Karsten Bletzer
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich Ihnen, Herr Prof. Dr. Roßnagel, im Namen meiner Fraktion für die Arbeit danken, welche Sie im Sinne des Datenschutzes in Hessen leisten. Während der Lektüre des umfangreichen Datenschutzberichtes wird klar: Datenschutz ist für Sie eine wahre Angelegenheit von Herzen. (Beifall AfD) Grundsätzlich positiv anzumerken ist das Ziel der digitalen Souveränität in der Reduzierung von Abhängigkeiten – durch gewissen Abstand zu den USA und zu China –, um eigene Ziele und Werte zu wahren und vor allem Erpressbarkeit zu verhindern. Im Bildungsbereich haben Sie wegen des Anbieters für Videokonferenzsysteme „Zoom“ auf Alternativen bestanden, um den permanenten Abfluss unserer Daten in die USA zu verhindern. Diesen Bemühungen zuwider läuft allerdings der neue offizielle Datenschutzrahmen zwischen der EU und den USA. Zu diesem hat die EU-Kommission, wie bereits von Ihnen erwähnt, einen Angemessenheitsbeschluss gefasst, welcher allerdings bedingen würde, dass die USA im Vergleich zum europäischen Datenschutzrecht einen mindestens ebenbürtigen Datenschutz garantiert. Dies darf bezweifelt werden; denn die vermeintlichen Sicherheitsund Aufklärungsinteressen der USA genießen weiterhin höchste Priorität. Im Übrigen ist die Massenüberwachung des Internetverkehrs durch die amerikanischen Nachrichtendienste weiterhin möglich. Der neue Datenschutzrahmen führt dazu lediglich auf, dass die US-Geheimdienste nur noch dann auf unsere Daten zugreifen dürften, sofern dies notwendig und verhältnismäßig sei. Ich denke, dem braucht man nicht mehr viel hinzuzufügen. (Beifall AfD) Dies ist übrigens bereits der dritte Anlauf eines Datenschutzabkommens mit den USA. Die beiden Vorgängerregelungen wurden jeweils nach entsprechenden Klagen vom EuGH kassiert. Die Videoüberwachung wird im Datenschutzbericht recht kritisch betrachtet. Wenn aber die Polizeibehörden diese an Kriminalitätsschwerpunkten empfehlen, so sollte man die Videoüberwachung an diesen Orten unkompliziert umsetzen. (Beifall AfD) Zum Abschluss möchte ich den Bogen zu einem Thema spannen ohne direkten Bezug auf den Datenschutzbericht, da hier wegen missbräuchlicher Nutzung von Daten eine permanente, akute Gefährdungslage besteht. So ist nicht nachzuvollziehen, dass in Hessen noch immer die Privatadressen von Kandidaten für politische Ämter in Wahlverzeichnissen benannt sein müssen; denn insbesondere Repräsentanten unserer Partei sind dadurch permanent bedroht. Diese Adressdaten werden häufig von linken Gruppierungen veröffentlicht, (Zuruf Holger Bellino (CDU)) zum Teil mit Gewaltaufrufen versehen und führen dazu, dass wir verbalen, persönlichen und materiellen Angriffen ausgesetzt sind. Das ist einer demokratischen Gesellschaft unwürdig. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
