Roman Bausch
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die zweite Lesung des Entwurfs des Nachtragshaushaltsgesetzes hat wenig von dem, was eine gute Debatte ausmacht. Atmosphärisch war das eine Reise vom Bolzplatz zum Taka-Tuka-Land. Das grüne Niveau bei den Zwischenrufen war wie ein Limbo. Darauf folgte viel schwarzes Eigenlob. Wie man lesen kann, kann der Statusverlust zu psychosozialen Belastungsstörungen führen. Das könnte erklären, weshalb es so manchem nach einer Abstiegserfahrung nicht mehr gelingen mag, den richtigen Ton anzuschlagen. (Beifall AfD) Wenn von gleicher Seite zudem festgestellt wird, dass alles Mist ist, seitdem man nicht mehr mitregiert, und man sich trotzdem nicht zum Einreichen eines einzigen Änderungsantrags aufraffen kann, dann muss es schlimm sein, sehr schlimm. (Beifall AfD) Ich möchte kurz etwas zur Helaba sagen. Was Herr Weiß vorgestern über den Bericht des Rechnungshofs sagte, gab uns das Gefühl, wir hätten gegebenenfalls den falschen Bericht gelesen oder der falschen Ausschusssitzung beigewohnt. Der öffentliche Bericht hat uns bislang nicht erreicht. Jedoch gibt es bereits einen Artikel in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Dieser greift, oh Wunder, die gleichen Punkte auf, die auch wir kritisiert haben: die Beteiligungsrechte, die nicht der Risikoposition entsprechen, aber auch die Möglichkeit der Trägerversammlung aufgrund der fehlenden Stimmrechte, die zur Refinanzierung eingeplanten Dividenden und Gewinnausschüttungen zurückzuhalten. Ja, so kann sich die Wahrnehmung von der Realität unterscheiden. (Beifall AfD) Herr Reul sagte gestern richtigerweise, dass die Schuldenbremse das Land nicht bei investiven Maßnahmen behindert. Leider hindert die jetzige Ausgestaltung der Budgetregel die schwarz-rote Koalition auch nicht an unnötigen konsumtiven Ausgaben. Das war einmal die Kernidee der Schuldenbremse. Umso schlimmer ist, dass die aktuell diskutierte Reform der Schuldenbremse im Wesentlichen auf eine Aufweichung des Konjunkturmechanismus abzielt. Ich sage das nur, um es noch einmal festzuhalten: Der Ausgleich der Mindereinnahmen in Höhe von 834 Millionen Euro – das sind nicht einmal 2 % des Haushaltsvolumens – wäre ohne die Aufnahme von Schulden zu stemmen gewesen. Dies gilt vor allem, weil allein zusätzlich 911 Millionen Euro aus den Rücklagen entnommen werden. Die Steuereinnahmen liegen trotz der Mindereinnahmen mit 26,8 Milliarden Euro nominell noch immer über denen der Vorjahre. Wer darüber hinaus zusätzlichen Aufgaben gerecht werden möchte, hat dann als Konsequenz zu priorisieren. Den Änderungsanträgen der Fraktionen der CDU und SPD haben wir mit Ausnahme des Änderungsantrags für die Vietnamesisch-Deutsche Universität zugestimmt. In Zeiten, in denen die Landesregierung mit Verweis auf die Haushaltslage die Zuschüsse an die hessischen Universitäten um 16 Millionen Euro kürzt, in Zeiten, in denen der Bildung eine globale Minderausgabe in Höhe von 26 Millionen Euro auferlegt wird, und in Zeiten, in denen mehr als 200 Stellen gestrichen werden, verbietet sich unserer Meinung nach, mit hessischen Haushaltsmitteln den Ausbau einer ausländischen Hochschule zu betreiben. (Beifall AfD) Das gilt auch gerade deswegen, weil wir befürchten müssen, dass die Kassenlage in den kommenden Jahren, wenn die Mittel abfließen sollen, noch schwieriger als heute sein wird. Man denke dabei nur an den Zensus und dessen Auswirkung auf den Finanzkraftausgleich. Die Überprüfung der Empfänger der Corona-Soforthilfeprogramme und die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sehen wir hingegen ebenfalls als notwendig an. Auch den zusätzlichen Mitteln für das Wohngeld haben wir zugestimmt. Denn das Wohngeld ist im Vergleich zur sozialen Wohnraumförderung das weitaus egalitärere, flexiblere und bürokratieärmere Instrument. (Beifall AfD) Herr Finanzminister, mit 38 Millionen Euro wird es sicherlich nicht gelingen, die Eigentumsquote zu steigern. Abschließend möchte ich noch auf die gestrige Debatte zum „Familien-Start-Geld“ eingehen. Herr Sippel von den GRÜNEN sagte, dass dies eine Sozialleistung sei, die mit der Gießkanne ausgeschüttet werde. Diese Aussage weist auf grundsätzliche Verständnisprobleme hin. Zunächst, muss man sagen, handelt es sich beim „FamilienStart-Geld“ um eine Steuerermäßigung mit einem klaren Lenkungszweck. Es geht dabei nicht um soziale Sicherheit oder soziale Gerechtigkeit, sondern darum, denjenigen, die Steuern zahlen – das ist übrigens in Deutschland eine sträflich vernachlässigte Gruppe –, die Entscheidung für zu erleichtern. (Beifall AfD) Herr Sippel, das Aufkommen aus den Steuern ist das Geld, das Ihre Partei mit der Gießkanne unter in Peru für den Bau von Radwegen ausgibt. – Vielen (Beifall AfD)
