Elke Barth
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu diesem Tagesordnungspunkt kann man eigentlich nichts Neues mehr sagen. Im Gegensatz zu den Verordnungen der Europäischen Union sind die Richtlinien der Europäischen Union von den Ländern bekanntermaßen in nationales Recht umzusetzen, da sie nicht unmittelbar gelten. Es ist auch ein durchaus üblicher Prozess, dass die Kommission der Europäischen Union darauf achtet, dass das europäische Recht entsprechend umgesetzt wird. Da kann es natürlich auch einmal zu Auslegungsschwierigkeiten oder zu anderslautenden Interpretationen kommen. Das haben die demokratischen Fraktionen dieses Hauses auch so verstanden. Die freie Wahl des Berufs innerhalb der Europäischen Union ist eine der wichtigsten Errungenschaften neben der Niederlassungsfreiheit und der Reisefreiheit. Es ist auch aufgrund der unterschiedlichen Ausbildungswege in den Nationen durchaus ein Thema, bei dem es zu unterschiedlichen Sichtweisen kommen kann. Wir sind übrigens froh und erleichtert, dass es nach den Wahlen zum Europäischen Parlament weiterhin eine Mehrheit der demokratischen Fraktionen gibt, die diese Errungenschaften nicht aufs Spiel setzen wollen. Das wäre äußerst töricht. (Vereinzelter Beifall SPD und Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Ich komme jetzt auf den formalen Akt des Gesetzes zu sprechen. Dabei handelt es sich letztlich nur um ein Wort. Zu dem Wort „insbesondere“ ist alles gesagt. Daher werden wir diesem Gesetzentwurf, den wir selbst mit eingebracht haben, zustimmen, um ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Wir werden damit den Anforderungen der Kommission der Europäischen Union gerecht werden. Dem ganzen Haus schenke ich die restlichen zwei Minuten meiner Redezeit, damit wir vielleicht etwas früher zum Mittagessen kommen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und Ines Claus (CDU))
