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Esther Kalveram

SPD 18.06.2024 Sitzungen 21/12

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Im Fünften Medienänderungsstaatsvertrag geht es darum – wir haben es gerade gehört –, unsere Vorschriften an europarechtliche Vorgaben anzupassen. Die Besonderheiten der deutschen Medienregulierung werden dabei berücksichtigt. Medienregulierung ist in Deutschland grundsätzlich Ländersache. Digitalisierung, Globalisierung, konvergente Mediensysteme, die zunehmende Relevanz von Plattformen und Social Media für die Meinungsbildung stellen die heutige Medienregulierung vor neue, oft grenzüberschreitende Herausforderungen. Eine gemeinsame europäische Antwort auf die stark zunehmende Bedrohung durch Hass, Hetze, jugendgefährdende Inhalte und Desinformation im Netz ist daher richtig und war eigentlich schon lange überfällig. Gut, dass sie jetzt da ist. Es ist eine zentrale Herausforderung unserer Zeit, das Recht auf freie Meinungsäußerung als Kernelement unserer Demokratie zu schützen und gleichzeitig den Missbrauch dieses Rechtes in Schranken zu weisen, nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa. In Deutschland – auch das haben wir gerade gehört – sind die zuständigen Behörden die Landesmedienanstalten, die den Jugendmedienschutz und die Wahrung der Menschenwürde im Netz überwachen. Die föderalen Strukturen in Deutschland mit 14 existierenden Landesmedienanstalten, die unter der Dachmarke „die medienanstalten“ bundesweit zusammenarbeiten, haben sich bewährt und stellen das auch immer wieder eindrucksvoll unter Beweis. Soll das in Zukunft so bleiben, benötigen sie allerdings, auch bei uns in Hessen, unsere Unterstützung. Mir ist es sehr wichtig, das hier noch einmal zu betonen: Die Medienanstalt Hessen macht eine hervorragende Arbeit. (Beifall SPD, CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Durch die Vermittlung von Medienkompetenz, durch Medienbildung, aber eben auch durch den Schutz vor jugendgefährdenden Inhalten bekommt die Medienanstalt eine zunehmend wichtige Rolle. Eine repräsentative Studie der Landesanstalt für Medien NRW ist erst kürzlich zu dem Ergebnis gekommen, dass rund ein Drittel der TikTok-Videos potenziell schädliche Inhalte und 1 % sogar potenziell tödliche Challenges verbreiten. Mehr als 60 % der minderjährigen deutschen Jugendlichen, die die Onlineplattform TikTok benutzen, geben an, dort auf Videos zu stoßen, die bei ihnen Unwohlsein verursachen. Mehr als die Hälfte berichtet von Videos, in denen andere absichtlich verletzt werden; knapp 40 % geben an, ihnen sei extremistisches Gedankengut begegnet. Es darf für uns nicht hinnehmbar sein, dass jugendliche Nutzer über scheinbar lustige und harmlose Videos innerhalb von wenigen Sekunden zu gefährlichen und manchmal sogar lebensbedrohlichen Inhalten gelangen. (Beifall SPD und CDU) Die Medienanstalten setzen mittlerweile ein KI-Tool ein, um Social Media nach Verstößen gegen den Jugendschutz zu durchsuchen. Anders lässt sich das angesichts der Fülle hochgeladener Beiträge kaum noch handhaben. Es wird nötig sein, zum Schutz unserer Kinder hier noch deutlich mehr zu machen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen sind da ein Anfang. Wir begrüßen – auch das ist eben gesagt worden – weiterhin die Verpflichtung der großen Privatsender, Regionalfenster einzurichten. So wird die Vielfalt vor Ort gesichert. Es gibt also sehr viele gute Gründe, zuzustimmen, und wir werden das im Ausschuss weiter beraten. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und CDU)

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