Ingo Schon
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung das Hessische Abgeordnetengesetz, mit dem wir unter anderem die Anpassung der Diäten in der laufenden Legislaturperiode regeln und damit einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts entsprechen, diese Festlegung zu Beginn jeder Legislaturperiode zu treffen. Wir haben in Hessen eine besondere Rechtslage, die uns verpflichtet, diese Entscheidung im ersten Halbjahr zu treffen. Insofern hatten wir im Ältestenrat bereits im Mai die Verabredung zwischen allen fünf Fraktionen getroffen, dass wir das Gesetz in dieser Plenarwoche in zweiter Lesung verabschieden. Damals waren alle fünf Fraktionen im Boot. Leider hat in der letzten Woche eine Fraktion – und es ist leider immer wieder die gleiche Fraktion, die Durcheinander macht – eine Anhörung beantragt. Wie das hätte klappen sollen, dass man binnen einer Woche eine Anhörung durchführt und das Gesetz heute in zweiter Lesung verabschiedet, das bleibt das Geheimnis der AfD. Aber es zeigt leider einmal mehr, dass es Ihnen oft nicht um die Sache geht, sondern darum, doch irgendwie Durcheinander zu machen. Es zeigt auch, dass Sie sich leider nicht an Absprachen halten, die wir miteinander vereinbaren. Das ist schade; denn das ist für ein vernünftiges Miteinander alles andere als förderlich. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Sie werden sich wahrscheinlich gleich wie in der ersten Lesung hinstellen und uns erklären, wir hätten Ihre Rechte beschnitten, indem wir die Anhörung abgelehnt haben, wir würden uns die Taschen vollmachen und die Erhöhung der Diäten intransparent durch das Parlament peitschen. Zu diesen Punkten möchte ich von vorneherein Stellung nehmen und an der Stelle kurz widerlegen, was wahrscheinlich kommt. Zunächst zur Sache. Wir legen mit dem von uns gewählten Verfahren fest, dass wir die Steigerung des Nominallohnindexes jeweils im Folgejahr bei unserer Grundentschädigung nachziehen. Das bedeutet in diesem Jahr für das letzte Jahr 6 % mehr. Ich ziehe gerne die Zahlen aus der ersten Lesung an dieser Stelle noch einmal zum Vergleich heran. Wir haben seit dem Jahr 1991 eine allgemeine Lohnsteigerung in Hessen, wo sich die Löhne fast verdoppelt haben. Die Entschädigung in diesem Haus ist um rund zwei Drittel gestiegen. Das ist immer noch viel Geld. Das will ich gar nicht relativieren. Aber es macht deutlich, dass es den Abgeordneten im Hessischen Landtag nicht darum geht, sich die Taschen vollzumachen, wie es manchmal vorgeworfen wird, sondern es geht einfach um die Teilhabe an der ganz normalen allgemeinen Lohnentwicklung in Hessen. Meine Damen und Herren, dieses Verfahren ist bewährt; denn es gilt in Hessen seit rund 25 Jahren. Es gibt kein Verfahren, das so transparent, so nachvollziehbar und im Verhältnis zu den Bürgerinnen und Bürgern so gerecht ist, weil wir uns nicht nur an der Besoldung zum Beispiel der Beamten oder einer Gruppe orientieren, sondern an die allgemeine Lohnentwicklung angekoppelt sind – nach oben und, falls es einmal dazu kommt, auch nach unten. Das ist nicht ausgeschlossen, und das macht es besonders gerecht. Vor dem Hintergrund, dass wir hier nur ein Verfahren fortschreiben, das es bereits seit Jahren gibt, ist aus unserer Sicht auch keine Anhörung nötig. Es ist mir auch wichtig, zu betonen: Dieses Verfahren ist in vielen anderen Ländern und auch im Deutschen Bundestag übernommen worden. Es ist also ein Erfolgsmodell. Hessen war Vorreiter, viele andere haben es inzwischen übernommen: Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Schleswig-Holstein, viele andere. Es wird ständig kopiert. Insofern fragt man sich: Wieso sollten wir das noch einmal einer Anhörung unterziehen, zumal es, wie gesagt, diese Anhörung im Mai hätte geben müssen? Das wäre möglich gewesen, hätten Sie es früh genug beantragt. Aber so sind wir unserer Gesetzeslage in Hessen verpflichtet und müssen dieses Gesetz jetzt verabschieden. Insofern möchte ich zusammenfassen. Wir haben mit sem Gesetz ein Höchstmaß an öffentlicher Transparenz durch den Beschluss zu Beginn der Legislaturperiode die Diäten und mehrere Plenardebatten in diesem Wir haben ein objektives Verfahren, das gerade verhindert, dass die Löhne der Abgeordneten sich von denen der schen im Land abkoppeln oder intransparent oder lich erhöht werden. Außerdem schreiben wir ein Verfahren fort, das seit 1999 in diesen Grundzügen in Hessen gilt. Deswegen werbe ich zum Ende meiner Rede nochmals allen Fraktionen für die Zustimmung zu diesem Gesetz, mit das Parlament wieder Zeit hat, sich dem zuzuwenden, was wir hier machen sollten: Probleme der Bevölkerung lösen und dieses Land weiter voranbringen. – Vielen (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE NEN)
