Esther Kalveram
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Empore! „Der Bayerische Landtag hat am 23. Dezember 2022 beschlossen, dass Flächen mit Fotovoltaik-Freiflächenanlagen weiterhin bei der Grundsteuer als landwirtschaftliches Vermögen gelten und so mit der günstigeren Grundsteuer A zu besteuern sind. Damit geht eine steuerliche Entlastung für die Landwirtinnen und Landwirte bzw. die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer einher, wenn für die genutzten Flächen eine vertragliche Rückbauverpflichtung mit einer anschließenden erneuten Nutzung für landund forstwirtschaftliche Zwecke besteht. Im Hessischen Grundsteuergesetz besteht eine solche Regelung nicht. Im Sinne der Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe ist es sinnvoll und erforderlich, dass auch Hessen eine solche Regelung ins Grundsteuergesetz aufnimmt.“ (Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was ich gerade vorgelesen habe, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Begründung unseres Antrags mit dem Titel „Hessisches Grundsteuergesetz ändern – Grundsteuer A für mit Freiflächen-Fotovoltaikanlagen bebaute land- und forstwirtschaftliche Flächen“ aus dem vergangenen Sommer. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ihr wolltet es ja schon machen!) Schwarz-Grün hat diesen abgelehnt. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schwarz!) Liebe GRÜNE, aber natürlich ist es möglich, klüger werden. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag findet sich Passage: „Die Energiewende wird auch vor Ort in den ten, Gemeinden und Landkreisen gelebt. Wir daher bei landwirtschaftlichen Flächen, die Nutzung mit Freiflächen-Fotovoltaik zu gewerblichen Flächen werden, eine Absenkung der steuer.“ (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Das steht im Koalitionsvertrag. Finanzminister Lorz das schon mehrfach angekündigt, unter anderem auf Bauerntag. Jetzt hat die grüne Fraktion zu diesem Thema einen setzentwurf vorgelegt, der dem einen oder anderen vorkommt. Na dann. (Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Serviceopposition!) Das Ganze klingt für mich tatsächlich eher so nach Variante des Hase-und-Igel-Wettrennens bzw. danach, es zuerst auf die Tagesordnung gesetzt hat. Den Bürgerinnen und Bürgern dürfte das egal sein. Für diese es weniger darauf an, wer es zuerst auf die Tagesordnung gesetzt hat, sondern was letztlich dabei herauskommt. Was dabei herauskommen soll, ist auf der einen Seite steuerliche Entlastung für Landwirtinnen und Landwirte bzw. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer und des ren die Sicherstellung des weiteren Ausbaus von taikanlagen auf entsprechenden Flächen. Auch das ist für uns alle gut. Insofern war es gut, zu werden, und dass darüber nun weitgehend Einigkeit besteht. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und vereinzelt CDU)
