmen – herausarbeiten. Dabei ist der erste Absatz, aus dem ich vorhin zitiert habe, noch vollkommen unkritisch, sieht man einmal davon ab, dass man ständig dieses große Aber im Kopf hat. In Punkt 2 wird es schwierig: „Datenschutz muss effizient organisiert werden, damit er nicht zu einer bürokratischen Innovationsbremse wird.“ Liebe FDP, Datenschutz muss von Anfang an mitgedacht werden, damit er nicht zur Bremse wird, sondern zur Chance. Da sind wir doch beim Grundproblem. Viele Ideen, auch viele wirklich tolle Ideen werden entwickelt, es erfolgen die ersten Versuche der Umsetzung, und dann fällt einem irgendwann ein: Ach, wir müssen ja noch an den Datenschutz denken. Lasst uns doch einmal mit dem Datenschutzbeauftragten reden. – Dann wird der Datenschutzbeauftragte zum Spielverderber; denn oft genug greift die tolle Idee in die Grundrechte der Menschen ein. Es liegt dann aber nicht an der Bürokratie, sondern am Zeitpunkt, ab dem man an den Datenschutz gedacht hat, sodass wir dann ein Problem bekommen. Warum spielt Datenschutz heute eine so große Rolle? Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass heute viel mehr Produkte – fast alle Produkte – digitale Komponenten haben und man deshalb den Datenschutz bedenken muss. War früher das Digitalste am Auto das nachträglich eingebaute neue Autoradio, sind heute und in Zukunft noch viel mehr Autos große Datensammler und Datensender. Je nachdem, welche Studie man liest und welches Level des autonomen Fahrens man annimmt, kommen pro Stunde zwischen 5 und 20 zusammen. Ich rede hier nicht über Megabyte, ich rede nicht über Gigabyte, sondern ich rede über Terabyte an gespeicherten und gesendeten Daten bei einem einzigen Auto. Ich könnte viele weitere Beispiele benennen, will es aber bei diesen belassen. Daran erkennt man, wie wichtig Datenschutz in der heutigen Zeit ist. Der zweite Absatz endet mit Cloud und KI. BuzzwordBingo haben wir also erledigt und können das abhaken. Das endet dann mit zwei Sätzen, die ich nicht verstehe. Vielleicht können wir im Ausschuss darüber reden. Über IT-Sicherheitslösungen haben wir gestern schon gesprochen. Bei diesen beiden Sätzen habe ich aber noch sehr viele Fragezeichen und weiß nicht, was Sie uns damit sagen wollen. Ich komme zum dritten Punkt. Man kann sicher über alles reden. Das haben wir in den Reden vorhin auch schon gehört. Man kann auch über die Entscheidung von 17 unabhängigen Datenschutzbehörden sprechen. Ich will das hier gar nicht bewerten. Dazu fehlt mir auch die Zeit. Da gibt es Pro und Kontra. Aber die Regelung ist so, wie sie ist, durchaus sinnvoll. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe hessische FDP, ihr seid über eure Mutterpartei aber auch Teil der Bundesregierung und habt den dortigen Koalitionsvertrag mit geschrieben und diesen mit unterzeichnet. In diesem Koalitionsvertrag steht unter anderem, dass die Datenschutzkonferenz im Bundesdatenschutzgesetz institutionalisiert werden soll, um verbindliche Beschlüsse zu ermöglichen. Das wird gerade im Bundestag debattiert bzw. bald beschlossen. Die erste Anhörung zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes war im Mai. Arbeiten Sie doch einfach einmal konstruktiv in der Bundesregierung mit, und lassen Sie uns diesen Schritt gemeinsam gehen. Fordern Sie doch nicht auf Landesebene Sachen, die Ihr Minister in einem Gastbeitrag im delsblatt“ formuliert hat, und torpedieren so auf ebene das Vorhaben im Bund. Das halte ich für kein Vorgehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt habe ich eigentlich einen Zwischenruf erwartet. mir ist die Kritik des Normenkontrollrates bekannt, wir als Bundesregierung nicht alle Mittel ausschöpfen weiter gehen können. Ich halte das geplante Vorhaben für sinnvoll. Dafür muss man nicht gleich das Grundgesetz ändern. Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, es deutlich, warum wir dem Antrag ablehnend gegenüberstehen. Gleichwohl freue ich mich auf die Ausschussberatung. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
