Karsten Bletzer
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Kollegen der FDP, zunächst der Hinweis, dass wir uns als Landtag nicht gesondert zu den Grundsätzen des Datenschutzes bekennen müssen; denn dieses Recht ist bereits Teil der hessischen Landesverfassung, und zwar unter Art. 12a. Ansonsten fordern Sie, den Datenschutz aus der Verantwortlichkeit der Länder herauszulösen und aus den Ergebnissen der Datenschutzkonferenz bundesweite Verbindlichkeit zu schaffen. Sie wollen also den Föderalismus in diesem Punkt aufgeben und den Datenschutz in der Hoffnung zentralisieren, dies trüge zur Entbürokratisierung bei. Sollten Sie generell der Meinung sein, Zentralisierung führe automatisch zu Entbürokratisierung, so beweist das Beispiel Frankreich genau das Gegenteil. (Beifall AfD) Das Grundgesetz verbietet einem Gremium, dem Bund und Länder angehören, rechtsverbindliche Beschlüsse zu fassen. Aus unserer Sicht ist das vollkommen richtig; denn aufgrund der Zusammensetzung der Datenschutzkonferenz fehlt diesem ganz einfach die demokratische Legitimation. Wie kommen Sie eigentlich auf die Notwendigkeit dieses Antrages mitsamt der Forderung einer Grundgesetzänderung? Die Datenschutzkonferenz dient doch bereits per Selbstdefinition dem Zweck der Vereinheitlichung des Datenschutzes in Deutschland. Vor allem: Was wollen Sie hier und jetzt mit diesem Thema? Der Landtag soll ernsthaft beschließen, die Landesregierung aufzufordern, den Vorschlag von FDP-Bundesjustizminister Buschmann zu unterstützen? Sie sind doch selbst Teil der Bunderegierung. Können Sie sich als FDP in der ergrünten Regierung nicht durchsetzen und versuchen es nun aus der Opposition bei uns in Hessen heraus? (Beifall AfD) Mit diesem Antrag beweisen Sie Ihre eigene Machtlosigkeit in der Bundesregierung. Das ist peinlich und zum Scheitern verurteilt. Das wissen Sie. (Beifall AfD) Weiterhin solle der Landtag die Landesregierung dern, der EU-Kommission im Rahmen der Überprüfung und Fortschreibung des DSGVO, welche turnusgemäß diesem Jahr erfolgt, einige Hinweise zu geben. Liebe legen der FDP, das Fenster zur Beeinflussung für ist bereits geschlossen. Dies wurde übrigens zum 3. schutztag in Frankfurt durch Prof. Dr. Roßnagel öffentlich dargelegt. Vielleicht sollen Sie einen aufmerksamen gen dorthin entsenden. (Beifall AfD) Der nächste Zeitpunkt für Stellungnahmen zur Evaluation 2028 wäre demnach 2027 – so viel nur als freundlich meinter, kollegialer Ratschlag von unserer Seite. (Beifall AfD) Noch eines zum Schluss. In Ihrer Antragsbegründung ziehen Sie sich auf eine Umfrage des Vereins Amerikanische Unternehmen stellen zwar nur 8 % Mitglieder, sind aber mit 32 % im Präsidium von vertreten. Damit hat die Stimme von Microsoft, Facebook und Co. in diesem Verein ein deutliches wicht. Aus Sicht dieser amerikanischen Unternehmen te der Datenschutz eher als Störfaktor gelten. Daran Sie sich also lieber nicht orientieren; denn gerade Sie FDP schreien am lautesten, wenn Sie auch nur den ten Verdacht auf Einschränkung der Persönlichkeitsrechte wittern. (Beifall AfD – Lena Arnoldt (CDU): Fünf können lang sein!) Machen Sie ruhig weiter so. Damit bleiben wir als AfD einzige Garant für Freiheits- und Bürgerrechte. (Beifall AfD) Zusammenfassend lässt sich konstatieren: Dieser ist genauso überflüssig wie Ihre ganze Partei. Wir ihn ab. – Vielen Dank. (Heiterkeit und Beifall AfD – Lachen Freie kraten)
