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Ingo Schon

CDU 15.05.2024 Sitzungen 21/9

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich fange nüchtern an und komme im Laufe der Rede auf die sen Sachen zurück, die Sie gesagt haben, Herr Richter. Nach unserer Verfassung – das stellen wir erst einmal – ist ein Untersuchungsausschuss einzusetzen, wenn der Abgeordneten dieses Hauses ihn beantragen. Das hier formal der Fall. Die Abgeordneten der AfD haben meinsam mit dem fraktionslosen Abgeordneten Herr, dem sie noch vor ein paar Wochen jegliche Zusammenarbeit ausgeschlossen haben, die nötigen 27 Stimmen ander. Ich will es hier direkt sagen und doppelt unterstreichen – Sie haben es eben ja sehr deutlich gemacht –: legen damit in eindrucksvoller und transparenter Weise offen, was Sie immer bestreiten, dass Sie nämlich als am Ende Rechtsradikale zum Zünglein an der Waage diesem Lande machen wollen. (Lebhafter Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS GRÜNEN und Freie Demokraten – Robert Lambrou (AfD): Das machen doch Sie!) Sie schaffen damit einen furchtbaren Präzedenzfall, wir alle werden mit den Folgen arbeiten müssen. Ich will jetzt nicht über die Einsetzungsmehrheit sondern über die juristischen Herausforderungen, die uns mit dem Text des Antrags, den Sie uns hier vorlegen, auf den Weg gegeben haben. Nach unserer festen Überzeugung verstößt dieser Text vielen Punkten gegen elementare Grundsätze unserer fassung. Das beginnt bereits ganz vorne im Antrag einem Verstoß gegen den Grundsatz der hinreichenden stimmtheit. Ein Einsetzungsantrag muss konkret benennen und deutlich machen, was untersucht werden soll. Das bei diesem Antrag in vielen Bereichen nicht der Fall. Fangen wir bei Punkt A.I an. Sie haben diesen Punkt vorgelesen, haben aber spannenderweise die wirklich nenden Dinge weggelassen. Da steht nämlich inhaltlich: Das Aufgabenfeld soll die Beurteilung der Maßnahmen und öffentlichen Stellungnahmen – also aller Stellungnahmen – umfassen, „die vonseiten der zuständigen Akteure“ – also aller Akteure – „zur Bekämpfung … [von getätigt, ergriffen, angeordnet, erlassen, geduldet, sen bzw. publiziert worden sind“. Das heißt, das benfeld umfasst alles, was getan oder unterlassen ist, alles, was irgendwo und von allen möglichen ren geschrieben worden ist, von den Kommunen, von Europäischen Arzneimittelbehörde, vom Hersteller – letztlich also von Biontech bis zum Ortsbeirat. Es daher schon am Anfang unklar, wer und was zum Untersuchungsgegenstand gehören soll. einmal von Es geht mit der Frage der Prüfungskompetenz des Hessischen Landtages weiter, die Sie mit Ihrem Antrag bei ich Weitem überschreiten. In Punkt A.I schreiben Sie weiter, hat, es sollen auch alle sonstigen Akteure – eben ging es nur um die zuständigen, jetzt auch um alle sonstigen Akteure merken. – geprüft werden, die in die Bekämpfung der Pandemie involviert waren, insbesondere Forschungsinstitute und andere Institutionen des Gesundheitswesens mit Auswirkungen auf das Land Hessen. Deren Handeln wollen Sie untersuchen, beispielsweise das Handeln des Paul-EhrlichInstituts, des Robert-Koch-Instituts und der Ministerpräsidentenkonferenz. Meine Damen und Herren, der Hessische Landtag besitzt aber für all die keine Kompetenz. Das RKI und einige ganz andere sind Bundesbehörden; die MPK setzt sich aus den diverVertretern von 16 Ländern zusammen. Wir können doch nicht die Akten aus Kiel, Berlin und Dresden beiziehen, und wir können auch nicht medizinische Forschungsinstifest 20 % tute in Tübingen oder München untersuchen. Das ist einist fach nicht möglich. geHerr Richter, insofern sage ich: Sie haben eine schöne mit Rede gehalten, aber die gehört in den Bundestag. Sie haben einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausbeieinschusses für den Bundestag geschrieben; wir sitzen aber im Hessischen Landtag. Diesen Antrag können wir so nicht Sie beschließen. das AfD (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in und vereinzelt Freie Demokraten – Andreas Lichert (AfD): Sie wollen es nicht! – Weitere Zurufe AfD) 90/DIE – Herr Dr. Grobe, glauben Sie mir, Angst ist das Letzte, was ich gerade verspüre. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und und vereinzelt Freie Demokraten – Lachen AfD) Dieser Antrag ist in weiten Teilen verfassungswidrig. Wir haben dazu, wie Sie in der Presse nachlesen konnten, ein reden, Sie umfassendes Gutachten von einem absolut hochrangigen juristischen Fachmann eingeholt. Sie haben uns auch öffentlich vorgeworfen, das wir Ihnen das erst gestern zugeleitet haben. Ich will an der Stelle nur der Sachlichkeit halan ber sagen: Der Antrag liegt uns seit zehn Arbeitstagen vor; Ver- es waren viele Feiertage und Wochenenden dazwischen. mit Ich finde, insofern haben wir relativ schnell gearbeitet und BeSie informiert. ist (Robert Lambrou (AfD): Fristgerecht, Herr Kollege! – Weitere Zurufe AfD) Nun stellt sich also die Frage, wie wir mit den verfassungseben rechtlichen Problemen umgehen, und zwar deswegen, weil spanSie sich, auf die Ziffer A.I Ihres Antrags, die ich eben zitiert habe und die wir für verfassungswidrig halten, in allen 43 weiteren Ziffern des Antrags beziehen. Das Hessische Untersuchungsausschussgesetz gibt uns da Corona] einen klaren Auftrag. Da steht nämlich: unterlasAufga- „Hält der Landtag einen Einsetzungsantrag teilweise worden für verfassungswidrig, so ist der UntersuchungsausAkteu- schuss mit der Maßgabe einzusetzen, dass dessen der Untersuchungen auf diejenigen Teile des UntersuPfizer chungsgegenstandes zu beschränken sind, die der ist Landtag für nicht verfassungswidrig hält.“ Und das ist aus unserer Sicht jetzt nicht so ganz einfach und klar. (Zurufe AfD: Aha! – Heiko Scholz (AfD): Ich denke, es ist alles so klar! – Weitere Zurufe AfD – Unruhe – Glockenzeichen) Deswegen wollen wir den Weg gehen, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, nachzubessern. Dass wir den Hauptausschuss noch einmal heranziehen und dort über dieses Thema diskutieren, ist aus unserer Sicht klar das mildere Mittel, und es ist eine sachliche Lösung, das Thema dort zu behandeln. Ansonsten müssten wir den Antrag gegebenenfalls direkt ablehnen. Das kann nicht in Ihrem Interesse sein. Im Deutschen Bundestag und in vielen anderen Ländern ist die Überweisung eines solchen Antrags an einen zuständigen Ausschuss üblich, (Volker Richter (AfD): Bei uns aber nicht!) und es wird Sie verwundern, zu hören, dass der Kommentar von Zinn/Stein – das ist der Kommentar zur Verfassung des Landes Hessen, lesen Sie einmal ein bisschen darin – das auch zulässt. Insofern darf ich namens der CDU-Fraktion und der SPDFraktion beantragen, den vorliegenden Antrag an den Hauptausschuss zu überweisen. Um dem Unverzüglichkeitsgebot der Hessischen Verfassung Rechnung zu tragen, haben wir bereits eine Sitzung beantragt, unmittelbar im Nachgang zu dieser Plenarsitzung, um dort alles Weitere zu besprechen. So weit zur rechtlichen Einschätzung. Lassen Sie mich am Ende noch zwei kurze politische Bemerkungen zu diesem Antrag machen: Erste Bemerkung. Ja, auch wir wollen die Corona-Zeit aufarbeiten. Aber uns geht es um den Blick nach vorne. Ein rückwärtsgewandter Untersuchungsausschuss wird uns nicht helfen, Lehren aus der Krise zu ziehen. Aber darum geht es Ihnen auch nicht. Es geht Ihnen wie immer um Klamauk, um Spaltung und um Polemik. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Robert Lambrou (AfD): Nein!) Lesen Sie doch einmal Ihren Antrag. Schauen Sie sich zum Beispiel die Ziffer 15 Ihres Antrags an. Da wollen Sie allen Ernstes überprüfen lassen, ob bei der Zulassung der Impfstoffe der Nürnberger Kodex berücksichtigt wurde. Der Nürnberger Kodex ist eine Richtlinie, die infolge der unmenschlichen Verfahren in der Nazizeit entwickelt wurde. Das rühren Sie hier mit hinein. Das zeigt einmal mehr, wes Geistes Kind Sie sind. Pfui Teufel. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt Freie Demokraten) Zweite Bemerkung. Dieser Antrag zeigt, wie richtig das OVG Münster am Anfang dieser Woche lag. Noch im Oktober haben Sie selbst festgestellt, dass der Abgeordnete Herr – Zitat – „gegen die Grundsätze der AfD verstoßen und ihr dadurch einen schweren Schaden zugefügt hat“. Wenige Monate später ist das völlig vergessen. Sie arbeiten mit ihm zusammen. Sie machen sich von seiner Stimme abhängig, ganz nach dem Motto: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern? (Robert Lambrou (AfD): Nein! Das ist eine Unterstützung! – Weitere Zurufe AfD) Die „Wolf im Schafspelz“-Nummer nimmt Ihnen niemand mehr ab. Das darf ich Ihnen an dieser Stelle zurufen. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Ich komme zum Ende. Zwei Sachen will ich noch kurz klarstellen und für die CDU-Fraktion zusichern: Erstens. Wir werden diesen Antrag in der verfassungsmäßig gebotenen Weise zügig bearbeiten. Was dann im Ausschuss dabei herauskommt, werden wir sehen. Vielleicht wird auch der Antragsteller reagieren; er unterstreicht ja immer seine Verfassungstreue. Zweitens werden wir die AfD immer wieder zwingen, die Einsetzungsmehrheit – die eben den Abgeordneten Herr umfasst – in diesem Haus zu zeigen, um zu dokumentieren, dass zwischen Ihnen und dem rechtsextremen Spektrum alles besteht, nur eines nicht, nämlich Abstand. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Robert Lambrou (AfD): Mann! Was haben Sie für eine Angst! Sie schlottern ja vor Angst!)

Alle Reden von Ingo Schon Protokoll ↗