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Michael Reul

CDU 19.06.2024 Sitzungen 21/13

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch einmal zur Erläuterung, über was wir hier miteinander sprechen. Die Agri-PV bezeichnet ein Verfahren zur gleichzeitigen Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Nahrungsmittelproduktion und für die PV-Stromerzeugung. Damit steigert die Agri-PV die Flächeneffizienz und ermöglicht den Ausbau der Fotovoltaik bei gleichzeitigem Erhalt landwirtschaftlich nutzbarer Flächen. Dies zur Erläuterung. (Zurufe AfD) Der Gesetzentwurf, den die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute vorgelegt hat, ist uns von der CDU-Fraktion nicht unbekannt, weil wir – da brauchen wir nicht drum herumzureden – am Ende der letzten Legislaturperiode gemeinsam an dem Thema gearbeitet haben. Das, was die GRÜNEN jetzt eingebracht haben – Miriam, das weißt du –, war der Stand, den wir bis zu diesem Zeitpunkt gemeinsam entwickelt hatten. Daran ist also nichts Schlimmes; denn wir hatten dies bis dahin gemeinsam erarbeitet. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Realpolitik!) Esther Kalveram hat es gerade aus unserem Koalitionsvertrag zitiert. Das, was dort steht, weicht ja nicht davon ab. Das bedeutet, dass wir uns gemeinsam auf den Weg begeben haben, den Weg, den wir eingeschlagen hatten, fortzusetzen und weiterhin zu präzisieren – nicht mehr und nicht weniger. Deshalb brauchen wir uns überhaupt nicht auseinanderzudividieren, sondern wir haben etwas vorgelegt bekommen, an dem wir bereits gemeinsam gearbeitet haben. Im Koalitionsvertrag – ich will die Passage nicht vorlesen, das hast du, Esther, dankenswerterweise schon getan – ist niedergelegt, welchen Weg wir gehen wollen. Ich denke, wir haben da überhaupt kein Problem – wir haben es beim HLöG ja bereits vorgelebt –, wenn wir uns gemeinsam auf den Weg machen, wenn die Koalition aus SPD und CDU zusammen mit den GRÜNEN einen Gesetzentwurf entwickelt, den wir gemeinsam einbringen und auch zur Verabschiedung bringen können. Ich glaube, das ist überhaupt kein Thema, das streitbefangen ist, und es hat sich auch in den letzten Wochen qualitativ nichts daran geändert. Daher wollen wir uns auf diesen Weg begeben und schauen, wie wir dies umsetzen können. Ein kleiner Hinweis noch. Man sollte in der Diskussion schon etwas genauer sein, wenn es darum geht, über was man diskutiert. Ich habe nämlich den Eindruck, manche diskutieren über die Grundsteuer A und manche über die Grundsteuer B. Landwirtschaftliche Flächen unterliegen der Grundsteuer A. Wenn sie aber wirtschaftlich betrieben werden, dann fallen sie in die Grundsteuer B. Das macht von der Besteuerung her und hinsichtlich der Beträge, die da aufgerufen werden, einen himmelweiten Unterschied. Deshalb gibt es den Gedanken, den Steuersatz auf ein bestimmtes Niveau zu senken – es sind einmal 10 % genannt worden –, mit dem man an der Stelle wirklich Impulse setzen kann, um die Entwicklung voranzutreiben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben einen Gesetzentwurf vorliegen, den wir im Ausschuss gemeinsam weiterentwickeln werden. Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, im Hessischen Landtag eine Initiative zu ergreifen, hinter der sich eine Mehrheit versammeln kann, auch unter Beteiligung von Oppositionsparteien. Ich glaube, das ist ein guter gemeinsamer Weg in einer wichtigen Frage. Wenn wir an eine Änderung des Grundsteuergesetzes herangehen, vielleicht noch ein paar weitere Änderungen vornehmen, dann sollten wir uns das Ziel setzen, die Änderungen zum 1. Januar 2025 gemeinsam umzusetzen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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