Lisa Gnadl
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zuallererst noch einmal klarstellen, worum es heute geht und worum es heute nicht geht: Es geht nicht um Parteipolitik, es geht nicht darum, ob man einen Untersuchungsausschuss möchte oder ob man ihn nicht möchte. Es geht heute einzig und allein um das Verfassungsrecht. (Beifall SPD, CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Es geht darum, ob wir die Verfassung respektieren, achten und einhalten – und das an dem Tag, an dem wir hier gerade eben gemeinsam 75 Jahre Grundgesetz in einer Feierstunde gefeiert haben. (Zuruf) Der Untersuchungsausschuss ist das kraftvollste Instrument der Opposition, um das Handeln der Regierung zu durchleuchten und zu kontrollieren. Dabei gehen die Rechte der Opposition sehr weit. Aber der Untersuchungsauftrag selbst muss sich im Rahmen der verfassungsmäßigen Aufgaben eines Parlaments bewegen, und es ist unsere Aufgabe als Abgeordnete des Hessischen Landtags, dies sicherzustellen. An der Verfassungsmäßigkeit des vorliegenden Einsetzungsantrags gibt es Zweifel – gravierende Zweifel –, und diese müssen ausgeräumt werden, bevor der Untersuchungsausschuss eingesetzt werden kann. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt Freie Demokraten – Zurufe AfD) Wir haben gravierende Zweifel, ob das Bestimmtheitsgebot, ob das Bundesstaatsprinzip und ob das Antizipationsverbot in ausreichender Form beachtet wurde. (Stephan Grüger (SPD): So ist es!) Die Zweifel, die wir haben, wurden im Grunde genommen von den Rednerinnen und Rednern, die diesen Antrag in diesem Haus gestellt haben, heute noch einmal eindrucksvoll bestätigt. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte noch einmal auf die einzelnen Beispiele eingehen. Zum Bestimmtheitsprinzip. Die AfD hat beantragt – ich zitiere aus dem Einsetzungsantrag –, Folgendes zu untersuchen: „… Maßnahmen, gesetzlichen Regelungswerke und öffentlichen Stellungnahmen …, die vonseiten der zuständigen Akteure … getätigt, ergriffen, angeordnet, erlassen, geduldet, unterlassen bzw. publiziert worden sind …“ Das ist sozusagen alles. Alles Erdenkliche wollen Sie untersuchen. Noch unbestimmter, noch unpräziser und noch umfassender geht es eigentlich gar nicht. (Beifall SPD und CDU – Zuruf AfD: Ja, wenn man nur die Hälfte liest! – Weitere Zurufe AfD) Das ist ein Punkt unserer gravierenden Zweifel an Ihrem Einsetzungsbeschluss. Zweitens. Die Akteure, deren Handeln Sie untersuchen wollen: Da nennen Sie das Paul-Ehrlich-Institut, das Robert-Koch-Institut, die Ministerpräsidentenkonferenz, die Bund-Länder-Koordinierung – also lauter Institutionen und Zuständigkeit haben. Wir haben dafür keine Zuständigkeit, und deswegen haben wir gravierende Zweifel, ob in Ihrem Antrag das Bundesstaatsprinzip eingehalten wurde. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe AfD) Das Problematische ist, dass sich das, was Sie in der ersten Ziffer Ihres Einsetzungsantrags schreiben, durch Ihren ganzen Antrag zieht, weil Sie sich immer wieder auf diese Ziffer beziehen. Das macht es so kompliziert, auch, was unsere Bedenken angeht. Drittens will ich Ihnen noch einmal sagen: Auch in diesem Einsetzungsbeschluss kommen immer wieder Formulierungen vor, die deutlich machen, dass die AfD schon jetzt weiß, was hinterher rauskommen soll, indem Sie mit Tatsachenbehauptungen arbeiten – und auch das zu tun ist nicht verfassungskonform. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man könnte das wirklich über diese ganzen neun Seiten Ihres Antrags so fortsetzen. Es ist eben kein semantisches Problem, es ist ein verfassungsrechtliches Problem, das wir mit diesem Einsetzungsbeschluss haben. Deswegen wollen wir den Einsetzungsantrag an den Hauptausschuss überweisen, um unverzüglich klären und prüfen zu lassen – um hier nicht in irgendeiner Form das ganze Verfahren zu verzögern –, ob dieser Einsetzungsbeschluss verfassungsgemäß ist oder nicht. (Beifall SPD, CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zuruf Gerhard Schenk (Bebra) (AfD)) Wir werden auch gerne beantragen, das nachher in öffentlicher Sitzung zu tun; denn wir scheuen uns nicht vor der Öffentlichkeit. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen AfD – Stephan Grüger (SPD), zur AfD gewandt: Sie sollten nicht von sich auf andere schließen! – Glockenzeichen) Meine sehr verehrten Damen und Herren der AfD, wir haben Ihnen auch noch vorher mitgeteilt, was wir tun. Insofern hatten Sie die Möglichkeit, sich auf diese Debatte vorzubereiten. Das ist ein fairer Umgang hier im Parlament. Wir hätten das auch anders tun können. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe AfD: Oh! – Glockenzeichen) Sie bekommen jetzt auch noch die Möglichkeit, dadurch, dass wir diesen Antrag an den Hauptausschuss überweisen, (Zuruf AfD: Danke schön!) einen veränderten Einsetzungsbeschluss in den Hessischen Landtag einzureichen, bei dem eben keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will auch noch auf den Punkt kommen, wie dieser Einsetzungsbeschluss überhaupt zustande gekommen ist. Er ist nur zustande gekommen, weil die AfD-Fraktion mit Abgeordneten zusammengearbeitet hat. (Zurufe AfD: Oh! – Heiko Scholz (AfD): Sagen doch etwas Neues!) Jetzt ist das doch wirklich Semantik, was Sie hier ben: ob man zusammenarbeitet oder unterstützt wird. ist, Sie haben diesen Antrag hier gemeinsam eingereicht, um eine Mehrheit dafür herzustellen. Das ist doch was. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Unruhe – Glockenzeichen) Da scheuen Sie nicht davor zurück, das mit einem ordneten zu tun, der eine rechtsextreme Gesinnung hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ja, der suchungsausschuss wird als schärfstes Schwert der sition bezeichnet. Ich frage mich tatsächlich, in Kampf die AfD hier ziehen will, wenn sie dieses im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie schwingen will. Selbstverständlich müssen wir darüber reden, was rona mit uns, mit unseren Mitmenschen, mit unserem gemacht hat (Volker Richter (AfD): Dann stimmen Sie doch – und zwar zugewandt, verständnisvoll und mit vor dem, was Menschen in der Corona-Zeit erlebt und Teil auch erlitten haben. Unser Ziel ist es, die Folgen der Corona-Pandemie wo es möglich ist, zu heilen. Deswegen unterstützen alle Ideen, die auch unsere Fraktionen eingebracht und die dazu beitragen, Bürgerinnen und Bürger an wichtigen Aufklärungsarbeit zu beteiligen. Aber was ablehnen, das sind Tribunale; denn mit den Kategorien Schuld und Sühne lässt sich die Corona-Pandemie nicht im Rückblick fassen. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE NEN)
