Lisa Gnadl
einfühzu Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Angst Wir beraten heute über den Einsetzungsantrag der AfD und Ruin des fraktionslosen Abgeordneten Herr zum Thema Corona heutigen – und das erneut. Das zeigt bereits, dass wir hier juristihervor- sches Neuland begehen. ihrer (Dr. Frank Grobe (AfD): Aha!) und der Das zeigt, dass wir es uns im Hessischen Landtag auch und nicht einfach gemacht haben. Aus unserer Verantwortung keine heraus, sorgfältig das Minderheitenrecht und das Verfasim sungsrecht miteinander abzuwägen, hatten wir den Hauptausschuss beauftragt, drei Gutachten zu Ihrem Einset90/ zungsanrag einzuholen. Diese renommierten, unabhängigen Expertinnen und Experten haben alle drei festgestellt, dass der Einsetzungsantrag in weiten Teilen verfassungswidrig ist. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinjegliche zelt CDU und Freie Demokraten) verhinEr verstößt gegen das Bundesstaatsprinzip. Es darf eben Coronanur das Handeln der Hessischen Landesregierung und der den nachgeordneten Behörden untersucht werden und nicht anbewertet derer Behörden und anderer Gremien. (Dr. Frank Grobe (AfD): Das sieht Frau Schönberger hier eine anders! – Zuruf Andreas Lichert (AfD)) Zweitens. Der Bestimmtheitsgrundsatz des UntersuchungsDarauf gegenstandes ist nicht erkennbar, was auch – das wurde sehr deutlich dargelegt – für die Zeugenvernahmen in einem Untersuchungsausschuss hoch problematisch ist. Auch die fehlende zeitliche Eingrenzung stellt hier ein Problem dar. DemoLandDrittens. Das hat man eben in der Rede des Abgeordneten Richter schon hören können: Dieser Einsetzungsantrag verstößt gegen das Antizipationsverbot. Es dürfen eben keine Dinge vorausgesetzt werden. Auch das stellt für die deutlich Zeugenvernahmen und für die Zeugen ein hohes Risiko expe- dar. unsehinweg Einer der Gutachter ist ein ausgewiesener Experte im Untersuchungsausschussrecht. Er vertrat die Auffassung, dass sogar eine vollständige Ablehnung des Antrags zulässig ist. Zwei Gutachter haben Ihnen sogar Wege aufgezeigt, Zu- wie Sie den Einsetzungsantrag so verändern können, dass er verfassungskonform wird. Aber dem sind Sie nicht nachgekommen, der (Stephan Grüger (SPD): Hört, hört! – Volker Richter (AfD): Nein, Sie wollten es doch nicht!) obwohl der Antragsteller einen verfassungskonformen Antrag vorlegen muss. Die parlamentarische Mehrheit – auch ihrer das hat der Hauptausschuss gezeigt – hat nicht die Pflicht, ergibt dies zu tun. Gleichzeitig dürfen wir keinem verfassungswidrigen Antrag zustimmen. Wir dürfen das Verfassungsabrecht nicht brechen. Vielen (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Zurufe AfD) Deswegen haben wir den Weg gewählt, einen Maßgabebeschluss vorzulegen. Das ist auch im Hessischen Untersuchungsausschussgesetz eindeutig. Wenn der Landtag Teile des Einsetzungsantrags für verfassungswidrig hält, dann muss der Untersuchungsgegenstand auf die verfassungsgemäßen Teile beschränkt werden. Mit dem Maßgabebeschluss begrenzen wir den Untersuchungsauftrag auf die Teile des Einsetzungsantrags der AfD, die als verfassungskonform zu bewerten sind. Dass die AfD nun voraussichtlich – das hat Ihre Rede gezeigt – den Staatsgerichtshof anrufen will, kommt nicht überraschend, (Zurufe AfD: Zu Recht!) genauso wie Ihr Versuch, die heutige Mehrheitsentscheidung des Landtags populistisch auszuschlachten. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Lachen AfD – Dr. Frank
