Lisa Gnadl
SGB VIII!) Wo, warum und mit welchen finanziellen Mitteln das geschehen soll, lassen wir uns gerne von Ihnen erklären. Last, but noch least soll es der Landtag begrüßen, dass es für den Landesheimrat eine hauptamtliche Geschäftsführung geben soll. Der Landesheimrat, ein Gremium, das sich schon seit 1994 für die Achtung der Rechte und die Beteiligungsstrukturen von allen Kindern und Jugendlichen in Hessen einsetzt, ein gewähltes Gremium, das Kinder und Jugendliche, die in einer stationären Jugendhilfe leben, repräsentiert, das bereits seit 30 Jahren. Kommt der Wunsch nach einer hauptamtlichen Geschäftsführung aus dem Landesheimrat? Wenn ja, dann sollte man ihm tatsächlich die benötigte Unterstützung bieten. Falls nein, dann liefern Sie sicherlich gute Gründe für eine hauptamtliche Geschäftsführung. Neben all den angesprochenen Punkten finden sich wirklich tragende Forderungen, die für eine wirksame und effektive Teilhabe von Jugendlichen wichtig wären, in Ihrem Antrag nicht wieder. Dabei hatte ich beim Lesen der Überschrift Ihres Antrags noch gehofft, mindestens einen bestimmten Punkt wiederzufinden, wurde dann allerdings enttäuscht: die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. – Ich darf die SPD-Fraktion an ihren in der vergangenen Legislaturperiode vorgelegten Gesetzentwurf erinnern, der eine solche Absenkung des Wahlalters vorgesehen hat. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf haben Sie damals ausgeführt – ich zitiere –: „Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht wird auf 16 Jahre abgesenkt. Es ist aus staats- und gesellschaftspolitischen Gründen wichtig, dass sich junge Menschen in diese Prozesse einbringen und aktiv an der Willensbildung beteiligen können. Eine demokratische Teilhabe ist auch deshalb wichtig, weil landespolitische Entscheidungen weitreichende Konsequenzen für die nächste Generation haben können. Insbesondere junge Menschen sind insofern von den Auswirkungen dieser Entscheidungen besonders lange betroffen.“ (Beifall Freie Demokraten) „Damit Jugendliche ihren politischen Einfluss bei Landtagswahlen ausüben können, sollen sie ab 16 Jahren das aktive Wahlrecht erhalten.“ Auch im Wahlprogramm der SPD zur Landtagswahl 2023 ist nachzulesen: „Die Senkung des Wahlalters ist längst überfällig: Wir setzen uns für das aktive Wahlrecht in Hessen bei allen Wahlen ab 16 Jahren ein.“ Offensichtlich ist diese Forderung auf dem Wege zum Koalitionsvertrag im Galopp verloren gegangen. (Heiterkeit Freie Demokraten – Zurufe) Das ist schade; denn damit ignorieren Sie eine der zentralen Forderungen des Hessischen Jugendrings. Heute wäre eine gute Gelegenheit gewesen, in Ihrem Antrag zumindest die Umsetzung anzukündigen. Vielleicht überraschen Sie uns aber zu einem anderen Zeitpunkt mit einer Initiative zu der von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, noch kürzlich so vehement geforderten Absenkung des Wahlalters. (Beifall Freie Demokraten) Oder aber, die von Ihnen heute nochmals angekündigte Enquetekommission verhilft Ihnen in diesem Punkt zur notwendigen Einsicht. (Beifall Freie Demokraten)
