Volker Richter
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der uns vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes hat seinen Ursprung in einem Gesetzentwurf der FDP, der gerade zurückgezogen worden ist, zum durchgängigen Betrieb voll automatisierter Verkaufsmodule. Darüber gab es bereits eine Debatte im Hessischen Landtag, eine Anhörung wird nun anberaumt, und wir freuen uns sehr darauf, um die unterschiedlichen Standpunkte zu eruieren; denn auch dieser Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung und der FDP hat Licht und Schatten. Er gibt Gelegenheit, Fachleute zu hören, welche nicht das Geschäft von tegut oder anderen Handelsketten betreiben und somit neutral argumentieren dürften; denn, wirtschaftlich gesehen, werden durch veränderte Ladenöffnungszeiten insgesamt keine neuen Umsätze generiert, sondern diese werden schlicht nur verlagert. Somit kommt es zu Gewinnern und Verlierern seitens des Handels, und da gilt es abzuwägen, wie stark Vor- und Nachteile gewichtet werden. Ist es sinnvoll, ein solches Gesetz einfach so landesweit breit zu verabschieden, ohne die lokalen Gegebenheiten zu betrachten? Zerstören wir damit gegebenenfalls vor Ort gewachsene Strukturen, bei denen Beschäftigte dann ihren Arbeitsplatz verlieren? Fehlen uns somit Arbeitsplätze und die damit generierten Steuereinnahmen? Entstehen durch Arbeitsplatzverluste soziale Folgekosten? Denn gerade im ländlichen Raum wird es nicht sonderlich einfach sein, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Also, so einfach, wie es erscheint und von der Landesregierung und der FDP dargestellt wird, ist es dann doch nicht. Ein Markt mit ungefähr 20 Millionen Kunden deutschlandweit ist natürlich hart umkämpft. Die Hessische Landesregierung, die FDP und auch wir als Oppositionspartei kommen nicht umhin, darauf zu achten, nicht am Ende für die eine oder andere Handelskette zum Lobbyisten zu werden; denn es ist klar, dass die Sonnund Feiertagsöffnung explizit die Profitabilität digitaler Kleinstsupermärkte steigern soll. Die Begründung für dieses Gesetz ist unterdessen eine andere. FDP und Hessische Landesregierung legen sehr viel Wert auf den Sonn- und Feiertagsschutz und beschreiben veränderte Versorgungsbedürfnisse; denn gerade in den ländlichen Gebieten, wo sich keine Märkte mehr etablieren konnten, der Tante-Emma-Laden längst der Vergangenheit angehört, hört sich das Konzept von digitalen Kleinstmärkten durchaus schlüssig an. Dort mag der Sinn eines digitalen Kleinstsupermarktes auch erkennbar sein, aber darum geht es im Gesetzentwurf natürlich nicht; denn solche Kleinstsupermärkte können selbstverständlich bereits jetzt zu den normalen Ladenöffnungszeiten ohne Probleme ihre Waren anbieten. Die Frage, die sich allerdings stellt, ist, ob sie dort auch lukrative Bedingungen vorfinden. Nochmals: Es geht am Ende einzig und allein um die Steigerung des Profits großer Handelsketten, welcher durch geänderte Ladenöffnungszeiten stattfinden soll, da der Gesetzentwurf allein diese Kleinstsupermärkte bevorteilt. Natürlich kann es in solchen Kleinstsupermärkten zu entsprechenden sozialen Kontakten dann auch außerhalb der aktuell bestehenden Geschäftszeiten kommen. Diesen Aspekt hatten wir als AfD in der letzten Debatte auch klar beleuchtet, allerdings mit den damit verbundenen Problemen voll automatisierter Verkaufsstellen. Bargeld ist dann wohl nicht mehr gefragt. Gerade für ältere Bürger dürfte der Umgang mit Handy und Apps nicht ganz so einfach sein. Wer um die derzeitigen Probleme der teo-Märkte weiß, dem ist klar, selbst für tegut liegen hier noch genügend Steine im Weg. (Beifall AfD) Die soziale Interaktion kann somit durchaus darin bestehen, dass man verzweifelt versucht, über die App und die bargeldlose Bezahlung ohne entsprechendes Fachpersonal überhaupt an seine Waren heranzukommen. Wer das eigene Einscannen aus den jetzigen Supermärkten kennt, weiß, das gestaltet sich gerade für die ältere Bevölkerung nicht sehr einfach. Dennoch erkennen wir durchaus die Möglichkeit einer positiven Entwicklung, wenn damit nicht auch gerade bei dieser Argumentation ein großer Hilfeschrei in Verbindung stehen würde. Denn, wenn soziale Kontakte an Sonnund Feiertagen über voll automatisierte Verkaufsstellen notwendig werden, dann müssen wir gesellschaftlich einiges falsch gemacht haben und gerade im ländlichen Raum eine erhebliche Vereinsamung insbesondere älterer Menschen beklagen. (Beifall AfD) Den Fehler finden wir natürlich nicht in diesem Gesetzentwurf beschrieben, sondern in einer Politik, welche über Jahrzehnte jegliche Ansätze für erfolgreiches Handeln von inhabergeführten Geschäften regelrecht im Keim erstickt hat. Wer heute die großen Städte besucht, erkennt das. macht keinen Spaß mehr, weil man überall das vorfindet. Geradezu absurd ist allerdings die Begründung dem verfassungsrechtlichen Schutzgut der Arbeitsruhe Kernelement des Sonn- und Feiertagsschutzes. Mit laub, wenn es in einer Ortschaft ein bestehendes mit Personal gibt, welches in seiner Arbeitsruhe geschützt werden soll, und man dann einer Handelskette einen klaren Wettbewerbsvorteil mit geänderten Öffnungszeiten zu erlangen und eventuell auch mit geringeren Preisen aufgrund fehlender Personalkosten aufzutrumpfen, meine Damen und Herren, ganz ernsthaft, dann ist solch bestehendes Geschäft in seiner Existenz bedroht mit ihm die angestellten Arbeitskräfte. Das ist der von anfangs beschriebene Verdrängungswettbewerb, und kann nun einmal nicht schöngeredet werden. (Beifall AfD) Noch interessanter wird es, wenn Sie am Ende Ihrer gründungen schreiben, dass aufgrund der stark begrenzten Verkaufsfläche „mit einem nur moderaten Kundenaufkommen zu rechnen“ sei. Das muss man sich angesichts sen, was eben erklärt worden ist, auf der Zunge zergehen lassen: „mit einem nur moderaten Kundenaufkommen“. An diesem Punkt führen Sie Ihre eigene Argumentationskette mit der sozialen Interaktion gerade älterer aber mal ganz kräftig ad absurdum und versuchen, verschleiern, dass keine Handelskette dieser Welt hohe vestitionen in digitale Verkaufsstätten vornehmen wenn sie nicht mit einem entsprechenden Umsatz Was denn sonst, meine Damen und Herren? (Beifall AfD) Tegut und andere Handelsketten handeln nun einmal aus Nächstenliebe. Die Frage, ob man nicht auch kommunaler Ebene Öffnungszeiten viel besser entscheiden kann, um eben die lokalen Gegebenheiten zu berücksichtigen, stellt sich dennoch und kann dann in der Anhörung erörtert werden. Wir freuen uns sehr auf den Erkenntnisgewinn, den wir damit erzielen werden. – Danke schön. (Beifall AfD)
