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Prof. Dr. R. Alexander Lorz

07.02.2024 Sitzungen 21/4

nicht Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst vorausschicken, dass ich mich sehr darüber machen, freue, dass die Unterstützung des Instituts der Schuldenhaben. bremse in diesem Hohen Hause deutlich zugenommen hat und wir eigentlich keine Grundsatzdebatten mehr über ihre fundamentale Richtigkeit zu erwarten haben. Ich sehe zwar sehr wohl die Bemühungen der GRÜNEN, hier eine Art Öffnungsklausel einzubauen. Aber zumindest der Grundgemeint, gedanke scheint jetzt außer Streit zu stehen. Im vergangewas nen Landtag saß hier noch eine Fraktion, die bei jeder ist in Gelegenheit die Grundsatzdebatte aufgemacht hat. Meine Damen und Herren, das ist gut so; denn in der glaube Tat hat sich die Schuldenbremse bewährt und in den vergangenen Jahren oft als segensreich erwiesen. Sie hat in vorhin den wirtschaftlich guten Jahren 2015 bis 2019 entscheidass dend zur Konsolidierung des Landeshaushalts, zu einer moderaten Rückführung der Staatsschulden und zum Aufbau einer Vorsorge für konjunkturelle Schwächephasen in Form der Konjunkturausgleichsrücklage beigetragen. Auf diese Rücklage konnte in den anschließenden wirtschaftlich schwächeren Jahren zurückgegriffen und damit Neuverschuldung vermieden werden. Damit ist die Schuldenbremse eines der wichtigsten Instrumente überhaupt zur Herstellung von Nachhaltigkeit und zur Sicherung von Generationengerechtigkeit. (Beifall CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist unsere Verantwortung, unseren Kindern und Enkeln eine Welt zu hinterlassen, die sie sich noch selbst gestalten können. Das gilt auch und gerade in finanzieller Hinsicht. (Beifall CDU und SPD) Deswegen heißt es bei uns im Koalitionsvertrag – so viel muss ich dann doch vorlesen –: „Wir … wollen den nachfolgenden Generationen gute Lebensverhältnisse und ein geordnetes Gemeinwesen hinterlassen. Wir wollen die Handlungsspielräume für unsere Kinder und Enkel vergrößern und sie nicht durch neue Schulden belasten.“ Meine Damen und Herren, dieses Bekenntnis gilt und wird unser Handeln die ganze Legislaturperiode hindurch bestimmen. (Beifall CDU und SPD) Die Schuldenbremse hat aber auch, insbesondere in der Corona-Pandemie, mit ihrer Notlagen-Ausnahmeregelung die nötige Flexibilität bewiesen, um die Handlungsfähigkeit des Staates zu gewährleisten und erforderliche Maßnahmen zur Krisenbewältigung auch, wenn es benötigt wurde, durch Kredite zu finanzieren. Diese Kredite werden jetzt gemäß dem von diesem Hohen Hause beschlossenen Tilgungsplan stetig zurückgeführt. Aber die entscheidende Botschaft ist: Als das Geld gebraucht wurde, war es da. – Deswegen sind Befürchtungen, die Schuldenbremse wirke als Investitionsbremse, allein schon durch die Erfahrungen der Corona-Pandemie widerlegt. (Zuruf Freie Demokraten: Was sagt die SPD dazu?) Damit will ich die absehbar großen Herausforderungen für den Landeshaushalt in den kommenden Jahren keineswegs kleinreden. Aber verantwortungsvolle Finanzpolitik bedeutet eben auch, dass neue Schulden nicht die Antwort auf jede denkbare Herausforderung dieser Art sein können. Vielmehr bedarf es – so ist es auch im Koalitionsvertrag formuliert worden – einer klaren Prioritätensetzung und als Voraussetzung dafür einer Überprüfung der gesamten Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenstruktur des Landes einschließlich der Standardvorgaben. Meine Damen und Herren, deswegen bin ich besonders froh darüber, dass diese neue Landesregierung als erste ihrer Art ein eigenes Ministerium speziell für Entbürokratisierung eingerichtet hat. Ich sichere dem Kollegen Pentz für diese zentrale Aufgabe jede mögliche Unterstützung zu. Denn, wenn wir die wirtschaftlichen Kräfte dieses Landes wieder entfesseln können, dann werden auch die Steuereinnahmen generiert werden, die uns in die Lage versetzen werden, Investitionen zu tätigen, ohne die Schuldenbremse infrage zu stellen. (Lebhafter Beifall CDU und SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, da so viel Einigkeit im Hause herrscht, was wirklich erfreulich ist, möchte ich aber auch zwei Bemerkungen mit Blick auf die Zukunft anfügen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, erstens. Prioritätensetzung kann auch bedeuten, dass der Staat bestimmte als nachrangig identifizierte Aufgaben nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr in dem bisherigen Umfang wahrnimmt. Wenn dann hier wieder einmal jede Einschränkung der staatlichen Aufgabenübernahme in Bausch und Bogen abgelehnt wird, ohne einen alternativen Vorschlag auf den Tisch zu legen – da sind in diesem Hohen Haus in den vergangenen Jahren schon viele Krokodilstränen geflossen –, werde ich mir erlauben, Sie an diese Debatte zu erinnern. Das gilt gerade auch für die Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion. Zweitens. Das hessische Verfahren zur Schuldenbremse knüpft an das des Bundes an. Deswegen können wir uns auch nicht von der Diskussion, die gerade auf der Bundesebene geführt wird, abkoppeln. Deswegen haben wir in den Koalitionsvertrag geschrieben, dass wir das Ausführungsgesetz – liebe Frau Kollegin Schardt-Sauer, das Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse, nicht die Bremse als solche – im Lichte dieser Überlegungen und der weiteren Entwicklungen auf der europäischen Ebene evaluieren werden. Das ist eine Diskussion, in der gerade Ihr Bundesfinanzminister eine zentrale Stellung einnimmt. Das Bundesfinanzministerium befindet sich selbst gerade in einem Evaluationsprozess zum Konjunkturbereinigungsverfahren. Deswegen geht es nicht um eine Aufweichung der Schuldenbremse. Das werden Sie Herrn Lindner nicht unterstellen wollen. Vielmehr geht es um die Anwendung einheitlicher Standards. Aber wenn Institutionen wie die Bundesbank oder der Sachverständigenrat dazu Vorschläge machen, wird es sich bestimmt auch lohnen, sich damit auseinanderzusetzen. Genauso müssen wir uns mit der Reform der Haushaltsregeln auf der Ebene der Europäischen Union beschäftigen. Denn, wenn dort beispielsweise mit dem gesamtstaatlichen Nettoprimärausgabenpfad eine neue Zielgröße auftaucht, die eine prominente Bedeutung bekommt, dann wird das im Zweifel auch Rückwirkungen auf das finanzpolitische Regelwerk der einzelnen Gebietskörperschaften haben. Aber das ist im Moment alles noch nicht konkret absehbar. Deswegen ist es auch nicht sinnvoll, heute und hier darüber zu spekulieren. Für heute bleibt es einfach dabei: Die Schuldenbremse gilt. Wir werden sie beachten. Wir stehen zu ihr aus Überzeugung. – Vielen Dank, dass ich das noch einmal klarstellen durfte. (Beifall CDU und SPD)

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